Full text : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1876. (67)

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Invalidenversorgung  aber  keinen  Anspruch  haben,  wird  vom  1.  Januar  d.  J.
ab  auf  20  Mark  monatlich  erhöht.

K.  2.

Bei  Bewilligung  von  Unterstützungen  bis  zu  dem  angegebenen  Maximalsatze
  gewährt,  so  lange  die  etatsmäßigen  Mittel  zur  gleichmäßigen  Berücksichtigung
der  sämmtlichen  vorhandenen  hülfsbedürftigen  Veteranen  nicht  ausreichen)  die
Kröbere  Hülfsbedürftigkeit  und,  wo  diese  gleich  ist,  das  höhere  Lebensalter  den

orzug.
g.  3.

Mit  der  Ausführung  dieses  Gesetzes  werden  der  Finanzminister,  der  Minister
des  Innern  und  der  Kriegsminister  beauftragt.

Urkundlich  unter  Unserer  Höchsteigenhändigen  Unterschrift  und  beigedrucktem
Königlichen  Insiegel.

Gegeben  Wildbad  Gastein,  den  1.  August  1876.

.  S.)  Wilhelm.

Fürst  v.  Bismarck.  Camphausen.  Gr.  zu  Eulenburg.  Leonhardt.
Falk.  v.  Kameke.  Achenbach.  Friedenthal.  Hofmann.

 

(Nr.  8450.)  Allerhöchster  Erlaß  vom  17.  Juli  1876.,  betreffend  die  Aenderung  des  Tarifs,
nach  welchem  die  Abgabe  für  das  Befahren  des  Bromberger  Kanals  zu
erheben  ist.

A#ul  Ihren  Bericht  vom  14.  Juli  d.  J.  will  Ich  genehmigen,  daß  die  zusätzliche
Vorschrift  Nr.  5  zu  dem  Tarif  vom  29.  Mai  1872.,  nach  welchem  die  Abtabe
für  das  Befahren  des  Bromberger  Kanals  zu  erheben  ist  (Gesetz=  Samml.  1872.
S.  542.),  in  Fortfall  kommt.

Schloß  Mainau,  den  17.  Juli  1876.
Wilhelm.

Für  den  Finanzminister  und  für
Handel,  Gewerbe  und  öffentli

Hofmann.

An  die  Minister  der  Finanzen  und  für  Handel,  Gewerbe  und
öffentliche  Arbeiten.

en.  Minister  für

je  Arbeiten:

 

——  —
)

(Nr.  8451.)