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1291 Jahren seiner Regierung bei dem Pariser Parlament machte,
und nachher vervollkommnete, schienen zunächst blos Bedürfniß
der Ordnung zu seyn. Der Jurisdictions-Sprengel
desselben wurde über sämmtliche Kronlande ausgedehnt; nur
die Normandie beharrte standhaft auf ihrem Recht eines eigenen,
einheimischen, höchsten Gerichtshofs. Zeit und Ort der
alljährigen Zusammenkünfte wurden firirt; die bisher wandelbare
Bestimmung der Personen hörte auf, und die Verfassung
des neuen Corps erhielt eine Einrichtung, die der ausgebreitereren
Thätigkeit desselben gemäß seyn konnte. Weil
auch die Landessprache und usuelles Recht diesseits und jenseits
der Dordogne sehr verschieden war, mußte man für die
Länder der Langue de lloc und die der Languc d' oyl eine
eigene Untersuchuugs-Kammer anordnen.
20. Hier führte also das Bedürfniß einer neuen Ordnung
zur Erweiterung und fesieren Org anisirung der königlichen
Gewalt; bei den vielfachen Veränderungen aber, die
Koͤn. Philipp der schoͤne mit dem Mänzgehalt vornahm,
führte eine schlau geleitete Unordnung eben so sicher zu ebendemselben
Ziele. Den großen Vasallen und Baronen des
Reichs wurde endlich die Ausübung ihres Münzrechts so beschwerlich
und so unnütz gemacht, daß sie nach und nach
einzeln für eine kleine Geldsumme dies hohe Recht aufgaben,
und noch ehe der König mit den meisten derselben sich verglichen
hatte, deducirten schon die Legisten, daß das Münzrecht
ein Regal sey.
3o. Nothwendig machten ihn die Kriege sehr geldbedärf-1292
tig, in die er mit England und Flandern 2c. verwickelt
worden; sie hätten ihn also auch sehr abhängig machen sollen;
aber jede Noth, in die er gerathen, weckte nur neue Projecte
in ihm, seiner Macht mehr Umfang und seinen Finanzen mehr