Full text: Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Stettin. 1917. (107)

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und Grundschleppnetzen gefangenen bis zu einer 
Gesamtmenge von 2 kg für den Tag und die Be- 
satzung eines Fahrzeuges im Haushalt der Fischer 
verwertet werden, während alle übrigen zu gemein- 
nützigen Zwecken nach näherer Bestimmung der 
örtlichen Fischereibehörde zu verwenden sind. Ort- 
liche Fischereibehörden sind die Oberfischmeister und 
außerhalb des Zuständigkeitsgebietes derselben die 
Ortspolizeibehörden. 
Ohne die Zuständigkeit der Ortspolizeibehörden 
zu berühren, übertrage ich den Fischereibeamten 
(Oberfischmeister, Fischmeistern, Fischerei-Aufsehern 
und Fischereihilfsaussehern) der Küstengewässer auf 
Grund der Bestimmungen des § 119 des Fischerei- 
gesetzes die Befugnis, die Befolgung der vorstehend 
wiedergegebenen Vorschriften des § 107 des 
Fischereigesetzes auch außerhalb ihres Dienstbezirks 
und auf dem Lande zu überwachen. 
Stettin, den 30. Mai 1917. 
Der Regierungs- „räfdent. 
von Schmeling. 
  
261) Bekanntmachung. 
Gemäß der Verordnung vom 13. Juli 1898 
  
zur Ausführung des Gesetzes über die Natural- 
leistungen für die bewaffnete Macht im Frieden in 
zu § 9 — werden hiermit die für die Vergütung 
„verabreichter Fourage maßgebenden Durchschnitte der 
höchsten Tagespreise für Heu und Stroh mit einem 
Aufschlag von fünf vom Hundert für den Monat 
Mai 1917 zur öffentlichen Kenntnis gebracht. 
  
  
  
  
  
  
Der Preis beträgt fü für 
Name 50 kg 
2 des « 
Heu Stroh 
Hauptmarktortes altes neues) 
2 — 2 22 
— i 
1Stettin......... 7 88 — 5 25 
2# Demmin.. 44 — 2 63 
31 Pasewalk . . . ... 460 — Ü 2 63 
  
  
*) Nur in den Monaten Juni, Juli und August. 
Stettin, den 6. Juni 1917. 
Der Regierungs-Präsident. 
Im Auftrage: 
Kluckhuhn. 
der Königlichen Direktion der Rentenbank. 
263) Auslosung von Rentenbriefen. 
Bei der heutigen Auslosung von Rentenbriesen 
der Provinz Pommern sind zum Juli 
der Fassung des Gesetzes vom 24. Mai 1898 — 1917 nachstehende Nummern gezogen itla: 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
262) A. Preise wichtiger Lebens= und Verpflegungsmittel im 
* Hölsenfrüchtey Eßkar= 
2 Hamdel in größeren Mengen im Kleinhandel hog 
ẽ Name Erbsen Speiset Erbsen)Speise- — 
S der (gelbe) bohnen Linsengelbe) bohnen Linsen alte neuer) 
3 z. Kochen] (weiße) z. Kochen (weiße) 
2 Stadt Es kosten 
8 je 100 kg je 1 kg je 100 kg 
41NLNLLNNLLCNLNLC 
1 Stettn ———————— — — — — 
2 Altdamm . .. . . . . . . — 4 — — — — — — — —10 — — — 
8 Anklam . . .. . . . . . . .. ——lODO — — 
4#mmin i. Horl. ———————————— — 
5 Demminn . ... — — —88100 — — — 
6 Greifenberg i. Pom.. — — — — — — — — — — — — — — 
7 Greifenhagen — dWWWW)5 
8 Labbe ... — — — — — — — — — — — — — — — — 
9 Naugard .... .... ... — — — — — 4— — — —4 — — — — 
10 Pasewalk. ... .. .. ... 55 — 65 — 70— — — — — — 10 — — — 
11 yri .. ... ..... — — — — —— — — — — — — — — — 
12 Stargard i. Pom. .. — — — — — — 11 — — — 
13Treptow a. R. . . .. — —— — — — — — —— — 12 — — — 
14 Wollin i. Pom. . . ... — — — — — — — — — — — 
1) Ungeschält. 2) Nur in den Monaten Juni. Juli und August.
	        
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