Full text : Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Stettin. 1917. (107)

Muster  zu  einem  Ausweise.
1.  Seite.

 

Ausweis  VNr.

Zur  Entnahme  von  Brotmarken  und  Lebensmittelkarten  für  Binnenschiffer.

Nicht  übertragbar.

Vor=  und  Zuname

 

Letzter  Wohnott:t::::  .  .  ..  ...  .  .  .  .  .  ..
Kreis:  ..  ..  .  .  .  .  ..  .  ...  .  .  .  ...  -..............................................  «
Schiff  (Name,  Bezeichnung

oder  Firma):  ..  .  .  .  .  .  .  .  .  ..  .  .  .  ..  ..  .  .  .  .  .  .  .  ..  «......  "......,....

 

 

Anerkannt  als  Schwerarbeiter
Schwerstarbeiter
(Nicht  zutreffendes  durchstreichen).

(Stempel  und  Unterschrift.)

 

4.  Seite  (Rückseite).

 

 

Karte  sorgfältig  aufzubewahren.

Bei  Verlust  des  Ausweises  wird  ein  neuer  Ausweis  nur  gegen  Zahlung  einer
Gebühr  von  .  .  .  .  .  .  ausgestellt,  es  sei  denn,  daß  ein  unverschuldeter  Verlust  nachgewiesen
  wird.  «

 

Gibt  der  Berechtigte  das  Gewerbe  eines  Binnenschiffers  dauernd  oder  zeitweilig
auf  oder  scheidet  er  sonst  dauernd  oder  zeitweilig  aus  der  Binnenschifferversorgung  aus,
so  ist  der  Ausweis  der  Gemeinde,  in  der  der  Berechtigte  seinen  Wohnsitz  oder  Aufenthalt
  nehmen  will,  an  Stelle  eines  Lebensmittelabmeldescheines  abzugeben.

 

Strafbestimmungen  gegen  unbefugte  Übertragung  oder  Benutzung  des  Ausweises.
  ·.