170 Das deutsche Reich und seine einzelnen Glieder.
der ursprünglichen Kirche zu einer Conferenz auf den 16. Sept. nach
Bonn ein.
8. Aug. (Deutsches Reich.) Die Kanonenboote Nautilus und Albatroß
gehen an die spanische Küste ab.
9. „ Allgemeines deutsches Sängerfest in München.
10. „ (Baden.) Die Regicrung entzieht den neugeweihten Priestern die
Befugniß zu öffentlicher Ausübung kirchlicher Functionen, nachdem sie
der Bisthumsverweser Kübel absichtlich früher geweiht hatte, um sie
den Bestimmungen des neuen Kirchengesetzes zu entziehen. Der Bisthumsverweser
protestirt gegen die Maßregel, indem er erklärt:
„Kraft göltlicher Anordnung und positiven Rechts ist die Kirche befugt
und verpflichtet, gemäß ihrer Lehre und Verfassung die kirchliche Lehr-, Wiiheund
Jurisdictionsgewalt selbständig auszuüben. Hieroch und um die koatholischen
Heilswahrheiten rein erhalten und kuar erbreitung derselben, so
wie zur Spendung der Sacramente gute Hirten senden zu können, steht der
kirchlichen, nicht aber der staatlichen Autorität die Heranbildung, Prüfung
Antorisation und Anstellung der Diener Gottes zu. Weil die Staatsgewalt
den Geistlichen die Ausübung der kirchlichen Functionen nicht übertragen
kann, so ist sie auch zu deren Entziehung rechtlich nicht befugt.
„ (Hessen.) Die Regierung untersagt, wie Preußen, allen Beamteten
die Betheiligung an dem Mainzer Katholikenverein.
11. „ (Elsaß-Lothringen.) In Lothringen treten die Kreistage zusammen,
constituiren sich sämmtlich bis auf denjenigen des Landkreises
Metz und kreten sofort in die Berathung der von der Regierung gemachten
Vorlagen ein.
in vorigen Jahre her bestehen die Kreistage Chateau-Salins, Saarburg
und Bolchen: in Folge Eidesleistung der Mehrheit treten diesmal hinzu
die Kreistage Diedenhofen, Saargemünd und Forbach, während die Mehrheit
der Gewählten des Landkreises Mep den vorgeschriebenen Eid nicht leistet.
„ (Preußen.) Der Erzbischof von Köln und der Bischof von
Münster werden von der Regierung aufgefordert, die sog. Succursolpfarreien
nach Maßgabe der Maigesetze definiliv zu besetzen.
17. „ (Preußen.) Auf ein Schreiben des Generalvicars Peine von
Paderborn, durch welches er dem Papste die Gefangennahme des Bischofs
angezeigt hatte, erhält er von demselben eine Antwort, die ihn
zum beharrlichen Widerstande gegen die Staatsgewalt aufmuntert:
.. Der Glaubensmuth und die Standhaftigleit deines Bischofs nöthigen
Uns Bewunderung ab und können Wir nicht umhin, zugl- eich die
Tathschlüsse der göttlichen Vorsehung anzubeten, welche . . . .. die Herzen
der Gläubigen kräftigt, das mannhaste Bekenntniß des kathoiischen Glauben
herausfordert, das Wachsthum der Kirche befördert und ihre Stirne mit dem
Siegeslorbeer schmückt. Da es sich darnach um Sieg handelt, nicht um
Niederlage, so fühlen Wir Uns, wenn gleich schmerzlich bewegt.
gedrungen, den ausgezeichneten Oberhirten zu beglückwünschen, wie auch doch
diejenigen, welche schaarenweise bei dieser Gelegenheit zu ihm hinströmten,
um offen und mit gehobener Stirne von ihrer Anhänglichkeit an ihn Zeugniß
abzulegen: ganz besonders aber Dich, den er sich gewählt hat zu seinem
Vertreter, gewachsen einer solchen Stellung, welche zumal unter diesen Zeit-