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des Königlichen Regierungspräsidenten
resp. der Königlichen Regierung.
3462 Bekanntmachung.
Für die Landtagsersatzwahl im 2. Wahlbezirk,
bestehend aus den Kreisen Greifenhagen
und Randow, wird als Tag der Wahl für die
Wahlmänner-Ersatzwahlen der 10. August 1918
und für die Wahl des Abgeordneten — am
Wahlorte Greifenhagen — der 31. August 1918
hiermit bestimmt.
Stettin, den 25. Juli 1918.
Der Regierungs-Präsident.
von Schmeling.
Pr. A. I. Nr. 4479.
347) Bekanntmachung.
Auf Grund des Gesetzes vom 2. März 1918
(Gesetz-Sammlung Seite 17) betreffend Abänderung
des Ausführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch
in Verbindung mit dem Artikel 85 des Ausführungsgesetzes
zum Bürgerlichen Gesetzbuch und mit dem
Erlaß der Herren Minister des Innern und der
Justiz vom 22. April 1918 — IVb 850, Just.
Min. 1 1469 — bestimme ich im Einvernehmen mit
dem Herrn Landgerichtspräsidenten in Stettin die
Städtische Sparkasse in Stettin für die Hinterlegung
von Kriegsanleihestücken (5%/ igen Reichsschuldverschreibungen
und 4½/2% igen Reichsschatzanweisungen)
der vom Herbst 1914 bis Ende des Krieges aufgelegten
Anleihen des Deutschen Reiches in den
Fällen der §§ 1082, 1392, 1667, 1814, 1818, 2116
Bürgerlichen Gesetzbuches widerruflich als Hinterlegungsstelle.
's
Stettin, den 25. Juli 1918.
Der Regierungs-Präsident.
. von Schmeling.
Pr. A. IV. 6864.
348) Betanntmachung.
Auf Grund des Gesetzes vom 2. März 1918
(Gesetz-Sammlung Seite 17) betreffend die Abänderung
des Ausführungsgesetzes zum Bürgerlichen
Gesetzbuch in Verbindung mit dem Artikel 85 des
Ausführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche
und mit dem Erlaß der Herren Minister des Innern
und der Justiz vom 22. April 1918 — IV
1850, Just. Min. I 1461 — bestimme ich widerruflich
im Einvernehmen mit dem Herrn Landgerichtspräsidenten
in Stargard i. Pom. die
Städtische Sparkasse in Labes für die Hinterlegung
von Kriegsanleihestücken (5%% igen Reichsschuldverschreibungen
und 4 ½% gen Reichsschatzanweisungen)
des vom Herbst 1914 bis Ende des Krieges aufgelegten
Anleihen des Deutsches Reiches in den
Fällen der 88 1082, 1393, 1667, 1814, 1918, 2116
B. G.-B. als Hinterlegungsstelle.
Stettin, den 25. Juli 1918.
Der Regierungs-Präsident.
von Schmeling.
Pr. A. IV. 6925.
349) Der Herr Staatskommissar für das Wohnungswesen
in Berlin hat dem Mieteinigungsamt in
Swinemünde widerruflich die Ermächtigung erteilt:
1. auf Anrufen eines Mieters über die Wirksamkeit
einer nach dem 1. Juni 1917 erfolgten
Kündigung des Vermieters, über die Fortsetzung
des gekündigten Mietverhältnisses und
ihre Dauer, sowie über eine Erhöhung des
Mietzinses im Falle der Fortsetzung zu bestimmen,
2. auf Anrufen eines Vermieters einen mit einem.
neuen Mieter abgeschlossenen Mitvertrag, dessen
Erfüllung von einer Entscheidung gemäß Nr. 1
betroffen wird, mit rückwirkender Kraft aufzuheben.
Stettin, den 27. Juli 1918.
Der Regierungs-Präsident.
von Schmeling.
Pr. A. IV. Nr. 6973.
3500 Der Privatkassengehilfe Otto Neumann
in Naugard ist bevollmächtigt, den Rentmeister der
Königlichen Kreiskasse in Naugard während dessen
Beurlaubung vom 5. bis einschließlich 24. August
d. Is. zu vertreten und in dieser Zeit die Zahlungen
für die Königliche Kreiskasse und Forstkasse in Naugard
entgegenzunehmen und darüber Quittung zu
erteilen.
Stettin, den 29. Juli 1918.
Königliche Regierung,
Abteilung für direkte Steuern, Domänen und
Forsten. A.
Dr. Arnold.
F. A. la 280.
der Königlichen Direktion der Rentenbank.
3510) In unserer Bekanntmachung vom 13. Mai
lals, betreffend die Auslosung von Pommerschen
Rentenbriefen, abgedruckt im Amtsblatt Nr. 27 vom
6. Juli 1918, muß es bei den 4% igen Rentenbriefen
Buchstabe A zu 3000 . statt 5143 heißen
5341.
Stettin, den 30. Juli 1918.
Königliche Direktion der Rentenbank.
der Königlichen Oberzolldirektion
für die Provinz Pommern.
352) Gemäß § 21 Absatz 2 des Gesetzes über
die Besteuerung des Personen= und Güterverkehrs
vom 8. April 1917 ist