Full text : Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Stettin. 1918. (108)

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selbst,  Augustaplatz  5,  bei  der  Königlichen  Rentenbankkasse

  zu  Berlin,  Klosterstraße  76  I1,  oder  bei  der
Königlichen  Seehandlungs-Hauptkasse  zu  Berlin  W56,
Markgrafenstraße  46  a,  in  Empfang  zu  nehmen.

Vom  1.  April  1918  ab  hört  die  Verzinsung
dieser  Rentenbriefe  auf.  Inhaber  von  ausgelosten
Rentenbriefen  können  diese  unter  Beifügung  einer
Quittung  auch  durch  die  Post  an  die  vorgenannten
Kassen  portofrei  einsenden  und  die  Übersendung  des
Betrages  auf  gleichem  Wege  beantragen.  Die  Zusendung
  geschieht  dann  auf  Gefahr  und  Kosten  des
Empfängers.

Stettin,  den  13.  November  1917.

Königliche  Direktion  der  Rentenbank.

anderer  Behörden.

6)  Bekanntmachung.

Auf  Grund  der  8§  4  und  9b  des  Gesetzes  über
den  Belagerungszustand  bestimme  ich  im  Interesse
der  öffentlichen  Sicherheit  für  den  Bezirk  des  II.
Armcekorps  mit  Ausschluß  des  Festungsbereichs
Swinemünde  folgendes:

Unbeschadet  der  Unterbrechung  der  Arbeiten
in  den  kriegswirtschaftlichen  Betrieben  während
der  Weihnachts=  und  Neujahrsfeiertage  müssen
in  Hinblick  auf  den  derzeitigen  außerordentlichen
  Wagenmangel  sämtliche  angediente  Eisenbahnwagen
  pünktlich  entladen  werden.

Wer  schuldhafter  Weise  dieser  Pflicht  nicht
nachkommt,  wird  mit  Gefängnis  bis  zu  einem
Jahre,  bei  mildernden  Umständen  mit  Haft
oder  Geldstrafe  bis  zu  1500  4  bestraft.

Stettin,  den  20.  Dezember  1917.

Der  stellvertretende  Kommandierende  General
des  II.  Armeekorps.
Frhr.  v.  Vietinghoff,

General  der  Kavallerie  à  la  suite  des

Kürassier-Regiments  Königin.

Abt.  Z.  Nr.  92285.

7)  Bekanntmachung.

Der  §  7  der  Verordnung  vom  18.  Juli  1916
Abt.  Z.  Nr.  38111  betr.  den  Schiffsverkehr  innerhalb
  der  deutschen  Küste  wird  durch  folgenden  Zusatz
  ergänzt:

Die  Führer  von  Schleppdampfern  sind  verpflichtet,
  die  für  die  Schiffsuntersuchung  benötigten
  Schiffspapiere  der  von  ihnen  ge- 



 

schleppten  Fahrzeuge  (z.  B.  Schleppkähne
Leichter)  stets  vor  Antritt  der  Reise  zu  sich
an  Bord  zu  nehmen,  so  daß  die  Vorlage  der
Papiere  des  gesamten  Schleppzugs  durch  den
Schlepper  an  die  Untersuchungskommission  erfolgen
  kann.  6
Stettin,  den  21.  Dezember  1917.
Der  stellvertretende  Kommandierende  General  des
II.  Armeekorps.
Frhr.  v.  Vietinghoff,
General  der  Kavallerie  à  la  suite  des  Kürassier-Regiments
  Königin.
Abt.  A.  Nr.  73.

8)  Bekanntmachung.

Auf  Grund  des  81  der  Verordnung  zur  Fernhaltung
  unzuverlässiger  Personen  vom  Handel  vom
23.  September  1915  ist  dem  Materialwarenhändler
Karl  Schröder,  hier,  Oberwiek  49,  der  Handel
mit  Gegenständen  des  täglichen  Bedarfs,  insbesondere
  mit  Nahrungs=  und  Futtermitteln  aller  Art,
untersagt.

Stettin,  den  27.  Dezember  1917.

Der  Polizei-Präsident.
v.  Bötticher.

9)  Bekanntmachung.

Gemäß  §  1  der  Polizeiverordnung  vom  19.  Oktober
  1916  (Amtsblatt  S.  333)  'wird  das  Kleine
Haff  vom  Dienstag,  den  1.  Januar  1918,  ab
für  die  Schiffahrt  bis  auf  weiteres  gesperrt.  Der
Tag  der  Wiedereröffnung  der  Schiffahrt  wird  s.  Zt.
bekanntgemacht  werden.

Swinemünde,  den  27.  Dezember  1917.

Der  Schiffahrtsdirektor.

Personalnachrichten.

Dem  Oberlehrer  an  der  Königlichen  Baugewerkschule
  Stettin  Karl  Göttner  und  dem  Oberlehrer
an  der  Königlichen  höheren  Maschinenbauschule
Stettin  Dipl  Ing.  Max  Anthes  ist  durch  Patent
vom  19.  Dezember  d.  Is.  der  Charakter  „Professor"
verliehen  worden.

Im  Kreise  Pnyritz  ist  für  den  Standesamtsbezirk
Blankensee  der  Gemeindevorsteher  Götzke  in
Warsin  zum  Stellvertreter  des  Standesbeamten  ernannt.


 

Die  Einrückungsgebühren  betragen  für  die  zweigespaltene  Zeile

oder  deren  Raum  25  Pfennig.  —  Belegblätter  und  einzelne

Stücke  kosten  10  Pfennig  für  jeden  angefangenen  Bogen,  mindestens  aber  20  Pfennig  für  jedes  Stück  des  Amtsblattes.

Schriftleitung:  Amtsblattstelle  der  Königlichen  Regierung.

Druck  von  F.  Hessenland,  G.  m.  b.  H.  in  Stettin.

Hierbei  der  .Offentliche  Anzeiger“  und  „Sonderbeilage  zum  Offentlichen  Anzeiger  des  Regierungs-Amtsblatts“.