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Technischen Aufsichtskommission vorgeschlagenen, den
Behörden mitgeteilten Bedingungen.
Verlin den 23. April 1917.
Der Minister für Handel und Gewerbe.
Im Aubftrage.
von Meyeren.
III. 2488.
des Köntglichen Regierungspräsidenten
resp. der Königlichen Regierung.
229) Das Königliche Staatsministerium hat auf
Grund Allerhöchster Ermächtigung genehmigt, daß
der Gutsbezirk Trittelwitz im Kreise Dem-
min der Landgemeinde Trittelwitz in dem-
selben Kreise einverleibt wird.
Sieitin, den 21. Mai 1917.
Der Regierungs-Präsident.
In Vertretung:
von Seebach.
230) Buschlag zur Kriegssteuer.
Wach dem Neichegeset vom 9. April 1917
(Reichs esetzblatt Seite 349) wird zu der außer-
ordenti ichen zriegsabgabe ein Zuschlag in Höhe von
20 vom Hundert ihres Betrages erhoben.
Steuerpflichtige, deren Vermögen nach dem
Stande vom 31. Dezember 1916 hunderttausend
Mark nicht übersteigt, können Ermäßigung dieses
Zuschlags beantragen, und zwar
bei 3 Kindern unter 18 Jahren auf 15 v. H.,
7 4 7 18 14 “. 77 5
* —
** 7. 1 8 14 * K * 7.
Sind 6 oder mehr Kinder unter 18 Jahren
vorhanden, so ist kein Zuschlag zu entrichten —
Ler Amrag ist binnen einem Monat nach Zustel-
lung des Beschrides über die Festsetzung des Zu-
schlages bei dem Vorsitzenden der Veranlagungs-
kommission zu stelleu.
Gegen dessen Entscheidung kann binnen einer
Ausschlußfrist von 1 Monat bei dem Vorsitzenden
der Einkommensteuer-Veranlagungskommission Be-
sehwerde erhoben werden.
Stettin, den 21. Mai 1917.
Der Vorsitzende
der Berufungskommission für den Regierungsbezirk
Sitettin.
Dr. Arnold,
. Ober-Regierungsrat.
B. C. 112. II.
231) Bekanntmachung.
Die Vergütungsanerkenntnisse aus den Monaten
Oktober 1914. Februar, Asril bis Juni. Oktober
und November 1915, sowie Februar, April und
Mai 1916 über Forderungen nach § 3 Ziffer 1
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bis 4 des Gesetzes Über die Kriegsleistungen vom
13. Juni 1873 (Naruralquartier, Stallung. Natural-
verpflegung, Futtermittel und Vorspann sowie Flur-
schäden) sind vorzulegen, um sie einzulösen von den
Gemeinden (Gutsbezirken) des Kreises:
Greifenberg bei der Zollkasse in Greifenberg
i. Pomm.,
Greifenhagen bei der Kreiskasse in Greifen-
agen,
Randow bei der Regierungshauptkasse in
Stettin,
Usedom-Wollin bei der Kreiskasse in Swine-
münde,
Stargard' bei der Kreiskasse in Stargard i.
Stettin bei der Regierungshauptkasse in Stettin.
Stettin, den 22. Mai 1917.
Der Regierungs-Präsident.
In Vertretung.
von Seebach.
232) Bebanntmachung.
Zur Verpachtung der Sommerfischerei in den
Oderströmen, dem Papenwasser, im Haf#f, in der
Dievenow, Swine, Peene nebst Achterwasser und
den angrenzenden Gewässern nach dem Pachttarif
auf das Pachtjahr vom 1. Juni 1917 bis dahin
1918 sind folgende Termine angesetzt:
Montag, den 4. Juni d. J., vormittags
9 Uhr, in Caseburg im Gasthause von
Zaepernick,
Donnerstag, den 7. Juni bis Sonnabend, den
9. Juni d. J., vormittags 9 Uhr, in
Stettin, Unterwiek Nr. 8 bei Beckmann,
Dienstag, den 12. Juni d. J., vormittag -
9 Uhr, in Kamp im Gasthause von
Müller, ,
Mittwoch, den 13. Juni d. J. vormittags
9 Uhr, in Lassan im Hotel „Zum Deut-
schen Kaiser“,
Donnerstag, den 14. Juni d. J, vormittags
9 Uhr, in Wolgast in der Schiffer-
halle,
Freitag, den 15. Juni d. J., vormittags
9 Uhr, in Balm im Gasthause von Karl
Wiedenbohm,
Sonnabend, den 16. Juni d. J, vormittags
Uhr, in Stepenitz im Gasthause von
97- annebohm,
Dienstag, den 19. Juni- d. J.t, vormittags
9 Uhr, in Neuwarp in Rupnows Hotel,
Mittwoch, den 20. Juni d. J., vormittags
9 Uhr, in Wollin in Kädings Hotel,
Donnerstag, den 21. Juni d. J. vormittags
9 Uhr, in Cammin im Hotel „Wallfisch“.
Ju diesen Terminen sind die zu pachtenden
Fanggeräte nach Art und Zahl anzumelden.
Die Pachtbetrage sind im voraus ganz, von
denjenigen Pachtbeträgen für die Tucker= und