Full text : Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1812. (7)

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zoathum  Warschau,  Bekl.,  ex  cap.  bigamiae,  unter  Verurthellung  des  Bekl.  in  die
Kosten.
Den  5.  Febr.

)  Eva  Marla  Zimmermann,  von  Bothnang,  Stuttgarter  Amts-Oberamts,  geb.
Roth  von  da,  Kl.,  von  Geerg  Adam  Zimmermann,  Bürger  und  Welngärener  zu  Bothnang,
  Bekl.  ex  cap.  quasi  desert.  unter  Verglelchung  der  Kosten.

1)  Anna  Maria  Kied,  von  Weller,  Schorndorfer  Oberamts,  geb.  Eisenbraun  von
da,  Kl.,  von  Jehann  Kies,  Bürger  und  Bauern  zu  Weller,  Bekl.  ex  cap.  adulterü
veri,  unter  Verurthellung  des  Beklagten  In  die  Kosten.

5)  Christian  Gottlieb  Läsing,  Bürger  und  Färbermeister  zu  Kirchheim  unter  Teck,
Kl.,  von  Eoe  Rosino,  geb.  Klay,  von  Delzisau,  Eßlinger  Oberamts,  Bekl.  ex  cap.  quesi
desert.  unter  Veruriheilung  der  Beklagten  in  die  Kosten.

Straf-Erkenntnisse  des  Königl.  Criminal-Tribunals.
Ad  Mand.  Sser.  Reg.  Maj.

Am  7.  Jan.  d.  J.  wurde  gegen  Donat  Mattes  und  Franiliska  Klenle,  von  Rinqulsbausen,
  Oberamts  Tutelingen,  wegen  meuchelmorderlscher  Todrtung  der  Ehefrau  des
Erstern  erkannt,  daß

1)  Inquisit  Mattes  zur  Rlchtstätte  geschleift,  mit  dem  Rade  von  oben  herab  hlugerichtet,
  und  seln  Kdrper  auf  das  Rad  geflochten,

1)  Franzleka  Kienle  auf  den  Richtplaz  geführt,  dort  mit  dem  Schwerdte  vom  Leben
zum  Tode  gebracht,  und  ibr  Kopf  auf  einen  Pfahl  gesteckt  werden  foll.

Dlese  Erkenntnisse  find  auch  am  18.  Jan.  in  der  Landvogtel  =  Stadt  Rottwell  in  der
Maße  vollzogen  worden,  daß  die  gegen  Inqussst  Mattes  erkannte  Strafe  des  Rads,  zufolge
  elnes  demselben  auf  dem  Richtplotze  publicirten  Begnadigungs-Decrets,  in  die  des
Schwerdts  abgeändert,  und  derselbe  somit  wie  seine  Complicin,  nach  vorgängiger  Hlnrichtung
  der  Lettern,  mit  dem  Schwerdte  vom  Leben  zum  Tode  gebracht  worden  ist

Den  k.  Jan.  wurde  die  zu  Ulm  verhaftete  Magdalena  Friz  von  da,  wegen  wlederbolten
  Diebstahls,  neben  dem  Ersatz  der  Kosten  zu  sechsmonatlicher  Zuchthausstrafe  in
udwigsburg  verurthellt  und  befohlen,  daß  ste  nach  der  Erstehung  in  einem  Zwangs-Arbeltsbause
  auf  unbestimmte  Zelt  verwahrt  werden  foll.

Umterm  9.  Jan.  wurde  der  zu  Nereshelm  in  Verhaft  und  Untersuchung  gekommene
Johann  Caspar  Landenberger,  von  Eblngen,  wegen  der  gegen  ihn  erhobenen  Betrügereien
und  Diebstahls-Vergehens,  neben  Ersatz  der  Kosten,  mit  einjähriger  Zuchtbausstrafe  in
Gotteszell  belegt  und  verordnet  daß  derselbe  nuch  deren  Berfluß  in  einem  Zwangs-Arbeitshause
  bis  zu  erprobter  Besserung  verwahrt  Werden  soll.

Eodem  ist  der  zu  Künzelsau  verhaftete  Frledrich  Komerell  von  da,  wegen  verübten
Diebstabdls,  neben  Ersatz  der  Kosten  und  des  Schadens,  zu  sechsmonatlicher  Festungsstrafe
  condemnirt  und  befohlen  worden,  daß  Komerell  nach  deren  Erstehung  unter  genaue
polizelliche  Aufsicht  gesetzt  werden  soll.