58. 1611 123
könnte, da auch der geringste Stand darauf nur bei Rechtszwang Februar
oder offener Gewalt eingehen wird, Sachsen alle Erbvereine, Freundschaft,
Korrespondenz, Religion u. a. in dieser Sache ganz zurückgestellt
hat, ja — wie es heisst — wenn es damit der strittigen
Lande habhaft werden könnte, den völligen Ruin des kurfürstlichen
Hauses Brandenburg suchen würde; daher ist es ganz unnötig,
aus Freundschaft etwas zu tun. Man weiss auch, was für Ungelegenheiten
und Beschwerden der Gemeinbesitz verursacht, wie aus der
Gemeinschaft mit Neuburg zur Genüge zu ersehen ist. Man hat
auch reiflich erwogen, dass das sächsische Begehren gar nicht begründet
ist und dass es Sachsen ebenso schwer wie andern fallen
dürfte, mit einem Kriegsheer aufzukommen. — Aber diesen Gründen
stehen viel gewichtigere Gegengründe gegenüber, besonders wenn man
auf die assistierenden Potentaten, Kurfürsten, Fürsten und Stände
Rücksicht nimmt und erwägt, was für Ungelegenheiten daraus entspringen
würden, da es zwischen Brandenburg und Sachsen zu Tätlichkeiten
käme, dagegen welcher Nutzen aus dor Einigkeit beider
Häuser erwachsen kann.
Was die Assistierenden betrifft, wird man nächst Gott auf sie
das meiste Fundament setzen müssen; denn dem Kurfürsten wäre es
unmöglich, für sich allein auch nur die Kriegslast unten Landes, zu
geschweigen auch noch heroben zu tragen. Dazu hat sich seit dem
Tod Heinrichs IV. in Frankreich alles verändert und ist von dort
keine weitere Hilfe zu erwarten! es hat vielmehr die Königin-Regentin
durch Villeroy und Bouillon, als dieser zu Heidelberg war, ausdrücklich
zum Verein mit Sachsen raten lassen?. Der König von England
hat nicht nur schriftlich zum Akkord mit Sachsen gemahnt,”
er hat auch im vorigen November dem Fürsten Christian von Anhalt
zu Westminster rund erklärt, er werde wegen dieser Sache keinen
Mann schicken; die Sache sei jetzt in ganz anderm Stand: man habe
es jetzt mit Sachsen zu tun, der ebenso ein evangelischer Reichsstand
sei wie Brandenburg, ja dazu des Königs „fast näherer schwager“,
der ibn nie beleidigt habe. Auf die Hilfe des Königs von Dänemark
ist schon gar nicht zu rechnen; denn der König hat sich sogar
geweigert, ein blosses Rekommendationsschreiben zu gunsten Kurbrandenburgs
an Frankreich und England abgehen zu lassen. Die
Generalstaaten haben im vorigen Jahr ein hohes aufgewendet, ohne bisher
die Erstattung zu begehren; sie sind aber entschlossen, ohne die
m
! Vgl. oben no. 13, 8. 29, Anm. 2.
” Auch zu Unstadt bei der Zusammenkunft des Landgrafen NMoriz von
Hessen mit dem Herzog von Bouillon in den ersten Dezembertagen 1610
war die Einnahme Sachsens in den Gemeinbesitz ein Hauptgegenstand der
Unterredung (Christoph zu Dohna an Fürst Johann Georg I. von Anhalt am
5 en er 1610 (De., A 9a, Ia; no.73; Or. eigh.).
8 Vgl. oben no. 52, 8. 112, Anm. 2.