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266) Bekanntmachung.
Auf Grund der §§ 4 und 9 des Gesetzes über
den Belagerungszustand vom 4. Juni 1851 be-
stimme ich im Interesse der öffentlichen Sicherheit
für den Bereich des II. Armeekorps mit Ausschluß
des. Festungsbereichs Swinemünde folgendes:
Alle gewerbsmäßigen Stellenvermittler
im Bezirk des II. Armeekorps haben, soweit
sie in der Provinz Pommern wohnhaft sind,
bis zum 10. jeden Monats der Arbeits-
zentrale West des II. Armeekorps in Stettin,
Grüne Schanze 8, soweit sie in den nicht-
pommerschen Teilen des Korpsbereichs
wohnen, der Arbeitszentrale Ost in Bromberg,
Bericht über ihre Vermittelungstätigkeit nach
vorgeschriebenem Muster zu erstatten. (Muster
untenstehend.)
Zuwiderhandlungen werden nach § 9b
des Gesetzes über den Belagerungszustand mit
Gefängnis bis zu einem Jahre, beim Vor-
liegen mildernder Umstände mit Haft oder
mit Geldstrafe bis zu 1500 J& bestraft.
(Mu
Spätestens bis zum 10.
Diese Verordnung tritt mit dem Tage
ihrer Veröffentlichung in Kraft.
Stettin, den 2. Juni 1917.
Der stellvertretende Kommandierende General
des II. Armeekorps.
Frhr. v. Bietinghoff,
General der Kavallerie à la suite des
. Kürassier-Regiments Königin.
Abt. 2Z. Nr. 38399.
267) Bekanntmachung.
Nachdem nunmehr im Korpsbereich das
Pflanzen der Kartoffeln im wesentlichen beendet
ist, werden die beiden Bekanntmachungen vom
26. 4. 17 2 Nr. 28689 und vom 5. 5. 17
Nr. 32435, nach welchen das Mitnehmen von Kar-
toffeln bei Eisenbahnfahrten verboten ist, auf-
gehoben. Dagegen bleibt die Bekanntmachung vom
24. 3. 1917 2 Nr. 20553, wonach die von Händlern
oder deren Aufkäufern unter Umgehung der Höchst-
preise und Verkehrsbeschränkungen aufgekauften
st er.)
jeden Monats einzusenden.
(Vergl. Ziffer 1 der Bekanntmachung des stellv. Genkdos. II. A. K. vom 2. 6. 17 2. 38399.)
Übersicht
über die Geschäftsergebnisse im Monat
des Stellenvermittlers:
Name— —...........
ameder Stellenvermittlerin:
Wohnort: Geschäftslokaal!] . Straße Nr. Fernsor.
2 Zaohl der ([Zahld. Stellen-]Zahl der ver-! Davon
Berufsar offenen Stellen suchenden mittelt. Stellen auswärts
erufsarten männ= weib- männ= weib- männ= weib= männ= weib-
lich lich) lich lich lich lich! lich Uich
1. Landwirtschaftliche Bedienstete «
2.Gastwirtschqfts-Bedienstete....... v
3.HäuslicheDienstboten....·.......
— — l
4..Putz-undAufmartefrauen.......
5. Fabrikarbeiter, Fabrikarbeiterinnen
6. Sonstige Bedienstetbbte
· Zusammen
Obige Meldung ist in Postkartengröße zu erstatten.
8 ¾ 6“ (Unterschrift.)
Vorderseite:
a) An die Arbeitszentrale West II. A. K., Stettin, Grüne Schanze 8.
b) An die Arbeitszentrale Ost II. A. K., Bromberg.