Basten.
Für Bereitung einer Paste Pfennig.
bis incl. 50 Gramm 20
„ „110 J300
„ „206000 4140
Für größere Mengen. 50
Ptaster.
Für die Bereitung eines Pflasters durch Mischen, Malaxiren
oder Schmelzen 20
Für die Bereitung eines Rlasters zuns * incl.
etwaigen Mischens und Malaxirens . 40
Für das Streichen eines Pflasters bis zu einer Grüße von
100 Quadratcentimeter incl. des etwa nothwendigen Erweichens
oder Schmelzenns . 15
Bei größeren Pflastern werden jede weitere 10 Quodrateentimeter
mit einem Pfennig berechnet.
Für das anzuwendende Zeug werden berechnet
bei Leder oder Seidenzeug für je 100 Quadratcentimeter
10
bei Shirting oder Leinwand für! je 10 □ Centimeter 5
Das Bestreichen des Randes mit Heftpflaster darf nicht als eine
besondere Arbeit, sondern nur als eine Vergrößerung des ganzen
Pflasters berechnet werden.
Pillen, Boli, und Trochisci.
Für die Anfertigung und Formation von Pillen, incl. Pulvern
oder Mischung der Bestandtheile, und Anstoßen der Masse,
sowie incl. der nöthigen Bestreuung mit Lycopodium oder einem
andern gleichwerthigen Pulver
für bis zu 30 Stüke 30
für je weitere 30 Stüück 10
Anmerkung. Die etwa nothwendige Auflösung von Salzen, oder das Zusammenschmelzen
von Wachs u. dgl. mit Balsamen, Oelen u. s. w. darf nicht besonders berechnet
werden.