Full text : Die Begründung des Deutschen Reiches durch Wilhelm I. Zweiter Band. (2)

38  Olmützer  Punctation.  1850

der  Armee  einen  Einfluß  geübt  hätten,  dem  man  Rechnung
tragen  mußte.  Ubrigens  sei  auf  das  Bestimmteste  zu  erklären,
daß  die  Maßregel  nicht  als  Angriffsmittel,  sondern  nur
zur  Abwehr  dienen  sollte;  die  friedlichen  Absichten,  welche
Brandenburg's  Depesche  vom  3.,  ausgesprochen,  blieben  in
allen  Punkten  ungeändert.

Am  folgenden  Morgen  trug  Manteuffel  dies  Alles  seinen
Collegen  im  Staatsministerium  zur  amtlichen  Beschlußnahme
vor;  der  König,  welcher  im  Verlaufe  der  Besprechung  selbst
in  der  Sitzung  erschien,  unterzeichnete  den  Befehl  für  die
Mobilmachung,  und  Ladenberg  und  von  der  Heydt,  deren
Entlassungsgesuche  der  König  bisher  nicht  genehmigt,  erklärten
sich  jetzt  weiter  zu  dienen  bereit.  Als  dann  im  Laufe  des
Tages  die  Tranuerkunde  von  Brandenburg's  Tod  einging,
übertrug  der  König  die  einstweilige  Führung  des  Präsidiums
im  Ministerrathe  an  Ladenberg,  so  daß  es  den  Anschein  gewinnen
  konnte,  als  sei  die  Minorität  vom  2.  November  vollständig
  zum  Besitze  der  Macht  gelangt,  zumal  General  Gröben
bei  der  Kampflust  der  Frankfurter  erneuerten  Befehl  erhalten
hatte,  lediglich  nach  militärischen  Rücksichten  zu  handeln.  Mit
der  Bekanntmachung  der  Mobilmachungs-Ordre  trat  ein,  was
der  König  am  2.  vorausgesagt  hatte;  ein  unendlicher  Jubel
durchbrauste  die  Presse,  das  Land  und  die  Armee,  die  Landwehrmänner,
  welche  das  Jahr  vorher  zu  dem  badischen  Feldzug
  oft  durch  Husarenpatrouillen  hatten  eingefangen  und  zu
den  Regimentern  geschleppt  werden  müssen,  strömten  jetzt  mit
Begeisterung  zu  den  Fahnen,  und  auch  die  zahllosen  Mängel,
welche  damals  in  der  preußischen  Heeresverwaltung  zu  Tage
traten,  kühlten  den  Eifer  der  Mannschaften  nicht  ab.  Ihrem
mächtigen  Schwunge  hätten  die  mit  meuterischen  Honveds