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vollwertig zur Lieferung kommen. Bemerkt er hierbei Unregel—
maßiokeiten, so erstattet er sofort dem Vorstand der Küchenver-
waltung Meldung.
Der Buchführer hat nachbezeichnete Bücher zu führen; zwei
Tagebücher, zwei Wirtschaftsbücher, und zwar je eins für Unter-
offiziere und je eins. für Mannschaften, ein Geräteverzeichnis und
ein Bestellbuch für die Küchenlieferanten. In die Tafebücher wer-
den die Einnahmen und Ausgaben tageweise unter Angabe der zu
speisenden Mannschaften eingetragen. Die Wirtschaftsbücher weisen
alle Einnahmen und Ausgaben an Lebensmitteln, sowie den Bestand
derselben am Monatsschluß nach.
Die Einnahmen werden gleich nach Einlieferung und die Aus-
gaben tageweise auf Grund des Tagebuches unter Angabe der Zahl
der gespeisten Mannschaften in die Wirtschaftsbücher eingetragen.
Diese werden monatlich abgeschlossen und mit einer von den Offi-
jeren der Küchenverwaltung und dem Buchführer zu vollziehenden
Richtigkeitsbescheinigung versehen.
Die Terhungen von den Lieferanten zieht der Buchführer am
Monatsschluß ein, prüft sie auf ihre Richtigkeit und reicht sie dem
Zahlmeister zur Zahlung ein. Vierteljährlich sind sämtliche Bücher
und Belege von der Küchenverwaltung zur nochmaligen Prüfung
der Intendantur einzureichen.
Zu jeder Zeit kann eine unvermutete Prüfung der Bücher und
der Lebensmittelbestände durch die Intendantur erfolgen.
Aus diesen Ausführungen ist zu ersehen, daß der Dienst des
Menagebuchführers sowohl Kenntnisse als auch große Gewissenhaftig-
keit erfordert, und derselbe nur durch peinliche Erfüllung sämtlicher
Pflichten seiner Aufgabe voll und ganz gewachsen ist.
Als Lohn für seine Bemühungen wird ihm eine monatliche Zu-
lage gewährt, die sich nach der Kopfzahl der zu speisenden Mann-
schaften richtet. Für treue Pflichterfüllung wird ihm das Wohl-
wotl en und die Anerkennung seiner Vorgesetzten in vollem Maße zu-
teil werden.
13. Die Tätigkeit während meines Kommandos auf der
Infanterie-Schießschule.
Gedankengang:
I. Einleitung: Zur besseren Erlernung und Vervollkommnung in
der Schießkunst sind sowohl für die Infanterie als auch für
die Artillerie besondere Schießschulen eingerichtet.
II. Ausführung:
1. Zweck der Schießschulen.
2. Bildung einer Unteroffizier-Ubungskompagnie.
3. Der Dienst auf der Schießschule.
à) Richtige Handhabung der Waffe.
b) Vervollkommnung in der Schieffertigkeit.