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und Grundschleppnetzen gefangenen bis zu einer
Gesamtmenge von 2 kg für den Tag und die Be-
satzung eines Fahrzeuges im Haushalt der Fischer
verwertet werden, während alle übrigen zu gemein-
nützigen Zwecken nach näherer Bestimmung der
örtlichen Fischereibehörde zu verwenden sind. Ort-
liche Fischereibehörden sind die Oberfischmeister und
außerhalb des Zuständigkeitsgebietes derselben die
Ortspolizeibehörden.
Ohne die Zuständigkeit der Ortspolizeibehörden
zu berühren, übertrage ich den Fischereibeamten
(Oberfischmeister, Fischmeistern, Fischerei-Aufsehern
und Fischereihilfsaussehern) der Küstengewässer auf
Grund der Bestimmungen des § 119 des Fischerei-
gesetzes die Befugnis, die Befolgung der vorstehend
wiedergegebenen Vorschriften des § 107 des
Fischereigesetzes auch außerhalb ihres Dienstbezirks
und auf dem Lande zu überwachen.
Stettin, den 30. Mai 1917.
Der Regierungs- „räfdent.
von Schmeling.
261) Bekanntmachung.
Gemäß der Verordnung vom 13. Juli 1898
zur Ausführung des Gesetzes über die Natural-
leistungen für die bewaffnete Macht im Frieden in
zu § 9 — werden hiermit die für die Vergütung
„verabreichter Fourage maßgebenden Durchschnitte der
höchsten Tagespreise für Heu und Stroh mit einem
Aufschlag von fünf vom Hundert für den Monat
Mai 1917 zur öffentlichen Kenntnis gebracht.
Der Preis beträgt fü für
Name 50 kg
2 des «
Heu Stroh
Hauptmarktortes altes neues)
2 — 2 22
— i
1Stettin......... 7 88 — 5 25
2# Demmin.. 44 — 2 63
31 Pasewalk . . . ... 460 — Ü 2 63
*) Nur in den Monaten Juni, Juli und August.
Stettin, den 6. Juni 1917.
Der Regierungs-Präsident.
Im Auftrage:
Kluckhuhn.
der Königlichen Direktion der Rentenbank.
263) Auslosung von Rentenbriefen.
Bei der heutigen Auslosung von Rentenbriesen
der Provinz Pommern sind zum Juli
der Fassung des Gesetzes vom 24. Mai 1898 — 1917 nachstehende Nummern gezogen itla:
262) A. Preise wichtiger Lebens= und Verpflegungsmittel im
* Hölsenfrüchtey Eßkar=
2 Hamdel in größeren Mengen im Kleinhandel hog
ẽ Name Erbsen Speiset Erbsen)Speise- —
S der (gelbe) bohnen Linsengelbe) bohnen Linsen alte neuer)
3 z. Kochen] (weiße) z. Kochen (weiße)
2 Stadt Es kosten
8 je 100 kg je 1 kg je 100 kg
41NLNLLNNLLCNLNLC
1 Stettn ———————— — — — —
2 Altdamm . .. . . . . . . — 4 — — — — — — — —10 — — —
8 Anklam . . .. . . . . . . .. ——lODO — —
4#mmin i. Horl. ———————————— —
5 Demminn . ... — — —88100 — — —
6 Greifenberg i. Pom.. — — — — — — — — — — — — — —
7 Greifenhagen — dWWWW)5
8 Labbe ... — — — — — — — — — — — — — — — —
9 Naugard .... .... ... — — — — — 4— — — —4 — — — —
10 Pasewalk. ... .. .. ... 55 — 65 — 70— — — — — — 10 — — —
11 yri .. ... ..... — — — — —— — — — — — — — — —
12 Stargard i. Pom. .. — — — — — — 11 — — —
13Treptow a. R. . . .. — —— — — — — — —— — 12 — — —
14 Wollin i. Pom. . . ... — — — — — — — — — — —
1) Ungeschält. 2) Nur in den Monaten Juni. Juli und August.