Metadata : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1876. (67)

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Urkundlich  unter  Unserer  Höchsteigenhändigen  Unterschrift  und  beigedrucktem
Königlichen  Insiegel.

Gegeben  Wildbad  Gastein,  den  27.  Juli  1876.
(L.  S.)  Wilhelm.

Fürst  v.  Bismarck.  Camphausen.  Gr.  zu  Eulenburg.  Leonhardt.
Falk.  v.  Kameke.  Achenbach.  Friedenthal.  v.  Bülow.  Hofmann.

Uebersicht

der

Ausgaben  für  das  Oberverwaltungsgericht.

Titel  I.  Besoldungen:
1)  1  atg.  mit  9900  Mark  (darunter  künftig  wegfallend

1200  Marr)r)r)r).  9,900  Mark,
2)  3  Räthe  mit  7500  Mark  bis  9900  Mark,  im  Durchschnitt
  8700  Marxrxrxxkxk  .......  ...  26,100
Titel  II.  Zu  Wohnungsgeldzuschüssen  für  4  Räthe  4,000
Summa  ...  40,800  Mark.
Darunter  künftig  wegfallend.  1,200  Mark.

 

(Nr.  8449.)  Gesetz,  betreffend  die  Erhöhung  des  Maximalunterstützungssatzes  für  die  hülfsbedürftigen
  ehemaligen  Krieger  auß  den  Jahren  1813.  bis  1815.  Vom
1.  August  1876.

Wir  Wilhelm,  von  Gottes  Gnaden  Koͤnig  von  Preußen  x.

Ws  unter  Zustimmung  beider  Häuser  des  Landtages  der  Monarchie,  was
olgt:
KC.  1.

Der  im  F.  3.  des  Gesetzes  vom  10.  März  1863.  bestimmte  Maximalunterstützungssatz
  von  3  Thalern  15  Sgr.  =  10  Mark  50  Pf.  monatlih,  für
solche  luns  edürftige  ehemalige  Krieger  vom  Wachtmeister  und  Feldwebel  abwärts,
  welche  in  der  Preußischen  oder  einer  ihr  befreundet  gewesenen  Armee
an  einem  der  Feldzüge  1813.,  1814.  und  1815.  Thei  okenommen,  auf  eine
(Nr.  3448—8450)  In--