Full text: Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Stettin. 1917. (107)

145 
Amtsblatt 
ber Königlichen Regierung zu Stettln. 
Stück 21. 
Ausgegeben den 26. Mai 
––––“––...... — — — — — 
1917. 
  
Inhalt: 
Inhalt der Gesetzblätter, S. 145. — Zulassung von Mzetylenschweißapparaten, S. 145. — Vereinigung des 
Gutsbezirks Trittelwitz im Kreise Demmin mit der Landgemeinde Trittelwitz in demselben Kreise, S. 146. — 
Zuschlag zur Kriegssteuer, S. 146. — Emlösung von Vergütungsanerkenntnissen über Kriegsleistungen, S. 146. 
— Verpachtung der Sommerfischerei in den Oderströmen usw., S. 146 
— Vernichtung von ausgelosten und 
bezahlten Vommerschen Rentenbriefen, S. 147. — Auslofung von 4= u. 31/20 igen Pommerschen Rentenbriefen, 
S. 11... Auseinandersetzungen, S. 118. Kündigungs-Bekanntmachung der Pommerschen Landschaft, 
S. 119. — Bekanntmachung für Seefahrer, S. 150. — 1 Bekauntmachungen des stellvertretenden Komman-= 
dierenden Generals des II. Armeekorps. S. 150. 
— Personalnachrichten, S. 151. — Namensänderung, S. 151. 
  
Wer über das gesetzlich zulässige Maß hinaus Hafer, Mengkorn, 
Mischfrucht, worin sich Hafer befindet, oder Gerste verfüttert, 
verfündigt sich am Vaterlande! 
  
Reichs-Gesetzblatt. 
(Nr. 5847.) Bekanntmachung, betreffend Zollfreiheit 
für Erdbeeren und Karpfen. Vom 
10. Mai 1917. 
(Nr. 5848.) Bekanntmachung über die gewerbliche 
Verarbeitung von Reichsmünzen und 
den Verkehr mit Silber und Silber- 
waren. Vom 10. Mai 1917. 
Ausgegeben zu Berlin, den 11. Mai 1917. 
(Nr. 5849.) Bekanntmachung, betreffend das Ver- 
bot der Verarbeitung von Topinamburs 
auf Branntwein. Vom 12. Mai 1917. 
Ausgegeben zu Berlin, den 1 4. Mai 1917. 
(Nr 5850.) Bekanntmachung über 
Vom 16. Mai 1917. 
Aluminium. 
(Nr. 5851.) Bekanntmachung über den Verkehr mit 
Sulfat. Vom 16. Mai 1917. 
5852.) Bekanntmachung über Schiffsregister 
und Hilfskriegsschiffe. Vom 16. Mai 
1917. 
5853.) Bekanntmachung über die Beschäftigung 
von Strafgefangenen mit Außenarbeit. 
Bom 16. Mai 1917. 
Ausgegeben zu Berlin, den 18. Mai 1917. 
(Nr. 
(Nr. 
  
Verordnungen und Bebanntmachungen 
höchster und höherer Behörden. 
228) Bebanntmachung, 
betreffend 
Zulassung von Ajzetylenschweißapparaten. 
Auf Antrag der Technischen Aufsichtskommission 
für die Untersuchungs= und Prüfstelle des Deut- 
schen Azetylenvereins werden die in vier Größen 
hergestellten Azetylenschweißapparate der Firma Con- 
tinental-Licht= und Apparatebau-Gesellschaft m. b. H. 
in Frankfurt a. M. für das Königreich Preußen 
gemäß §12 der Azetylenverordnung unter der Typen- 
bezeichnung „J 48“ zum dauernden Betrieb in Ar- 
beitsräumen und gemäß § 14 a. a. O. unter der 
Typenbezeichnung „4 31“ zur vorübergehenden Be- 
nutzung in Arbeitsräumen widerruflich unter den 
a. a. O. festgelegten Voraussetzungen und Bedin- 
gungen, bei gleichzeitiger Befreiung der Apparat- 
größen mit mindestens 3000 1 Stundenleistung von 
der Bestimmung der Ziffer 11 Abs. 3 der Tech- 
nischen Grundsätze für den Bau von Mzetylen= 
anlagen, zugelassen. 
Die Fabrikschilder solcher Apparate müssen auf 
den Zinntropfen oder Nieten, mit denen sie befestigt 
sind, den Stempel des Dampfkessel-Überwachungs- 
vereins in Frankfurt a. M. tragen. 
Für die Zulassung gelten jeweils die von der
	        
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