Full text : Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Stettin. 1917. (107)

Fischen  der  Zugang  zu  Laichstellen  versperrt
wird.

5.  Die  Frühjahrsschonzeit  gilt  für  folgende  Ge—
wässer  und  Gewässerstrecken  der  Küsten—
gewässer:

1.  Im  Dammschen  See:

#a)  Die  Inwiek  Butzkow  innerhalb  der  Grenzlinie,
  welche  vom  Finkenwalder  Kirchturm
liber  die  Mündung  des  Fährgrabens  auf
die  Mündung  des  Vordergrabens  geht.  An
letzteren  Stellen  sind  weiße  Pfähle  mit
Tafeln  aufgestellt.

b)  Die  Arnimswalder  Bucht  östlich  der  Linie

Altdammer  Kirchturm  Landspitze  unmittelbar
  westlich  der  Grenzgraben-Mündung—Westseite
  von  Berglandswerder—Papenort.



)  Die  Rohr-,  Schilf=  und  Binsenkämpe  längs

dem  südlichen  und  östlichen  Ufer  des
Dammschen  Sees  von  der  Mündung  des
Bäckergrabens  bis  zu  der  Königlichen  Ablage,
  sowie  vom  Papenort  bei  Lübzin  vorbei
  bis  zu  dem  in  der  Ihnalanke  (s.  u.  zu  8)
abgegrenzten  Gebiet.

(!)  Die  Rohr-,  Schilf=  und  Binsenkämpe  von
der  Mündung  der  Westglamm  um  den
Störwerder  bis  zu  Waldows  Graben.

6)  Die  Bucht  vor  dem  Bredower  Graben  an
der  Bogenlanke,  Schaping,  Wiedersaat  und
Scharplanke  innerhalb  der  Bakenlinie  vom
Scharpenort  auf  dem  Fetten-Ort.

)  Die  Inwiek  innerhalb  der  Linie  von  der
Lübziner  Fahrt  auf  dem  Zappinort.

2)  Die  Ihnalanke  östlich  vom  Kamelswerderstrom
  und  nördlich  der  Linie  vom  Mäuseort
  auf  die  im  großen  Kamelswerder
stehende  Fischereibake.

II.  Im  Odergebiet.

,)  Der  Pölitzer  Fahrt  mit  Nebengewässern.
vom  Dammansch  bis  zur  Mündung  in  das

Papenwasser.

b)  Die  Rohr-,  Schilf=  und  Binsenkämpe  auf
beiden  Seiten  des  Babinstromes,  des
Zappinstromes  und  der  Oder  bis  zum
Papenwasser  abwärts.

III.  Im  Papenuwasser.
Die  Stepenitzer  Bucht  innerhalb  der

Linie  Siebort—Westseite  des  Buchenwerders-—-
  Sübdspitze  der  großen  Mankobucht.


Iy.  Im  Haff.

i)  Den  Glambecksee  vor  Schminz  in  seinen
natürlichen  Grenzen.

na)  Das  Roofschaar

 

d)  Die  Plötziner  Bucht  innerhalb  der  durch
Tafeln  bezeichneten  Linie  Schweinsort—
letztes  Haus  am  Ostende  des  Dorfes
Karzig.
Die  Haffbucht  bei  Schminz  innerhalb  der
durch  Tafelu  bezeichneten  Linie  Schminzer
Ort—Bewerings=  oder  Grüner  Ort.
(1!)  Die  Paulsdorfer  Bucht  innerhalb  der  durch
Tafeln  bezeichneten  Linie  Bewerings=  oder
Grüner  Ort—Wiesenort.
Das  vom  Wolliner-,  Kartziger--,  Soldeminer-,
  Plötziner  und  Roofschaar  eingeschlossene
  Mitteltief  nördlich  der  Verlängerung
  der  Verbindungslinie  Sagerbusch—
Schiffahrtsbake  auf  Roofsort.
.)  Das  Haffschar,  das  Pommersche  Schaar
und  das  Wolliner  Schaar  in  ihrer  ganzen
Ausdehnung  von  der  Nordgrenze  des
Papenwassers  bis  nach  Lebbin  nebst  dem
Schaar  vor  Karzig  und  Soldemin  bis  zu
2  Inu  Wassertiefc.
8)  Der  Swantefitzer  Haken  bis  zu  2  m  Wassertiefe.


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in  seiner  ganzen  Ausdehnung
  bis  zu  2  m  Wassertiefe.

i)  Das  Schaar  am  südlichen  Haffufer  innerhalb
  der  Grenzlinie  von  der  Kappenortbake
  (Schwarzer  Peter)  nach  dem  Gehöft

Sagersruh.

k)  Das  Schaar  Kirchhaken  in  seiner  ganzen
Ausdehnung  bis  zu  2  m  Wassertiefe  um

den  Steinort  herum  bis  zum  Gehöft-Sagersruh.



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den  durch  sechs  Baken  auf  dem  kahlen
Berge,  der  Drachenspitze  und  dem  Gildenzug
  bezeichneten  Grenzen.

u)  Die  Rohr-,  Schilf=  und  Binsenkämpe  im

Neuwarper-See.

n)  Das  Schaar  Reppiner  Haken  von  Altwarp
bis  Warsin  bis  zu  2  m  Waseiertiefe.

)  -Die  Warsiner  Bucht  bis  zur  Linie  Kron-Ziegelei
  —  Hartschaarsteuerer  —  Trendelpitze.


b)  Das  Hartschaar  vor  Warsin  und  Bellin
bis  zum  ückerkanal  bis  zu  2  m  Wassertiefe.

(1)  Das  Schaar  Kamighaken  nebst  den  weiteren

  Schaaren  längs  dem  südlichen  Haffufer
  bis  zum  Kreuzort  bis  2  m  Wassertiefe.


Die  beiden  Schaare  Goöschenbrink  bis  zu

2  m  Wassertiefe.

§)  Das  Schaar  Bakgrund  nebst  den  Schaaren

von  Karnin  bis  zur  Usedomer  See-Einfahrt
  bis  zu  2  m  Wassertiefe.

r

7.

Dem  Eingang  zum  Neuwarper  See  in