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rsetz und Verordnungsfür
das
Königreich Bayern.
Nr. 5.
München, den 21. Januar 1911.
Inhal i:
Bekanntmachung vom 13. Januar 1911, die Abgabe von amtlichen Drucksachen an die öffentlichen Bibliotheken
betreffend. — Bekanntmachung vom 16. Jannar 1911, den Vollzug des Reichsstempelgesetzes betreffend. —
Bekanntmachung vom 16. Jannar 1911, betreffend Ergänzung und Anderung der Anlage C zur Eisenbahn-Verkehrsordnung.
— Bekanntmachung vom 19. Januar 1911, den Vollzug des § 18 der Rechtsanwaltsordnung
betreffend. — Ordens--Verleihungen.
Nr. 12094.
Be ta nntmachung, die Abgabe von amtlichen Drucksachen an die öffentlichen Bibliotheken betreffend.
fl. Staatsministerium des Königlichen Hauses und des Außern, K. Staatsministerinm
der Instiz, K. Staatsministerinm des Innern, K. Staatsministerium des Innern für
Kirchen- und Schulangelegenheiten, K. Staalsministerium der Finanzen, K. Siaatsministerium
für Verkehrsangelegenheiten, K. Kriegsministerinm.
Die von den K. Stellen und Behörden amtlich herausgegebenen Drucksachen sind den
öffentlichen Bibliotheken bisher nur zum Teil zugegangen. Zum Zweck einer den Bedürf—
nissen der wissenschaftlichen Forschung entsprechenden Sammlung dieser Drucksachen wird
mit Wirkung vom Jahre 1911 an nachstehendes angeordnet:
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