Full text : Briefe und Akten zur Geschichte des Dreissigjährigen Krieges. Neunter Band. (9)

58.  1611  123

könnte,  da  auch  der  geringste  Stand  darauf  nur  bei  Rechtszwang  Februar
oder  offener  Gewalt  eingehen  wird,  Sachsen  alle  Erbvereine,  Freundschaft,
  Korrespondenz,  Religion  u.  a.  in  dieser  Sache  ganz  zurückgestellt
  hat,  ja  —  wie  es  heisst  —  wenn  es  damit  der  strittigen
Lande  habhaft  werden  könnte,  den  völligen  Ruin  des  kurfürstlichen
Hauses  Brandenburg  suchen  würde;  daher  ist  es  ganz  unnötig,
aus  Freundschaft  etwas  zu  tun.  Man  weiss  auch,  was  für  Ungelegenheiten
  und  Beschwerden  der  Gemeinbesitz  verursacht,  wie  aus  der
Gemeinschaft  mit  Neuburg  zur  Genüge  zu  ersehen  ist.  Man  hat
auch  reiflich  erwogen,  dass  das  sächsische  Begehren  gar  nicht  begründet
  ist  und  dass  es  Sachsen  ebenso  schwer  wie  andern  fallen
dürfte,  mit  einem  Kriegsheer  aufzukommen.  —  Aber  diesen  Gründen
stehen  viel  gewichtigere  Gegengründe  gegenüber,  besonders  wenn  man
auf  die  assistierenden  Potentaten,  Kurfürsten,  Fürsten  und  Stände
Rücksicht  nimmt  und  erwägt,  was  für  Ungelegenheiten  daraus  entspringen
  würden,  da  es  zwischen  Brandenburg  und  Sachsen  zu  Tätlichkeiten
  käme,  dagegen  welcher  Nutzen  aus  dor  Einigkeit  beider
Häuser  erwachsen  kann.

Was  die  Assistierenden  betrifft,  wird  man  nächst  Gott  auf  sie
das  meiste  Fundament  setzen  müssen;  denn  dem  Kurfürsten  wäre  es
unmöglich,  für  sich  allein  auch  nur  die  Kriegslast  unten  Landes,  zu
geschweigen  auch  noch  heroben  zu  tragen.  Dazu  hat  sich  seit  dem
Tod  Heinrichs  IV.  in  Frankreich  alles  verändert  und  ist  von  dort
keine  weitere  Hilfe  zu  erwarten!  es  hat  vielmehr  die  Königin-Regentin
durch  Villeroy  und  Bouillon,  als  dieser  zu  Heidelberg  war,  ausdrücklich
  zum  Verein  mit  Sachsen  raten  lassen?.  Der  König  von  England
  hat  nicht  nur  schriftlich  zum  Akkord  mit  Sachsen  gemahnt,”
er  hat  auch  im  vorigen  November  dem  Fürsten  Christian  von  Anhalt
zu  Westminster  rund  erklärt,  er  werde  wegen  dieser  Sache  keinen
Mann  schicken;  die  Sache  sei  jetzt  in  ganz  anderm  Stand:  man  habe
es  jetzt  mit  Sachsen  zu  tun,  der  ebenso  ein  evangelischer  Reichsstand
  sei  wie  Brandenburg,  ja  dazu  des  Königs  „fast  näherer  schwager“,
der  ibn  nie  beleidigt  habe.  Auf  die  Hilfe  des  Königs  von  Dänemark
  ist  schon  gar  nicht  zu  rechnen;  denn  der  König  hat  sich  sogar
geweigert,  ein  blosses  Rekommendationsschreiben  zu  gunsten  Kurbrandenburgs
  an  Frankreich  und  England  abgehen  zu  lassen.  Die
Generalstaaten  haben  im  vorigen  Jahr  ein  hohes  aufgewendet,  ohne  bisher
die  Erstattung  zu  begehren;  sie  sind  aber  entschlossen,  ohne  die

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!  Vgl.  oben  no.  13,  8.  29,  Anm.  2.

”  Auch  zu  Unstadt  bei  der  Zusammenkunft  des  Landgrafen  NMoriz  von
Hessen  mit  dem  Herzog  von  Bouillon  in  den  ersten  Dezembertagen  1610
war  die  Einnahme  Sachsens  in  den  Gemeinbesitz  ein  Hauptgegenstand  der
Unterredung  (Christoph  zu  Dohna  an  Fürst  Johann  Georg  I.  von  Anhalt  am
5  en  er  1610  (De.,  A  9a,  Ia;  no.73;  Or.  eigh.).

8  Vgl.  oben  no.  52,  8.  112,  Anm.  2.