Fischen der Zugang zu Laichstellen versperrt
wird.
5. Die Frühjahrsschonzeit gilt für folgende Ge—
wässer und Gewässerstrecken der Küsten—
gewässer:
1. Im Dammschen See:
#a) Die Inwiek Butzkow innerhalb der Grenzlinie,
welche vom Finkenwalder Kirchturm
liber die Mündung des Fährgrabens auf
die Mündung des Vordergrabens geht. An
letzteren Stellen sind weiße Pfähle mit
Tafeln aufgestellt.
b) Die Arnimswalder Bucht östlich der Linie
Altdammer Kirchturm Landspitze unmittelbar
westlich der Grenzgraben-Mündung—Westseite
von Berglandswerder—Papenort.
) Die Rohr-, Schilf= und Binsenkämpe längs
dem südlichen und östlichen Ufer des
Dammschen Sees von der Mündung des
Bäckergrabens bis zu der Königlichen Ablage,
sowie vom Papenort bei Lübzin vorbei
bis zu dem in der Ihnalanke (s. u. zu 8)
abgegrenzten Gebiet.
(!) Die Rohr-, Schilf= und Binsenkämpe von
der Mündung der Westglamm um den
Störwerder bis zu Waldows Graben.
6) Die Bucht vor dem Bredower Graben an
der Bogenlanke, Schaping, Wiedersaat und
Scharplanke innerhalb der Bakenlinie vom
Scharpenort auf dem Fetten-Ort.
) Die Inwiek innerhalb der Linie von der
Lübziner Fahrt auf dem Zappinort.
2) Die Ihnalanke östlich vom Kamelswerderstrom
und nördlich der Linie vom Mäuseort
auf die im großen Kamelswerder
stehende Fischereibake.
II. Im Odergebiet.
,) Der Pölitzer Fahrt mit Nebengewässern.
vom Dammansch bis zur Mündung in das
Papenwasser.
b) Die Rohr-, Schilf= und Binsenkämpe auf
beiden Seiten des Babinstromes, des
Zappinstromes und der Oder bis zum
Papenwasser abwärts.
III. Im Papenuwasser.
Die Stepenitzer Bucht innerhalb der
Linie Siebort—Westseite des Buchenwerders-—-
Sübdspitze der großen Mankobucht.
Iy. Im Haff.
i) Den Glambecksee vor Schminz in seinen
natürlichen Grenzen.
na) Das Roofschaar
d) Die Plötziner Bucht innerhalb der durch
Tafeln bezeichneten Linie Schweinsort—
letztes Haus am Ostende des Dorfes
Karzig.
Die Haffbucht bei Schminz innerhalb der
durch Tafelu bezeichneten Linie Schminzer
Ort—Bewerings= oder Grüner Ort.
(1!) Die Paulsdorfer Bucht innerhalb der durch
Tafeln bezeichneten Linie Bewerings= oder
Grüner Ort—Wiesenort.
Das vom Wolliner-, Kartziger--, Soldeminer-,
Plötziner und Roofschaar eingeschlossene
Mitteltief nördlich der Verlängerung
der Verbindungslinie Sagerbusch—
Schiffahrtsbake auf Roofsort.
.) Das Haffschar, das Pommersche Schaar
und das Wolliner Schaar in ihrer ganzen
Ausdehnung von der Nordgrenze des
Papenwassers bis nach Lebbin nebst dem
Schaar vor Karzig und Soldemin bis zu
2 Inu Wassertiefc.
8) Der Swantefitzer Haken bis zu 2 m Wassertiefe.
—
.
—
—
#
in seiner ganzen Ausdehnung
bis zu 2 m Wassertiefe.
i) Das Schaar am südlichen Haffufer innerhalb
der Grenzlinie von der Kappenortbake
(Schwarzer Peter) nach dem Gehöft
Sagersruh.
k) Das Schaar Kirchhaken in seiner ganzen
Ausdehnung bis zu 2 m Wassertiefe um
den Steinort herum bis zum Gehöft-Sagersruh.
—
den durch sechs Baken auf dem kahlen
Berge, der Drachenspitze und dem Gildenzug
bezeichneten Grenzen.
u) Die Rohr-, Schilf= und Binsenkämpe im
Neuwarper-See.
n) Das Schaar Reppiner Haken von Altwarp
bis Warsin bis zu 2 m Waseiertiefe.
) -Die Warsiner Bucht bis zur Linie Kron-Ziegelei
— Hartschaarsteuerer — Trendelpitze.
b) Das Hartschaar vor Warsin und Bellin
bis zum ückerkanal bis zu 2 m Wassertiefe.
(1) Das Schaar Kamighaken nebst den weiteren
Schaaren längs dem südlichen Haffufer
bis zum Kreuzort bis 2 m Wassertiefe.
Die beiden Schaare Goöschenbrink bis zu
2 m Wassertiefe.
§) Das Schaar Bakgrund nebst den Schaaren
von Karnin bis zur Usedomer See-Einfahrt
bis zu 2 m Wassertiefe.
r
7.
Dem Eingang zum Neuwarper See in