Full text : Die Reichsbank 1901-1925. (2)

21

    

rsetz  und  Verordnungsfür

  das

Königreich  Bayern.

Nr.  5.

München,  den  21.  Januar  1911.

 

 

 

Inhal  i:

Bekanntmachung  vom  13.  Januar  1911,  die  Abgabe  von  amtlichen  Drucksachen  an  die  öffentlichen  Bibliotheken
betreffend.  —  Bekanntmachung  vom  16.  Jannar  1911,  den  Vollzug  des  Reichsstempelgesetzes  betreffend.  —
Bekanntmachung  vom  16.  Jannar  1911,  betreffend  Ergänzung  und  Anderung  der  Anlage  C  zur  Eisenbahn-Verkehrsordnung.
  —  Bekanntmachung  vom  19.  Januar  1911,  den  Vollzug  des  §  18  der  Rechtsanwaltsordnung
  betreffend.  —  Ordens--Verleihungen.

 

 

Nr.  12094.
Be  ta  nntmachung,  die  Abgabe  von  amtlichen  Drucksachen  an  die  öffentlichen  Bibliotheken  betreffend.

fl.  Staatsministerium  des  Königlichen  Hauses  und  des  Außern,  K.  Staatsministerinm

der  Instiz,  K.  Staatsministerinm  des  Innern,  K.  Staatsministerium  des  Innern  für

Kirchen-  und  Schulangelegenheiten,  K.  Staalsministerium  der  Finanzen,  K.  Siaatsministerium
  für  Verkehrsangelegenheiten,  K.  Kriegsministerinm.

Die  von  den  K.  Stellen  und  Behörden  amtlich  herausgegebenen  Drucksachen  sind  den
öffentlichen  Bibliotheken  bisher  nur  zum  Teil  zugegangen.  Zum  Zweck  einer  den  Bedürf—
nissen  der  wissenschaftlichen  Forschung  entsprechenden  Sammlung  dieser  Drucksachen  wird

mit  Wirkung  vom  Jahre  1911  an  nachstehendes  angeordnet:
7