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Zeitschrift für die gesammte Staatswissenschaft. Neunter Band. Jahrgang 1853. (9)

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Bibliographic data

fullscreen: Zeitschrift für die gesammte Staatswissenschaft. Neunter Band. Jahrgang 1853. (9)

Multivolume work

Persistent identifier:
zsw
Title:
Zeitschrift für die gesammte Staatswissenschaft.
Document type:
Multivolume work
Collection:
deutschesreich
DDC Group:
Recht
Copyright:
Ewiger Bund

Volume

Persistent identifier:
zsw_009
Title:
Zeitschrift für die gesammte Staatswissenschaft. Neunter Band. Jahrgang 1853.
Volume count:
9
Place of publication:
Tübingen
Publisher:
H. Laupp'sche Buchhandlung
Document type:
Volume
Collection:
deutschesreich
Publication year:
1853
Scope:
751 Seiten
DDC Group:
Recht
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Chapter

Title:
Der statistische Congress in Brüssel.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Zeitschrift für die gesammte Staatswissenschaft.
  • Zeitschrift für die gesammte Staatswissenschaft. Neunter Band. Jahrgang 1853. (9)
  • Title page
  • Inhalt des neunten Bandes.
  • Title page
  • Betrachtungen über Armenpflege und Heimathsrecht. Erster Artikel.
  • Über die Verpflichtung restaurierter Regierungen aus den Handlungen einer Zwischenherrschaft.
  • Die staatswissenschaftliche Theorie der Griechen vor Aristoteles und Platon und ihr Verhältniss zu dem Leben der Gesellschaft.
  • Studien über württembergische Agrarverhältnisse. Erster Artikel.
  • Nekrolog. Dr. Carl Wilhelm Friedrich Göriz.
  • Arbeitsverhältnisse in Böhmen.
  • Die amtliche Statistik und das statistische Bureau im Königreich Sachsen.
  • Staatswissenschaftliche Bücherschau.
  • Title page
  • Betrachtungen über Armenpflege und Heimathrecht. Zweiter Artikel.
  • Die volkswirthschaftlichen Zustände des Königreichs Hannover.
  • Studien über württembergische Agrarverhältnisse. Zweiten Artikels erste Hälfte.
  • Revision der völkerrechtlichen Lehre von Asyle.
  • Über Begriff und Wesen der Polizei.
  • Der statistische Congress in Brüssel.
  • Staatswissenschaftliche Bücherschau.

Full text

704 Der statistische Congress 
Frage 11. Criminalität und Strafe 2). 
Die Criminalstatistik begreift hauptsächlich : 
1. die Anzahl der Verhrechen und der Verbrecher; 
2. die Gattung der Verbrechen; 
3. das gerichtliche Verfahren 2); 
4. die erkannten Strafen. 
Es ist) 
1) der Criminalstalistik vorderhand, ohne Festselzung von allgemeinen 
Classen oder Kategorieen [der Verbrechen, in jedem Lande] die Namen- 
clatur aller Verbrechen, für welche das Strafyeseisbuch uder besondere 
Geselze eine Strafe androhen, zu Grunde zu legen; 
2) den Tabellen die in’s Einzelne gehende Erläuterung des Wesens 
der Sirafgeseizgebung jedes Landes, besonders hinsichtlich des vom Siraf- 
geselse den Qualificationen, den Unterschieden und Graden der Verschul- 
dung u. 8. ı. beigeleglten Sinnes anzufügen °). 
3) Es sind die Rechisgelehrien und numentlich die Criminalisten der 
verschiedenen Länder einsuladen, je nach dem Sitrafrechte ihres Landes 
eine möglichst detaillirte und specificirle Liste der Verbrechen, Vergehen 
und Ueberiretungen °) su entwerfen, mit Erklärung ihres Sinnes und We- 
sens, um so die „Erundlage für eine allgemeinere und auf alle Länder 
anıwendbure Classificalion zu gewinnen und ihre Elemente vorzubereiten. 
Die nothwendigen Nachweisungen, sind folgende: 
1) Anzahl der Verbrechen, die gerichtsanhängig geworden sind $); 
2) Anzahl der Verbrechen, die aus einer oder der andern Ursache nicht 
verfolgt worden oder zu keiner regelmässigen Aburtheilung durch Frei- 
sprechung oder Verurtheilung gelangt sind ; 
1) Berichterstatter: Prof. Fallati aus Tübingen. — Wir brauchen den Ausdruck 
Verbrechen, wo nicht Vergehen und Uebertrelungen daneben steht, im allgemeinen Sinne 
von offenses. 
2) La repression sagte das Programm; in der Section ward vorgeschoben; !a pour= 
suite et. 
3) Hier stand im Programm: Die Verschiedenheit in der Qualification und Classih- 
cirung der Verbrechen habe bisher keine Vergleichung gestattet; um diesem Uebelstande 
abzuhelfen sollte man eine gleichförmige Classification annelımen: abstraclion faite de 
toute nomenclature ou qualification legale. Nun folgte eine abstracie Classihcation. 
Siehe oben $. 679. 
4) Diese beiden Sätze wurden auf Mittermaiers Antrag in der Section beschlossen. 
5) d. h. also eine vollständige Liste aller nach dem Strafrechte ihres Landes mög- 
lichen Verbrechen u. s. w. zu liefern. Hat man einst diese Listen vor Augen, dann 
wird man im Ueberblick sehen, unter welchen gleichen oder verschiedenen Benennungen 
die Gesetzgebungen gleiche oder wenigstens so nahe verwandie verbrecherische Hand- 
lungen verstehen, dass man sie für den wesentlichen Zweck der Criminalstalistik unter 
eine gemeinsame Rubrik bringen kann. Man sieht leicht, dass dieser Vorschlag auf einer 
ähnlichen Grundansicht beruht, wie derjenige, welcher die detaillirte Zusammenstellung der 
statistischen Schemate der verschiedenen Länder als Basis der Detailberathung der Con- 
Bresse verlangt. 
6) Anstatt: Nombre des oflenses constatdes, heisst es jetzt: dons la Justice a dt6 
saisie. * 
  
 
	        

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