Besteht für ein bestimmtes Fahrwasser Lotsenzwang, jo ist jedes
Schiff verpflichtet, einen Lotsen (Zwangslotsen) anzunehmen. Ob
der Lotse zur Schiffsbesatzung gehöre, wird oft bestritten.
Unsere deutsche Marine hat ihre eigenen Lotsen. Diese gehen
aus den einfachen Matrosen hervor, welche längere Seit auf staat-
lichen Fahrzeugen tätig waren. Es werden nur solche Leute ge-
nommen, welche sich freiwillig hierzu melden und welche sich für
diesen schwierigen Dienst ganz besonders gut eignen.
Die zu diesem Zwecke ausgewählten katrafen werden zunächst
Lotsenaspiranten und kommen eine Beitlang auf kotsendampfer bezw.
Jollen. Hier müssen sie je nach ihrer Befähigung längere oder
kürzere Zeit bleiben, werden in allem unterrichtet und so auf ihr
verantwortungsvolles und gefährliches Amt vorbereitet. Viele von
den Lotsenaspiranten kommen auf die Peilboote und Vermessungs-
fahrzeuge, um das Fahrwasser überall kennen zu lernen. Nach be-
standener Prüfung werden die Lotsenaspiranten Lotsen.
Man unterscheidet Seelotsen und Oberlotsen. Die Seelotsen
müssen außer der erwähnten Prüfung auch noch das Examen als
Steuermann für große Fahrt bestanden haben.
Kommt ein Lotse an Bord, so hat er die Verantwortung über
das ganze Schiff, und die Besatzung muß sch seinen Anordnungen
fü#gen. Der Lotse soll das Schiff in Hafeneinfahrten, Flußmündungen
und Landengen unversehrt hineinbringen, und ist deshalb der Dienst
des Seelotsen so verantwortlich, weil derselbe keine Landmarken
noch sonstigen Seezeichen in Sicht hat. In der Nordsce ist dies
bon oealle- und Wesermündung infolge der vielen Sandbänke sehr
efährlich.
Hele Oberlotse löst den Seelotsen in den Flüssen ab und bringt
das Schiff vollends an seinen Bestimmungsort. Außerdem gibt es
noch Hafen= und Lanallotjen- Hafenlotsen befinden sich nur in
größeren Häfen. Die Kanallotsen bugsieren (fortschleppen) das Schiff
von einem Ende des Kanals bis zum andern.
Die Lotsen erhalten ein sehr hohes Gehalt. Der Dienst des
Lotsen ist verantwortungsvol und sehr gefährlich. Gar oft wagt er
sein Leben, und deshalb ist er froh, wenn er sein Rettungswerk
glücklich ausgeführt hat.
Kommt ein Schiff durch Verschulden eines Lotsen mit einem
andern in Kollision oder auf Grund, so wird in den meisten Fällen
dem Lotsen das Patent genommen.
82.) Die Reise von der Ostsee um Skagen nach der Nordsee
mit dem Minenschulschiff S. M. S. „Rhein“.
Das Minenschulschiff S. M. S. „Rhein“ ist 56 m lang, 6 m breit
und geht 4½ m tief, ist aus Eisen gebaut und hat 75 Mann
Besatzung. Es hat drei mit Gaffeln versehene Masten, um nötigen-
falls bei günstigem Winde Segel setzen zu können. Man unter-
scheidet vier Decks: Das Oberdeck, das Zwischendeck, das Minen-
legedeck und das untere Zwischendeck. Das Zwischendeck ist der
gewöhnliche aüuffatsaaltsort der Mannschaften, in welchem gegessen,
geschlafen und sonstige Langeweile getrieben wird: Das Minen-
legedeck ist mit den Vorrichtungen zum Werfen der Minen versehen-: