Metadata : Die Ernährungsverhältnisse der Volksschulkinder.

110  III.  Schülerspeisungen  im  Auslande.

gehemmt  und  zurückgehalten  werde.  Über  die  Ausdehnung  der  Unterernährung
  der  Schulkinder  gaben  einige  Auskunftspersonen  interessante
Aufschlüsse.  Schulinspektor  Dr.  Eichholz  fand  in  einem  besonders
schlechten  Armenviertel  Londons  90%  der  Kinder  infolge  ihres  Ernährungszustandes
  unfähig,  vom  Schulunterrichte  den  notwendigen  Nutzen
zu  ziehen.  Nach  den  Angaben  der  freiwilligen  Speisungsorganisationen
Londons  werden  im  Winter  etwa  66000  der  die  Boardschulen  besuchenden
Kinder  gespeist.  Die  Hatl  der  gespeisten  Kinder  in  den  freiwilligen  Schulen
kann  jedoch  ebenso  hoch  angenommen  werden,  so  daß  die  Gesamtzahl
der  unterernährten  Kinder  Londons  mit  etwa  122000,  d.  s.  16%  der
Gesamtschüler  angenommen  werden  könne.  Wir  werden  später  noch
darauf  hinweisen,  daß  diese  Zahl  der  gespeisten  Kinder  für  London
wahrscheinlich  zu  hoch  gegriffen  ist.

Für  andere  Städte,  wie  z.  B.  Manchester,  wurde  ermittelt,  daß  159
der  Kinder  als  unterernährt  bezeichnet  werden  können.  In  den  Slums
von  Edinburgh  soll  ein  beträchtlicher  Teil  der  Kinder  halb  verhungert
sein.  In  den  ärmeren  Bezirken  muß  mit  25  bis  30%  unterernährter
Kinder  gerechnet  werden.  Wenn  auch  diese  Angaben  nur  sehr  lückenhaft
sed  so  gelangte  die  Kommission  doch  zu  der  Ansicht,  daß  die  Zeit  gekommen
ei,  wo  der  Staat  sich  von  der  Notwendigkeit  überzeugen  müsse,  daß
er  für  entsprechende  Ernährung  der  die  Schule  besuchenden  Kinder  Sorge
zu  tragen  habe.  Vom  rein  medizinischen  Standpunkte  wurde  betont,
daß  für  jedes  Schulkind  eine  richtige  Ernährung  sichergestellt  sein  müsse.
Nur  dadurch  könne  die  Gesundheit,  das  Wachstum  und  die  Entwickelung
der  Kinder  der  ärmeren  Klassen  gefördert  und  gehoben  werden.  Besonders
  sei  es  wichtig,  daß  das  Kind  eine  Lauptmahleit  erhalte  und
hierfür  komme  hauptsächlich  das  Mittagsmahl  in  Betracht.

Allgemein  war  man  der  Ansicht,  daß  die  bestehenden  Speisungsorganisationen
  nur  ungenügend  seien.  Die  Vorschläge  der  Kommission
für  eine  Sesserung.  der  Verhältnisse  decken  sich  im  allgemeinen  mit
Leitsätzen,  die  Dr.  Macnamara  bereits  im  Jahre  1898  in  einer  Denkschrift
  an  die  Oberschulbehörde  entworfen  hat.  In  dieser  wird  verlangt:
1.  Arztliche  Feststellung  der  Kinder,  die  den  Anforderungen  der  Schule
nicht  gewachsen  erscheinen,  gleichviel  ob  die  Ursachen  in  mangelnder
Ernährung,  körperlicher  Unzulänglichkeit  oder  in  anderem  bestehen.
2.  Fürsorge  für  Kinder,  die  ohne  Mahlzeiten  zur  Schule  geschickt  werden.
3.  Überwachung  der  freiwilligen  Speisungsorganisationen  durch  die
Behörden.  4.  Ergänzung  der  Tätigkeit  dieser  freiwilligen  Organisationen
durch  behördliche  Einrichtungen.  5.  Die  Schulmahlzeiten  sollen  sämtlichen
Schülern  zugänglich  sein,  die  Zahlung  sollte  durch  vorher  erworbene
Speisemarken  erfolgen.  Nur  im  Falle  nachgewiesener  Bedürftigkeit
sollen  Speisungskarten  oder  -Marken  unentgeltlich  überlassen  werden.
6.  Verfolgung  der  Eltern  wegen  sträflicher  Vernachlässigung,  gleichgültig
ob  diese  infolge  von  Trunksucht  oder  sonstiger  schlechter  Hührung  verursacht
  sei.  —  Bei  Erörterung  dieser  Leitsätze  wurde  auf  die  notwendige
Erweiterung  des  Gesetzes  zur  Verhinderung  von  Kindermißhandlungen
hingewiesen.  Die  Bestimmungen  über  die  strafrechtliche  Verfolgung
nachlässiger  Eltern  müßten  verschärft  werden.  Nicht  bezahlte  Beträge
für  geleistete  Schülerspeisungen  sollten  ebenso  einzuklagen  und  ein-