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Pfennig.
standtheile oder der Anreibung von Pulvern mit Flüssigkeit, des
Auflösens von Salzen oder Extracten, sowie nothwendigen Erwärmens
oder Zusammenschmelzens.
Für die Division, sowie für die in mehrfacher Dosis erfolgte
Verabreichung einer Salbe incl. des Einwickelns in Wachepanier
jede Dosis . .. ..
Saturationen.
Für die Bereitung einer Saturation incl. der hiebei etwa
erforderlichen Auflösungen.
Suppokttorien.
Für die Bereitung eines Suppositorium .
Bei der Bereitung mehrerer Suppositorien wird jedes weitere
Suppositorium berechnet mit
Wägungen.
Eine einzelne Wägung oder Tropfenzählung, welche zur Anfertigung
oder Dispensation einer zum innern oder äußern Gebrauch
bestimmten Arznei erforderlich ist, wird mit 3 Pf., 2 Wägungen
werden mit 6 Pf., 3 Wägungen mit 9 Pf., 4 und mehr
Wägungen mit 12 Pf. berechnet.
Mehr als 4 Wägungen dürfen in keinem Fall berechnet werden.
Das Abzählen jeder Menge der in die Ph. E. aufgenommenen
Pillen wird berechnet mit 3 Pf.
. 20
20
10
5