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Zeitschrift für die gesammte Staatswissenschaft. Neunter Band. Jahrgang 1853. (9)

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Bibliographic data

fullscreen: Zeitschrift für die gesammte Staatswissenschaft. Neunter Band. Jahrgang 1853. (9)

Multivolume work

Persistent identifier:
zsw
Title:
Zeitschrift für die gesammte Staatswissenschaft.
Document type:
Multivolume work
Collection:
deutschesreich
DDC Group:
Recht
Copyright:
Ewiger Bund

Volume

Persistent identifier:
zsw_009
Title:
Zeitschrift für die gesammte Staatswissenschaft. Neunter Band. Jahrgang 1853.
Volume count:
9
Place of publication:
Tübingen
Publisher:
H. Laupp'sche Buchhandlung
Document type:
Volume
Collection:
deutschesreich
Publication year:
1853
Scope:
751 Seiten
DDC Group:
Recht
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Chapter

Title:
Der statistische Congress in Brüssel.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Zeitschrift für die gesammte Staatswissenschaft.
  • Zeitschrift für die gesammte Staatswissenschaft. Neunter Band. Jahrgang 1853. (9)
  • Title page
  • Inhalt des neunten Bandes.
  • Title page
  • Betrachtungen über Armenpflege und Heimathsrecht. Erster Artikel.
  • Über die Verpflichtung restaurierter Regierungen aus den Handlungen einer Zwischenherrschaft.
  • Die staatswissenschaftliche Theorie der Griechen vor Aristoteles und Platon und ihr Verhältniss zu dem Leben der Gesellschaft.
  • Studien über württembergische Agrarverhältnisse. Erster Artikel.
  • Nekrolog. Dr. Carl Wilhelm Friedrich Göriz.
  • Arbeitsverhältnisse in Böhmen.
  • Die amtliche Statistik und das statistische Bureau im Königreich Sachsen.
  • Staatswissenschaftliche Bücherschau.
  • Title page
  • Betrachtungen über Armenpflege und Heimathrecht. Zweiter Artikel.
  • Die volkswirthschaftlichen Zustände des Königreichs Hannover.
  • Studien über württembergische Agrarverhältnisse. Zweiten Artikels erste Hälfte.
  • Revision der völkerrechtlichen Lehre von Asyle.
  • Über Begriff und Wesen der Polizei.
  • Der statistische Congress in Brüssel.
  • Staatswissenschaftliche Bücherschau.

Full text

In Brüssel. 705 
3) Anzahl der wirklich verfolgten Verbrechen und der Angeklagten 
oder [?] Angeschuldigten mit Unterscheidung ihres Geschlechts und Alters, 
wobei sie nach Möglichkeit in Jahresclassen !) der bis su 21 Jahr, dann 
in eine Classe der von 21—30 Jahr alten, und weiterhin je von 10 zu 
10 Jahren susammensustellen sind. 
4) Anzahl der Freigesprochenen und der Verurtheilten mit den nam- 
lichen Unierscheidungen. 
5) Erkannte Strafen nach einer möglichst detaillirten 2) Nomenclatur: 
Todesstrafe; Gefängniss; Deportation, Geldstrafen u. 8. w. mit besonderer 
Angabe der Zahl der Vollstreckungen, der Dauer der Freiheitsstrafen (lebens- 
längliche, über 10 Jahre, 10-5, 5—3, 3—1 Jahr, 1 Jahr und darunter), 
der Dauer der Deportation und des Betrags der Geldbussen. 
6) Anzahl der, gleichviel aus welcher Ursache, verhafteten und einge- 
sperrten Individuen. 
7) Dauer der präventiven Verhaflungen. 
8) Zahl der vorläufigen Freilassungen mit oder ohne Caution. 
9) Dauer der Voruntersuchungen vor der gerichtlichen Aburtheilung °). 
10) Anzahl der Verurtheilten beider Geschlechter und jeden Alters, 
mit Unterscheidung derjenigen, die früher noch nicht zu einer Gefängniss- 
oder äquivalenten Strafe verurtheilt und derjenigen, gegen welche früher 
schon eine oder mehrere Verurtbeilungen dieser Art ergangen waren. 
Es ist angemessen, diesen Hauptnachweisungen soviel möglich solche 
beizufügen, welche den Geburtsort, den Wohnsitz, den Civilstand, den Be- 
ruf, - den Bildungsgrad der Delinquenten, die bekannten oder wahrschein- 
lichen Ursachen der Verbrechen, die mildernden Umstände, die Contumacial- 
fälle, das Untersuchungs- und Entscheidungsverfahren (mit Angabe jeder 
Phase desselben *), die Berufungen, die Cassalionsrecurse, die Ausübung 
des Begnadigungsrechtes u. s. w. betreffen. 
5) Diese Angaben sind besonders nützlich, um den Einfluss der Städte, 
der Beschäftigungen, des Unterrichts, der Erziehung, des Elends auf die 
Criminalität und die Uebereinstimmung der Sitten und der öffentlichen Mei- 
nung mit den Strafgesetzen zu würdigen. 
° 
1) Dieser Antrag ging nicht einstimmig durch, insbesondere machte Lents dagegen 
‚die Vergrösserung der Tabellenmasse geltend, allein da bei der Verschiedenheit der Be- 
deutung der einzelnen Alter unter 21 in verschiedenen Ländern gemeinsame niedrigere 
Altersstufen sich nicht darboten, glauble man die grössere Weitläußgkeit in den Kauf 
nehmen zu müssen. Das Programm hatte verlangt: unter 16 J., v. 16—21, 33—30, 30—40, 
40—60 J. und darüber. 
2) Das „uniforme“ des Programms konnte nach einstweilen beibehaltener Nomenclatur 
der einzelnen Staaten nicht stehen bleiben. 
3) Auch diese drei Punkte sind durch Mittermaier in die Reihe der Beschlüsse ge 
kommen. 
4) Hier hatte.es in Klammern geheissen: (Juges, jures)). 
5) An dieser Stelle steht irrig im Moniteur beige, p. 3231 und bei Heuschling im 
Journal des Econ. p. 107: (L’ancien 70), was, wenn es überhaupt gesetzt werden wollte, 
vor die neue Nr. 10 gehören würde.
	        

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