Full text: 180 deutsche Musteraufsätze.

— 18 — 
3. Die Dienstobliegenheiten eines Bezirksfeldwebels. 
Gedankengang: 
Die sorgfältige Führung der Stammrollen und Kontrollisten. 
Fertigung der Zu- und Abganggslisten. 
Aufstellung des Standesnachweises. 
.Arbeiten bei Kontrollversammlungen. 
Gewissenhafte Führung aller Bücher und Stammrollen. 
Arbeiten bei Mobilmachungen. 
—— 
Ausführung: 
Der Bezirksfeldwebel ist der militärische Vorgesetzte der Mann- 
schaften des Beurlaubtenstandes. 
Ihm liegt zunächst die sorgfältige Führung der Stammrollen, 
der Kontroll= sowie der Zu= und Abgangslisten ob. Er hat alle 
Mannschaften, welche von den aktiven Truppenteilen in seinem 
Bezirk zur Reserve, zur Disposition der Ersatzbehörden oder als 
Invaliden entlassen werden, in die Zugangsliste und demnächst in 
die Stammrollen einzutragen. Desgleichen hat er diejenigen Mann- 
schaften, die sich aus seinem Bezirke in einen andern gemeldet haben, 
in die Abgangsliste einzutragen und in der Stammrolle zu streichen; 
der abgemeldete Reservist usw. muß dem Bezirkskommando des neu- 
gewählten Wohnortes wieder überwiesen werden. 
Über die Mannschaften, welche sich auf Wanderschaft oder Reisen 
befinden, ferner über diejenigen Leute, die nach dem Auslande beur- 
laubt sind, ist eine getrennte Liste zu führen, um bei den Kontroll- 
versammlungen den Verbleib dieser Mannschaften stets nachweisen 
zu können. 
Alljährlich im Juni und November hat der Bezirksfeldwebel eine 
Nachweisung (Standesnachweis) anzufertigen; hierin sind alle Mann- 
schaften. welche sich zu dieser Zeit in seinem Bezirke aufhalten, 
ummarisch aufzuführen. Dieser Standesnachweis dient zur Auf- 
stellung des Mobilmachungskalenders. 
Zu den Frühjahrs= und Herbst-Kontrollversammlungen hat der 
Bezirksfeldwebel vorher die bezüglichen Kontrollisten genau durch- 
zusehen. Alle Befehle und sonstigen Bestimmungen, welche den 
Mannschaften bei der Kontrolle bekannt zu geben sind, hat der 
Bezirksfeldwebel besonders und übersichtlich zusammenzustellen. 
Außer den angeführten Dienstobliegenheiten hat der Bezirks- 
feldwebel alle Mitteilungen von Militär= und Zivilbehörden, welche 
Strafen von Mannschaften des Beurlaubtenstandes betreffen, in die 
Nationale der letzteren einzutragen. Auch alle Veränderungen des 
Standes, wie Verheiratungen, Geburten usw. sind hierin nachträglich 
zu vermerken. 
Alle Stammrollen und Bücher Ag von ihm äußerst peinlich und 
gewissenhaft zu führen, da hierdurch nur in den gteren Jahren 
über die persönlichen Verhältnisse jedes einzelnen Mannes richtiger 
Aufschluß gegeben werden kann. 
Beim Eintritt einer Mobilmachung hat der Bezirksfeldwebel 
sofort diejenigen Mannschaften, welche zum Dienst bei den einzelnen
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.