110 III. Schülerspeisungen im Auslande.
gehemmt und zurückgehalten werde. Über die Ausdehnung der Unterernährung
der Schulkinder gaben einige Auskunftspersonen interessante
Aufschlüsse. Schulinspektor Dr. Eichholz fand in einem besonders
schlechten Armenviertel Londons 90% der Kinder infolge ihres Ernährungszustandes
unfähig, vom Schulunterrichte den notwendigen Nutzen
zu ziehen. Nach den Angaben der freiwilligen Speisungsorganisationen
Londons werden im Winter etwa 66000 der die Boardschulen besuchenden
Kinder gespeist. Die Hatl der gespeisten Kinder in den freiwilligen Schulen
kann jedoch ebenso hoch angenommen werden, so daß die Gesamtzahl
der unterernährten Kinder Londons mit etwa 122000, d. s. 16% der
Gesamtschüler angenommen werden könne. Wir werden später noch
darauf hinweisen, daß diese Zahl der gespeisten Kinder für London
wahrscheinlich zu hoch gegriffen ist.
Für andere Städte, wie z. B. Manchester, wurde ermittelt, daß 159
der Kinder als unterernährt bezeichnet werden können. In den Slums
von Edinburgh soll ein beträchtlicher Teil der Kinder halb verhungert
sein. In den ärmeren Bezirken muß mit 25 bis 30% unterernährter
Kinder gerechnet werden. Wenn auch diese Angaben nur sehr lückenhaft
sed so gelangte die Kommission doch zu der Ansicht, daß die Zeit gekommen
ei, wo der Staat sich von der Notwendigkeit überzeugen müsse, daß
er für entsprechende Ernährung der die Schule besuchenden Kinder Sorge
zu tragen habe. Vom rein medizinischen Standpunkte wurde betont,
daß für jedes Schulkind eine richtige Ernährung sichergestellt sein müsse.
Nur dadurch könne die Gesundheit, das Wachstum und die Entwickelung
der Kinder der ärmeren Klassen gefördert und gehoben werden. Besonders
sei es wichtig, daß das Kind eine Lauptmahleit erhalte und
hierfür komme hauptsächlich das Mittagsmahl in Betracht.
Allgemein war man der Ansicht, daß die bestehenden Speisungsorganisationen
nur ungenügend seien. Die Vorschläge der Kommission
für eine Sesserung. der Verhältnisse decken sich im allgemeinen mit
Leitsätzen, die Dr. Macnamara bereits im Jahre 1898 in einer Denkschrift
an die Oberschulbehörde entworfen hat. In dieser wird verlangt:
1. Arztliche Feststellung der Kinder, die den Anforderungen der Schule
nicht gewachsen erscheinen, gleichviel ob die Ursachen in mangelnder
Ernährung, körperlicher Unzulänglichkeit oder in anderem bestehen.
2. Fürsorge für Kinder, die ohne Mahlzeiten zur Schule geschickt werden.
3. Überwachung der freiwilligen Speisungsorganisationen durch die
Behörden. 4. Ergänzung der Tätigkeit dieser freiwilligen Organisationen
durch behördliche Einrichtungen. 5. Die Schulmahlzeiten sollen sämtlichen
Schülern zugänglich sein, die Zahlung sollte durch vorher erworbene
Speisemarken erfolgen. Nur im Falle nachgewiesener Bedürftigkeit
sollen Speisungskarten oder -Marken unentgeltlich überlassen werden.
6. Verfolgung der Eltern wegen sträflicher Vernachlässigung, gleichgültig
ob diese infolge von Trunksucht oder sonstiger schlechter Hührung verursacht
sei. — Bei Erörterung dieser Leitsätze wurde auf die notwendige
Erweiterung des Gesetzes zur Verhinderung von Kindermißhandlungen
hingewiesen. Die Bestimmungen über die strafrechtliche Verfolgung
nachlässiger Eltern müßten verschärft werden. Nicht bezahlte Beträge
für geleistete Schülerspeisungen sollten ebenso einzuklagen und ein-