Full text: Lehrbuch des Deutschen Staatsrechts.

214 Erster Teil Zum dritten und vierten Buch. $ 70. 
ein besonderes Reichsgesetz ist dieselbe mit dem deutschen Reichs- 
gebiet vereinigt und vom Reiche die Zustimmung dazu erteilt 
worden, daß sie dem preußischen Staate einverleibt werde!®, 
Diese Einverleibung hat dann durch ein besonderes preußisches 
Gesetz stattgefunden ?®. 
Zum dritten und vierten Buch. 
Literatur des deutschen Staatsrechts seit Gründung 
des Deutschen Bundes". 
5 70. 
In der ersten Zeit nach Gründung des Deutschen Bundes 
blieben die naturrechtlichen Theorien noch von wesentlichem 
Einfluß auch auf die Bearbeitung des positiven Staatsrechts. 
Sie bestimmten den Charakter der älteren Literatur, in deren 
Mittelpunkt Joh. Ludw. Klüber steht, welcher bis in die 
vierziger Jahre des vorigen Jahrhunderts der einflußreichste 
Schriftsteller auf diesem Gebiete blieb. Selbstverständlich konnten 
jedoch die Anschauungen der historischen Schule und vor allem 
die rechtsgeschichtlichen Arbeiten K. F. Eichhorns und seiner 
Nachfolger nicht lange ohne Einfluß auf die Bearbeitung des 
deutschen Staatsrechts bleiben. So hat denn die neuere Lite- 
ratur aus den Zeiten des Deutschen Bundes, etwa seit den 
vierziger Jahren, einen überwiegend historisch-positiven Charakter 
angenommen. Diesen haben auch diejenigen Werke bewahrt, 
welche nach Gründung des Norddeutschen Bundes bzw. des 
Deutschen Reiches erschienen sind. Während aber die älteren 
der angegebenen Schriftsteller sich oft mit einer äußerlichen Zu- 
sammenstellung der bestehenden Gesetzesbestimmungen begnügen, 
15 R.G., betr. die Vereinigung von Helgoland mit dem Deutschen Reiche, 
vom 15. Dezember 18%. 
18 G., betr. die Vereinigung der Insel Helgoland mit der preußischen 
Monarchie vom 18, Februar 1891. Die Auseinandersetzung zwischen dem 
Staate und der Gemeinde Helgoland hinsichtlich der Grundstücke des 
bisherigen Helgoländer Gemeinwesens ist auf Grund einer in $ 9 des 
angeführten Gesetzes enthaltenen Ermächtigung durch königliche Ver- 
ordnung vom 17. Mai 1893 erfolgt. Vgl. Bahrfeldt, Art. Helgoland in 
WStVR. 2 3% fi. 
ı R. v. Mohl, Das positive deutsche Staatsrecht seit Gründung des. 
Bundes. Geschichte u. Literatur der Staatswissenschaften 2 287 ff.; G. Meyer, 
Art. „Staats- und Verwaltungsrecht“ in dem für die Universitätsausstellung 
in Chicago von W. Lexis herausgegeb. Werke: „Die deutschen Universitäten 
1 362 ff, auch in dem Separatabdruck aus diesem Werke: „Rechtsforschung 
und Rechtsunterricht auf den deutschen Universitäten, herausg. v. O. Fischer 
84 ff.: Zorn, Die Entwicklung der Staatsrechtswissenschaft seit 1866, im 
Jahrb.Öf.R. 1 47ff.; Landsberg, Geschichte der deutschen Rechtswissen- 
schaft, 3, Abt., 2. Halbb. (1910) 165, 393, 538.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.