Full text : Europäischer Geschichtskalender. Fünfzehnter Jahrgang. 1874. (15)


170      Das  deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.

der  ursprünglichen  Kirche  zu  einer  Conferenz  auf  den  16.  Sept.  nach
Bonn  ein.

8.  Aug.  (Deutsches  Reich.)  Die  Kanonenboote  Nautilus  und  Albatroß



gehen  an  die  spanische  Küste  ab.

9. „  Allgemeines  deutsches  Sängerfest  in  München.

10. „  (Baden.)  Die  Regicrung  entzieht  den  neugeweihten  Priestern  die
Befugniß  zu  öffentlicher  Ausübung  kirchlicher  Functionen,  nachdem  sie
der  Bisthumsverweser  Kübel  absichtlich  früher  geweiht  hatte,  um  sie
den  Bestimmungen  des  neuen  Kirchengesetzes  zu  entziehen.  Der  Bisthumsverweser
  protestirt  gegen  die  Maßregel,  indem  er  erklärt:

„Kraft  göltlicher  Anordnung  und  positiven  Rechts  ist  die  Kirche  befugt
und  verpflichtet,  gemäß  ihrer  Lehre  und  Verfassung  die  kirchliche  Lehr-,  Wiiheund
  Jurisdictionsgewalt  selbständig  auszuüben.  Hieroch  und  um  die  koatholischen
  Heilswahrheiten  rein  erhalten  und  kuar  erbreitung  derselben,  so
wie  zur  Spendung  der  Sacramente  gute  Hirten  senden  zu  können,  steht  der
kirchlichen,  nicht  aber  der  staatlichen  Autorität  die  Heranbildung,  Prüfung
Antorisation  und  Anstellung  der  Diener  Gottes  zu.  Weil  die  Staatsgewalt
den  Geistlichen  die  Ausübung  der  kirchlichen  Functionen  nicht  übertragen
kann,  so  ist  sie  auch  zu  deren  Entziehung  rechtlich  nicht  befugt.

„  (Hessen.)  Die  Regierung  untersagt,  wie  Preußen,  allen  Beamteten
  die  Betheiligung  an  dem  Mainzer  Katholikenverein.
11. „  (Elsaß-Lothringen.)  In  Lothringen  treten  die  Kreistage  zusammen,
  constituiren  sich  sämmtlich  bis  auf  denjenigen  des  Landkreises
Metz  und  kreten  sofort  in  die  Berathung  der  von  der  Regierung  gemachten
  Vorlagen  ein.
in  vorigen  Jahre  her  bestehen  die  Kreistage  Chateau-Salins,  Saarburg
  und  Bolchen:  in  Folge  Eidesleistung  der  Mehrheit  treten  diesmal  hinzu
die  Kreistage  Diedenhofen,  Saargemünd  und  Forbach,  während  die  Mehrheit
der  Gewählten  des  Landkreises  Mep  den  vorgeschriebenen  Eid  nicht  leistet.
„  (Preußen.)  Der  Erzbischof  von  Köln  und  der  Bischof  von
Münster  werden  von  der  Regierung  aufgefordert,  die  sog.  Succursolpfarreien
  nach  Maßgabe  der  Maigesetze  definiliv  zu  besetzen.
17.  „  (Preußen.)  Auf  ein  Schreiben  des  Generalvicars  Peine  von
Paderborn,  durch  welches  er  dem  Papste  die  Gefangennahme  des  Bischofs
  angezeigt  hatte,  erhält  er  von  demselben  eine  Antwort,  die  ihn
zum  beharrlichen  Widerstande  gegen  die  Staatsgewalt  aufmuntert:
..  Der  Glaubensmuth  und  die  Standhaftigleit  deines  Bischofs  nöthigen
  Uns  Bewunderung  ab  und  können  Wir  nicht  umhin,  zugl-  eich  die
  Tathschlüsse  der  göttlichen  Vorsehung  anzubeten,  welche  .  .  .  ..  die  Herzen
der  Gläubigen  kräftigt,  das  mannhaste  Bekenntniß  des  kathoiischen  Glauben
herausfordert,  das  Wachsthum  der  Kirche  befördert  und  ihre  Stirne  mit  dem
Siegeslorbeer  schmückt.  Da  es  sich  darnach  um  Sieg  handelt,  nicht  um
Niederlage,  so  fühlen  Wir  Uns,  wenn  gleich  schmerzlich  bewegt.
gedrungen,  den  ausgezeichneten  Oberhirten  zu  beglückwünschen,  wie  auch  doch
diejenigen,  welche  schaarenweise  bei  dieser  Gelegenheit  zu  ihm  hinströmten,
um  offen  und  mit  gehobener  Stirne  von  ihrer  Anhänglichkeit  an  ihn  Zeugniß
  abzulegen:  ganz  besonders  aber  Dich,  den  er  sich  gewählt  hat  zu  seinem
Vertreter,  gewachsen  einer  solchen  Stellung,  welche  zumal  unter  diesen  Zeit-