Full text : Zeitschrift für die gesammte Staatswissenschaft. Neunter Band. Jahrgang 1853. (9)

über  Armenpflege  und  Heimathsrecht.  993

Für  diese  Classen  der  arbeitenden  Bevölkerung  wird  die
Absicht,  an  einem  Orte  den  dauernden  Aufenthalt  zu  nehmen
und  in  den  Verhältnissen,  in  welchen  sie  sich  befinden,  zu  verharren,
  in  der  Regel  durch  die  Gründung  eines  eigenen  Hausstandes
  oder  die  Schliessung  einer  Ehe  kundgegeben.  Obschon
die  betheiligten  Personen  nicht  immer  ein  klares  Bewusstsein
von  der  Bedeutung  des  Schrittes,  den  sie  thun,  haben  mögen,
so  ist  es  doch  ausser  Zweifel,  dass  durch  denselben  die  Möglichkeit,
  in  andere  Verhältnisse  überzugehen  und  einen  andern
Aufenthaltsort  zu  wählen,  für  sie  sehr  erschwert  und  oft  geradezu
abgeschnitten  wird.  Andrerseils  ist  es  eben  so  klar,  dass  durch
die  Gründung  einer  Familie  der  Umfang  der  Pflichten  und  Bedürfnisse
  des  Mannes  ungemein  vermehrt  wird.  Daher  ist  hier
aus  eben  den  Gründen  wie  bei  der  Wahl  des  dauernden  Aufenthalts
  und  aus  andern  neuhinzutreienden  die  dringendste  Veranlassung,
  die  Frage  aufzuwerfen,  ob  die  Personen,  welche  Ehe
schliessen,  auch  überall  im  Stande  sind,  die  Last  der  übernom*
menen  Verantwortlichkeit  zu  tragen.

Allerdings  erheben  sich  gegen  Beschränkungen  der  persönlichen
  Freiheit  auf  diesem  Gebiele  die  Stimmen  am  lautesten.
Theils  wird  dem  Staale  das  Recht  zu  einer  solchen  Beeinträchtigung
  derselben  geradezu  bestritten;  theils  besorgt  man,  dass
nur  eine  vermehrle  Verwilderung  der  Sitten  die  Folge  davon
sein  werde.  Weil  Beschränkungen  der  Ehen  durchaus  unzulässig
  und  unausführbar  seien,  so  wird  auch  jede  Erschwerung
der  Niederlassung  für  vergeblich  und  verkehrt  gehalten,  die  Einräumung
  der  unbeschränklen  persönlichen  Freiheit,  als  der  einzig
richtige  und  gefahrlose  Weg  bezeichnet.

Diese  Ansichten  haben  in  unserer  Geselzgebung  lange  genug
geherrscht,  um  ihren  Werth  und  ihre  Anwendbarkeit  auf  unsere
Verhältnisse  durch  die  Erfahrung  bewähren  zu  können.

Die  Thatsachen  und  deren  wissenschaflliche  Erläuterung
zeigen  indess  zu  deutlich,  wie  Beschränkungen  des  Fortschrittes
der  Bevölkerung  im  eigenen  Inleresse  der  Arbeiter  bei  uns  unumgänglich
  geworden  sind,  als  dass  die  Aussicht  auf  hefligen
Widerspruch  abhalten  dürfte,  eine  nur  ungern  und  mit  Zögern