Full text : Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Stettin. 1918. (108)

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des  Königlichen  Regierungspräsidenten
resp.  der  Königlichen  Regierung.

3462  Bekanntmachung.

Für  die  Landtagsersatzwahl  im  2.  Wahlbezirk,
  bestehend  aus  den  Kreisen  Greifenhagen
und  Randow,  wird  als  Tag  der  Wahl  für  die
Wahlmänner-Ersatzwahlen  der  10.  August  1918
und  für  die  Wahl  des  Abgeordneten  —  am
Wahlorte  Greifenhagen  —  der  31.  August  1918
hiermit  bestimmt.

Stettin,  den  25.  Juli  1918.

Der  Regierungs-Präsident.
von  Schmeling.
Pr.  A.  I.  Nr.  4479.

347)  Bekanntmachung.

Auf  Grund  des  Gesetzes  vom  2.  März  1918
(Gesetz-Sammlung  Seite  17)  betreffend  Abänderung
des  Ausführungsgesetzes  zum  Bürgerlichen  Gesetzbuch
in  Verbindung  mit  dem  Artikel  85  des  Ausführungsgesetzes
  zum  Bürgerlichen  Gesetzbuch  und  mit  dem

Erlaß  der  Herren  Minister  des  Innern  und  der

Justiz  vom  22.  April  1918  —  IVb  850,  Just.
Min.  1  1469  —  bestimme  ich  im  Einvernehmen  mit
dem  Herrn  Landgerichtspräsidenten  in  Stettin  die
Städtische  Sparkasse  in  Stettin  für  die  Hinterlegung
von  Kriegsanleihestücken  (5%/  igen  Reichsschuldverschreibungen
  und  4½/2%  igen  Reichsschatzanweisungen)
der  vom  Herbst  1914  bis  Ende  des  Krieges  aufgelegten
  Anleihen  des  Deutschen  Reiches  in  den
Fällen  der  §§  1082,  1392,  1667,  1814,  1818,  2116
Bürgerlichen  Gesetzbuches  widerruflich  als  Hinterlegungsstelle.
  's
Stettin,  den  25.  Juli  1918.
Der  Regierungs-Präsident.

.  von  Schmeling.

Pr.  A.  IV.  6864.

 

348)  Betanntmachung.

Auf  Grund  des  Gesetzes  vom  2.  März  1918
(Gesetz-Sammlung  Seite  17)  betreffend  die  Abänderung
  des  Ausführungsgesetzes  zum  Bürgerlichen
Gesetzbuch  in  Verbindung  mit  dem  Artikel  85  des
Ausführungsgesetzes  zum  Bürgerlichen  Gesetzbuche
und  mit  dem  Erlaß  der  Herren  Minister  des  Innern
  und  der  Justiz  vom  22.  April  1918  —  IV
1850,  Just.  Min.  I  1461  —  bestimme  ich  widerruflich
  im  Einvernehmen  mit  dem  Herrn  Landgerichtspräsidenten
  in  Stargard  i.  Pom.  die
Städtische  Sparkasse  in  Labes  für  die  Hinterlegung
von  Kriegsanleihestücken  (5%%  igen  Reichsschuldverschreibungen
  und  4  ½%  gen  Reichsschatzanweisungen)
des  vom  Herbst  1914  bis  Ende  des  Krieges  aufgelegten
  Anleihen  des  Deutsches  Reiches  in  den

 

Fällen  der  88  1082,  1393,  1667,  1814,  1918,  2116
B.  G.-B.  als  Hinterlegungsstelle.
Stettin,  den  25.  Juli  1918.
Der  Regierungs-Präsident.
von  Schmeling.

Pr.  A.  IV.  6925.

349)  Der  Herr  Staatskommissar  für  das  Wohnungswesen
  in  Berlin  hat  dem  Mieteinigungsamt  in
Swinemünde  widerruflich  die  Ermächtigung  erteilt:

1.  auf  Anrufen  eines  Mieters  über  die  Wirksamkeit
  einer  nach  dem  1.  Juni  1917  erfolgten
Kündigung  des  Vermieters,  über  die  Fortsetzung
  des  gekündigten  Mietverhältnisses  und
ihre  Dauer,  sowie  über  eine  Erhöhung  des
Mietzinses  im  Falle  der  Fortsetzung  zu  bestimmen,


2.  auf  Anrufen  eines  Vermieters  einen  mit  einem.
neuen  Mieter  abgeschlossenen  Mitvertrag,  dessen
Erfüllung  von  einer  Entscheidung  gemäß  Nr.  1
betroffen  wird,  mit  rückwirkender  Kraft  aufzuheben.


Stettin,  den  27.  Juli  1918.
Der  Regierungs-Präsident.
von  Schmeling.
Pr.  A.  IV.  Nr.  6973.

 

3500  Der  Privatkassengehilfe  Otto  Neumann
in  Naugard  ist  bevollmächtigt,  den  Rentmeister  der
Königlichen  Kreiskasse  in  Naugard  während  dessen
Beurlaubung  vom  5.  bis  einschließlich  24.  August
d.  Is.  zu  vertreten  und  in  dieser  Zeit  die  Zahlungen
für  die  Königliche  Kreiskasse  und  Forstkasse  in  Naugard
  entgegenzunehmen  und  darüber  Quittung  zu
erteilen.

Stettin,  den  29.  Juli  1918.
Königliche  Regierung,
Abteilung  für  direkte  Steuern,  Domänen  und
Forsten.  A.
Dr.  Arnold.
F.  A.  la  280.

der  Königlichen  Direktion  der  Rentenbank.

3510)  In  unserer  Bekanntmachung  vom  13.  Mai
lals,  betreffend  die  Auslosung  von  Pommerschen
Rentenbriefen,  abgedruckt  im  Amtsblatt  Nr.  27  vom
6.  Juli  1918,  muß  es  bei  den  4%  igen  Rentenbriefen
  Buchstabe  A  zu  3000  .  statt  5143  heißen
5341.

Stettin,  den  30.  Juli  1918.
Königliche  Direktion  der  Rentenbank.

der  Königlichen  Oberzolldirektion
für  die  Provinz  Pommern.
352)  Gemäß  §  21  Absatz  2  des  Gesetzes  über

die  Besteuerung  des  Personen=  und  Güterverkehrs
vom  8.  April  1917  ist