Full text: Lehrbuch des Deutschen Staatsrechts.

Die Zeit des Deutschen Bundes. $ 57. 167 
zu keinem Resultate führte. Es wurde nur durch Gesetz vom 
20. Februar 1849 die bürgerliche und staatsbürgerliche Gleichheit 
aller Staatsangehörigen ausgesprochen. Auf Befehl der Bundes- 
versammlung? mußte der Senat die beiden Gesetze vom 16. Oktober 
1848 und 20. Februar 1849 wieder außer Kraft setzen, was durch 
Publikandum vom 5. Oktober 1852 geschah. Die weiteren Ver- 
handlungen über Verfassungsreform führten zu den organischen 
Gesetzen vom 12. September 1853 und 16. Januar 1855. 
Die alte Verfassung der Stadt Lübeck, welche auf mehreren 
Rezessen und Konkordaten zwischen Rat und Bürgerschaft be- 
ruhte, war nach Beendigung der französischen Herrschaft wieder 
hergestellt worden. Im ‚Jahre 1844 begann eine Verfassungs- 
revision, welche zu der Verfassungsurkunde vom 8. April 1848 
führte. Diese ist später durch die Verfassung vom 29. Dezember 
1851 und diese wieder durch die Verfassung vom 7. April 1875 
ersetzt worden, welch letztere am 2. Oktober 1907 neu veröffent- 
licht wurde, 
In der Freien Stadt Bremen war ebenfalls im Jahre 1813 
die alte Verfassung wieder in Kraft getreten und durch einige 
neue Gesetze ergänzt worden. Eine neue Verfassung wurde am 
8. März 1849 eingeführt. Auf Grund des B. B. vom 6. März 1852 * 
erfolgte die Aufhebung einer Reihe von Bestimmungen derselben 
durch Verordnungen des Senates vom 29. März und 3. Mai 1852. 
Mit der auf Grund dieser Verordnungen neugewählten Bürger- 
schaft wurde die revidierte Verfassung vom 21. Februar 1854 
vereinbart, welche später durch eine Reihe von Gesetzen ab- 
geändert worden ist. Eine neue Verfassungsredaktion datiert vom 
1. Januar 1894®, die bisher nur 1909 unwesentlich abgeändert 
wurde. 
Die Verfassung der Freien Stadt Hamburg°, deren wesent- 
liche Bestimmungen sich in einer Reihe von Rezessen befanden, 
wurde durch Rat- und Bürgerschluß vom 27. Mai 1814 wieder 
hergestellt. Die in den Jahren 1848--1850 gemachten Versuche 
einer Verfassungsrevision scheiterten an dem Widerstand des 
Kollegiums der ÖOberalten, welches von den beiden deutschen 
Großmächten und dem politischen Ausschuß der Bundesversamm- 
lung unterstützt wurde. Erst nachdem am 11. August 1859 ein 
neues Wahlgesetz zustandegekommen war, wurde mit der auf 
Grund desselben neu gewählten Bürgerschaft die Verfassungs- 
revision zu Ende geführt. Die neue Verfassung gelangte am 
28. September 1860 zur Publikation. Sie ist seitdem durch ver- 
2 B.B. vom 12. August 1852 (G. v. Meyer a. a. O. 2 581). 
8 Textausgabe in Bindings Deutschen Staatogrundgesetzen, Heft 10. 
Bollmann, Bremisches Staats- und Verwaltungsrecht (1904). 
% G,. v. Meyer a. a. O. 571. 
& Textausgabe bei Binding a. a. O. 
6 Vgl. die Darstellungen des hamburgischen Staatsrechts von Wolfison 
(1884), v. Melle (1891) und G. Seelig (1902).
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.