145
Amtsblatt
ber Königlichen Regierung zu Stettln.
Stück 21.
Ausgegeben den 26. Mai
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1917.
Inhalt:
Inhalt der Gesetzblätter, S. 145. — Zulassung von Mzetylenschweißapparaten, S. 145. — Vereinigung des
Gutsbezirks Trittelwitz im Kreise Demmin mit der Landgemeinde Trittelwitz in demselben Kreise, S. 146. —
Zuschlag zur Kriegssteuer, S. 146. — Emlösung von Vergütungsanerkenntnissen über Kriegsleistungen, S. 146.
— Verpachtung der Sommerfischerei in den Oderströmen usw., S. 146
— Vernichtung von ausgelosten und
bezahlten Vommerschen Rentenbriefen, S. 147. — Auslofung von 4= u. 31/20 igen Pommerschen Rentenbriefen,
S. 11... Auseinandersetzungen, S. 118. Kündigungs-Bekanntmachung der Pommerschen Landschaft,
S. 119. — Bekanntmachung für Seefahrer, S. 150. — 1 Bekauntmachungen des stellvertretenden Komman-=
dierenden Generals des II. Armeekorps. S. 150.
— Personalnachrichten, S. 151. — Namensänderung, S. 151.
Wer über das gesetzlich zulässige Maß hinaus Hafer, Mengkorn,
Mischfrucht, worin sich Hafer befindet, oder Gerste verfüttert,
verfündigt sich am Vaterlande!
Reichs-Gesetzblatt.
(Nr. 5847.) Bekanntmachung, betreffend Zollfreiheit
für Erdbeeren und Karpfen. Vom
10. Mai 1917.
(Nr. 5848.) Bekanntmachung über die gewerbliche
Verarbeitung von Reichsmünzen und
den Verkehr mit Silber und Silber-
waren. Vom 10. Mai 1917.
Ausgegeben zu Berlin, den 11. Mai 1917.
(Nr. 5849.) Bekanntmachung, betreffend das Ver-
bot der Verarbeitung von Topinamburs
auf Branntwein. Vom 12. Mai 1917.
Ausgegeben zu Berlin, den 1 4. Mai 1917.
(Nr 5850.) Bekanntmachung über
Vom 16. Mai 1917.
Aluminium.
(Nr. 5851.) Bekanntmachung über den Verkehr mit
Sulfat. Vom 16. Mai 1917.
5852.) Bekanntmachung über Schiffsregister
und Hilfskriegsschiffe. Vom 16. Mai
1917.
5853.) Bekanntmachung über die Beschäftigung
von Strafgefangenen mit Außenarbeit.
Bom 16. Mai 1917.
Ausgegeben zu Berlin, den 18. Mai 1917.
(Nr.
(Nr.
Verordnungen und Bebanntmachungen
höchster und höherer Behörden.
228) Bebanntmachung,
betreffend
Zulassung von Ajzetylenschweißapparaten.
Auf Antrag der Technischen Aufsichtskommission
für die Untersuchungs= und Prüfstelle des Deut-
schen Azetylenvereins werden die in vier Größen
hergestellten Azetylenschweißapparate der Firma Con-
tinental-Licht= und Apparatebau-Gesellschaft m. b. H.
in Frankfurt a. M. für das Königreich Preußen
gemäß §12 der Azetylenverordnung unter der Typen-
bezeichnung „J 48“ zum dauernden Betrieb in Ar-
beitsräumen und gemäß § 14 a. a. O. unter der
Typenbezeichnung „4 31“ zur vorübergehenden Be-
nutzung in Arbeitsräumen widerruflich unter den
a. a. O. festgelegten Voraussetzungen und Bedin-
gungen, bei gleichzeitiger Befreiung der Apparat-
größen mit mindestens 3000 1 Stundenleistung von
der Bestimmung der Ziffer 11 Abs. 3 der Tech-
nischen Grundsätze für den Bau von Mzetylen=
anlagen, zugelassen.
Die Fabrikschilder solcher Apparate müssen auf
den Zinntropfen oder Nieten, mit denen sie befestigt
sind, den Stempel des Dampfkessel-Überwachungs-
vereins in Frankfurt a. M. tragen.
Für die Zulassung gelten jeweils die von der