Full text : ABC des Reichsrechts. (64a)

IV

Erläuterungen  und  Veröffentlichungsstellen.  Hinter  dem  Stichworte  finden  sich  Angaben  über  Art,  Zeitpunkt
  und  Fundstelle  der  Veröffentlichung.  Die  Veröffentlichungsdaten  sind  hinter  der  Veröffentlichung  in
runder  Klammer  angegeben.  Dahinter  folgen  der  Jahrgang  in  Fettdruck,  in  römischer  Ziffer  —  J  oder  II  —
der  Teil  und  in  arabischer  Zahl  die  Seite  des  Gesetzblatts,  z.  B.  (G.  v.  27.  Mai)  27.  II  424.

Beispiele:
Die  Angaben  unter

„Gewerblicher  Rechtsschutz
»3.  Ausstellungsschutza.....

„Allgemeine  Luftfahrzeug-Ausstellung  1912
»Ala«  (Bek.  v.  24.  Febr.)  12.  1774

bedeuten,  daß  die  am  24.  Februar  1912  erlassene  Bekanntmachung  über  den  Schutz  von  Erfindungen  auf  der
Allgemeinen  Luftfahrzeug-Ausstellung  1912  „Alas  auf  Seite  177  des  Jahrgangs  1912  des  Reichsgesetzblatts
zu  finden  ist.

Die  Angaben  unter

«  »Mexilo«  bei  »Int.  Funkentelegraphen—
vertrag«  —  »Weltfunkvertrag  v.  26.  Nov.
1927  (G.  v.  2.  Mai)  29.  II  265.  —  Rat.  (Bek.  v.
13.  Okt.)  29.  II  6634—

besagen,  daß  die  Veröffentlichungen  über  die  Teilnahme  Mexikos  an  den  Verhandlungen  über  den  Weltfunkvertrag
  und  die  Ratifikation  dieses  Vertrages  auf  S.  265  und  663  des  Teiles  II  des  Jahrgangs  1929  des
Reichsgesetzblatts  zu  finden  sind.

Sind  für  ein  Stichwort  mehrere  Angaben  gemacht,  so  sind  diese  in  Sperrdruck  in  der  Regel  alphabetisch
geordnet;  in  besonderen  Fällen  sind  sie  in  zeitlicher  Folge  aufgeführt,  um  eine  bessere  Ubersicht  zu  erzielen.
Diese  Anordnung  findet  sich  besonders  bei  Angaben  über  länger  zurückliegende  Veröffentlichungen,  zu  denen
inzwischen  viele  Anderungen  und  Ergänzungen  erschienen  sind.  Solche  Anderungen  und  Ergänzungen  sind
in  Petit-Druck  gesetzt.

Bei  zahlreichen  Stichwörtern  finden  sich  Hinweise  auf  andere  Stichwörter  (z.  B.  Angestelltenversicherung
s.  Sozialversicherung  5)  (S.  527),  bei  denen  die  Veröffentlichungen  mit  ihren  Erläuterungen  und  Fundstellen
  für  ein  geschlossenes  Sachgebiet  zusammengestellt  sind.  Bei  umfangreicheren  Angaben  ist  ein  solches
geschlossenes  Sachgebiet  untergegliedert.  Z.  B.  ist  „Sozialversicherunge  untergeteilt  in:

1.  Allgemeines,

2.  Krankenversicherung,

3.  Unfallversicherung,

4.  Invalidenversicherung,

5.  Angestelltenversicherung,

6.  Knappschaftliche  Versicherung.

In  solchen  Fällen  ist  die  Ubersicht  über  die  Art  der  Unterteilung  den  Angaben  für  das  Stichwort  in  Kursi#-schraft
  vorangestellt.

Angaben  über  Berichtigungen  —  sachliche  sowie  Druckfehlerberichtigungen  —  erscheinen  hinter  der  berichtigten
  Veröffentlichung  mit  dem  Zusatz  [Ber.].