Sonder-Amtsblatt
der Königlichen Regierung in Stettin.
Ausgegeben am 29. November 1915.
Bekanntmachung.
Auf Grund des § 21 des Gesetzes über die Kriegsleistungen zvoyr 13. Juni 1873 (R.-G.-Bl.
Seite 129) werden die Inhaber der für nachstehende Gemeinden (Gutsbezirke) ausgestellten Anerkenntnisse
über Vergütung für Leistungen nach § 3, Ziffer 1 und 2 des Kriegsleistungsgesetzes (Naturalquartier,
Stallung, Naturalverpflegung und Furage) in den Monaten August 1914 und Juni 1915 hiermit
öffentlich aufgefordert, letztere behufs Empfangnahme der Vergütung und Zinsen bei den nachstehend
genannten Kassen vorzulegen. J
Die Auszahlung der Beträge erfolgt gültig an die Inhaber der Anerkenntnisse gegen Quittungsleistung
und Rückgabe der bezüglichen Anerkenntnisse.
Der Zinsenlauf hört mit Ende November 1915 auf.
A. Vergütung für Leistungen im Monat August 1914.
Die einzulösenden Vergütungsanerkenntnisse
Zinsbetrag
für
lauten Seyptember
» 1914 bis . .. .
sind ausgestellt auf über seinschließlich sind einzulösen bei
November
——— .ibl
Gemeinde Altddo 35914617957Forstkasse in Altdamm
„ ,,.......·......... 89088 4454 » » »-»
,,................. "43597021799 ,,, ,, »
,, Anklam..............·... 120672 6084mKreiskasse in Anklam
„ Demmin . . . . .. . . . .. .. . ... 68994 34,50 Kreiskasse in Demmin
„ Freienwalde i. Pomm. . . . ... 241|08 12|05 Zollkasse in Freienwalde i. Pomm.
„ Pyritztzz . .. 151401 — 77 Kreiskasse in Pyritz
„ Stettin .. ... . ... ·........ 100612950306RegierungshauptkasseinStettin
,, Ducherow,Kr.Anklam...... 17160 858 Kreiskasse in Anklam
Gut Heinrichshof, Kr. Anklam .. . . . .. . 113 52 568 „ „ „
Gemeinde Alt Koserow, Kr. Anklam. . . . 103|04 515 „ „ ,,
„ Alt u. Neu Koserow, Kr. Anklam6117 38 06 „ „ „
„ Leopoldshagen, Kr. Anklaun829|67 41|48 „ „ „
„ Kl. Horst, Kr. Greifenberg367|76 1889 Zollkasse in Greifenberg i. Pomm.
„ Scheune, Kr. Randow . . . . . .. 9 — — 45| Regierungshauptkasse in Stettin