umgekehrt. Das Briefbuch enthält zu diesem Zweck linksseitig Raum
für die eingegangenen, rechtsseitig für die abzulassenden Briefe.
Das Briefbuch ist ein Belagsbuch üar den gesamten Schriftverkehr;
es soll Auskunft über den Inhalt aller eingegangenen oder abgelassenen
Schreiben geben, auch wenn diese gerade nicht zur Hand nd
2. Der Terminkalender.
Ein gutes Gedächtnis ist in einem Geschäftszimmer zwar viel
wert, aber auch das beste kann trügen. Daher unterstützt der
Hataillonsschreiber sein Gedächtnis durch die Anlage eines Termin-
kalenders. Es werden Eingaben täglich, allwöchentlich, allmonatlich,
viertel-, halbjährlich und nur einmal im Jahre erstattet. Zur Ver-
einfachung in der Anlage des Terminkalenders trennt man die
allwöchentlich bezw. allmonatlich wiederkehrenden Eingaben einerseits,
von den übrigen andererseits. Ein mamgelgast gethrter Termin-
kalender ist e.r limmer als gar keiner; daher ist die stete Berichtigung
und Vervollständigung desselben von größter Wichtigkeit. Jede
Terminaleingabe muß bei der vorgesetzten Empfangsbehörde pünktlich
einlaufen. Pünktlich heißt: „nicht zu spät", aber auch „nicht zu
früh". Der Bataillonsschreiber ist für strengste Innehaltung der
Termine verantwortlich.
3. Das Parolebuch.
Dasselbe ist dazu bestimmt, die beim täglichen Besehlsem fang
mündlich erlassenen Befehle in schriftlicher Form aufzunehmen.
Dieses Buch hat der Schreiber seinem Kommandeur täglich zu einer
bestimmten Zeit zur Einsicht vorzulegen.
4. Das Rapportbuch.
Das Rapportbuch dient dazu, jeden Ab= und Zugang von Offi-
ieren, Unteroffizieren und Mannschaften in demselben ersichtlich zu
machen, so daß der Schreiber zu jeder seie über den Stand des
Bataillons informiert ist und seinen Vorgesetzten in dieser Beziehung
Auskunft geben kann.
5. Ein Verzeichnis der zu berichtigenden Dienstvorschriften und
Armee--Verordnungsblätter.
Besonders von Wert zum Geschäftsbetrieb sind die Dienst-
vorschriften und Armee-Verordnungsblätter, wenn sie fortgesetzt
bezüglich der Anderungen ihres Inhalts berichtigt werden. Zu
diesem Zweck führt der Bataillonsschreiber ein erheichnis, worin
jede Dienstvorschrift und jedes Armee-Verordnungsblatt, welche
oder welches eine Berichtigung bezw. Vervollständigung erfahren
hat, eingetragen wird.
Eine weitere Aufgabe des Bataillonsschreibers ist die ordnungs-
mäßige Instandhaltung der Akten.
Jedes Schriftstück von dauernder Bedeutung muß aufgehoben
werden und zwar so, daß man es nach kurzer Überlegung darüber,
wo es hingekommen, herausfinden kann. Dazu werden Aktenhefte
angelegt, die nach dem Inhalt ihre Bezeichnung erhalten.
Nicht alle Schriftstücke sind allgemein gültigen Inhalts (generalia),
sondern die Mehrzahl geht nur auf einen ganz bestimmten Fall ein
Epreialial. Daher werden die Akten noch für jeden Dienstzweig in
gemein gültige (generalia) und in besondere (specialia) getrennt.