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verwerflich und unheilbringend für das Fortbestehen des gemeinsamen Vaterlandes.
In Bezug auf das gemeine Wohl konnte man bei einer Wahl zwischen
Wenzel, Jobst und Siegmund keinen Augenblick schwanken.
Die Vorsehung ersparte dem schon schwer genug heimgesuchten Deutschland
einen neuen Bürgerkrieg, denn Jobst starb schon am 17. Januar des
solgenden Jahres. Dies war für Siegmund ein doppelter Glücksfall, denn
einerseits war nun der von der Mehrzahl der Kurfürsten geförderte Nebenbuhler
beseitigt, und dann hatte er durch den Heimfall der verpfändeten Mark als
berechtigter Erbherr Land und Kurstimme zurück erhalten. Es blieb ihm nur
noch die weit geringere Sorge, den Bruder zu beschwichtigen, welcher durchaus
unfähig, selbst eine politische Rolle zu spielen, außerdem durch die Mitwirkung
bei der Wahl des Markgrafen von Mähren jegliche Absicht auf persönliches
Eingreifen in die Regierungsangelegenheiten Deutschlands entsagt zu haben schien.
Hier bedurfte es nur noch diplomatischer Verhandlungen, denen sich wiederum
der treue Rathgeber des Königs, Burggraf Friedrich, und zwar mit nicht minderem
Erfolge, unterzog. Am 9. Juli 1411 ward ein Vergleich geschlossen,
nach welchem Wenzel die Reichsregierung und die Königswürde seinem
Bruder Siegmund zugestand, mit dem Vorbehalt der Kaiserwürde, zu deren
Erlangung Siegmund und seine Anhänger ihre Mitwirkung versprechen mußten.
Nun konnte sich ohne Bedenken für den Erfolg Siegmund einer Neuwahl aussetzen;
sie erfolgte unverzüglich, und ohne daß eine einzige Stimme sich gegen
ihn erklärte.
Nach der glücklichen Beendigung dieses wichtigen Geschäftes blieb dem
Könige nur noch eine Sorge, nämlich für die durch den Tod des Markgrafen
Jobst an ihn heimgefallene Mark Brandenburg. Dies während der letzten Zeit
aus mannigfachen Gründen hart mitgenommene und zerrüttete, ehemals so
bedeutende Reichslehen, selbst unter seine Verwaltung zu nehmen, war dem
König Siegmund durchaus unmöglich, da theilweis das Königreich Ungarn, vor
allem aber Deutschland, um dessen Herrscherthron er sich mit so keckem Sinn
beworben, und für welches er natürlich, um seinen inneren Beruf zu bekunden,
sofort erhebliche Anstrengungen machen mußte, alle seine Kräfte in Anspruch
nahmen. Es blieb ihm also nichts übrig, als einen zuverlässigen Stellvertreter
in das wiedererworbene Land zu senden; und wer konnte zu diesem Zwecke
tüchtiger erscheinen, als der Mann, welcher ihm schon zur Erlangung von zwei
Kronen behülflich gewesen war. Deshalb wurde Burggraf Friedrich zum Hauptmann
der Mark Brandenburg und Stellvertreter des Königs ernannt.