Full text: Lehrbuch des Deutschen Staatsrechts.

Die Organe. $ 142. 565 
diener. Der Ausdruck kommt zuerst im Allgemeinen Landrecht 
für die preußischen Staaten vor. Überhaupt enthält dieses Ge- 
setzbuch (Teil II, Titel 10, „Von den Rechten und Pflichten der 
Diener des Staats“) die erste zusammenfassende Regelung der 
Staatsdienerverhältnisse. Ihm folgte die bayrische Hauptlandes- 
ragmatik vom 1. Januar 1805 „über die Dienstverhältnisse der 
Stantsdiener vorzüglich in Beziehung auf ihren Stand und Ge- 
halt.“ Im Anschluß an die angegebenen beiden Gesetze hat im 
Laufe des gegenwärtigen Jahrhunderts in allen deutschen Staaten 
eine eingehende Normierung der Rechtsgrundsätze über den Staats- 
dienst stattgefunden®. Gleichzeitig sind durch die Gemeinde- 
5 Die Staatsdienergesetze der deutschen Staaten sind folgende: 
1. In Preußen bildet, da das durch Art. 98 der Verf. in Aussicht 
gestellte G. über den Staatsdienst bisher nicht erlassen ist, die Grund- 
age des Rechtszustandes noch immer T. II Tit. 10 des AllgLR (s. oben 
im Text. Dazu sind - später folgende Hauptgesetze pe ommen: G., 
betr, die Dienstvergehen der Richter und die unfreiwillige Versetzung 
derselben auf eine andere Stelle oder in den Ruhestand vom 7. Mai 
1851. AbändG vom 26. März 1856. G., betr. die Dienstvergehen der 
nichtrichterlichen Beamten und die Versetzung derselben auf eine andere 
Stelle oder in den Ruhestand, vom 21. Juli 1852; dazu G., betr. die Über- 
tragung von Befugnissen der Provinzialbehörden auf die königlichen 
Eisenbahndirektionen, vom 17. Juni 1880; G. über die allgemeine Landes- 
verwaltung vom 91. Juli 1883 88 44, 47, 157, 158; Gr. betr, die Abänderung 
von Bestimmungen der DiszG vom 9. April 1879; G., betr. die Pensionen 
der unmittelbaren Staatsbeamten sowie der Lehrer und Beamten an den 
höheren Unterrichtsanstalten mit Ausschluß der Universitäten, vom 27. März 
1872, AbändG vom 91. März 1882, 30. April 1884, 31. März 1890, 25. April 
1896, 31. März 1905, 27. Mai 1907, Ausdehnung einiger Bestimmungen des 
G. vom 24. März 1882 auf die mittelbaren Staatsbeamten durch G. vom 
1. März 1891; G., betr. die Fürsorge für die Witwen und Waisen der un- 
mittelbaren Staatsbeamten vom 20. Mai 1882, abgeändert und ergänzt durch 
die G. vom 28. März 1888, 1. Juni 1897, 27. Mai 1907; G., betr. die Fürsorge 
für Beamte infolge von Betriebsunfällen vom 18. Juni 1887; abgeändert und 
neu gefaßt durch das G. vom 2. Juni 1902. G. betr. die Gewährung von 
Wohnungsgeldzuschüssen an die unmittelbaren Staatsbeamten vom 12. Mai 
1873; abgeändert durch G. vom 15. April 1903, 25. Juni 1910. G. betr. die 
Bewilligung von Staatsmitteln zur Verbesserung der Wohnungsverhältnisse 
von .... gering besoldeten Staatsbeamten vom 13. Aug. 1895, 16. April 
1902, 4. Mai 1908, 15. Juni 1904, 3. Aug. 1900, 25. Juli 1910, 14. Juni 1912 u. a. 
G., betr. die Beteiligung der Staatsbeamten bei der Gründung und Ver- 
waltung von Aktien-, Kommandit- und Bergwerksgesellschaften vom 10. Juni 
1874. AusfG zum deutschen GerVG vom 3. April 1878. G., betr. die Be- 
reitstellung von Mitteln zu Diensteinkommensverbesserungen vom 26. Mai 
1909; als Anlage ist diesem G. eine umfassende Besoldungsordnung bei- 
gefügt. Besondere Besoldungsgesetze: für Richter das Richterbesoldungs- 
gesetz vom 29. Mai 1907, für Volksschullehrer das G. betr. das Dienst- 
einkommen der Lehrer und Lehrerinnen an den öffentlichen Volksschulen 
vom 26. Mai 1909. — G. betr. die Reisekosten der Staatsbeamten vom 
26. Juli 1910. G., betr. die Umzugskosten der Staatsbeamten vom 24. Febr. 
1877. G., betr. die Zahlung der Beamtenbesoldung und des Gnadenviertel- 
jahrs vom 7. März 1908. G., betr. die Heranziehung der Beamten zur Ge- 
meindeeinkommensteuer vom 16. Juni 1909. G. über die Konflikte bei ge 
richtlichen Verfolgungen wegen Amtshandlungen vom 13. Febr. 1854. G. über 
die Haftung des Staates für Amtspflichtverletzungen der Beamten vom
	        
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