VI Vorwort.
Zeit die Stimmen derer, die eine umfassendere Ausbildung der höheren
Verwaltungsbeamten fordern, da gerade für diese in erster Linie die
Kenntnis des öffentlichen Rechts, insbesondere des Verfassungs= und
Verwaltungsrechts, die unerläßliche Grundlage einer ersprießlichen und
dem Gesetze entsprechenden Amtsführung ist.
Verschieden sind die Mittel und Wege, die man zur Erreichung
vorstehenden Zieles in Anregung gebracht hat. So wertvoll in dieser
Beziehung eine intensivere Ausbildung der höheren Verwaltungsbeamten
in den einzelnen Stationen des Vorbereitungsdienstes und so segens-
reich die wissenschaftliche Fortbildung auch bereits erfahrener Ver-
waltungsbeamter auf geplanten Verwaltungsakademien oder staats-
wissenschaftlichen Fortbildungskursen sein mag, so wenig kann trotz
aller dieser Maßnahmen das Selbststudium der gesetzlichen Grundlagen
entbehrt werden, da die moderne Verfassungs= und Verwaltungsgesetz-
gebung derartig verwickelt und umfassend ist, daß eine völlige Kenntnis
und Beherrschung derselben durch praktische Betätigung und im Rahmen
allgemein gehaltener Vorträge nicht erworben werden kann.
Das vorliegende Handbuch bezweckt in erster Linie dem Selbst-
studium zu dienen und eine übersichtliche knapp gefaßte Darstellung
des Verfassungs= und Verwaltungsrechts des heutigen Deutschen Reiches zu
geben. Es will damit aber auch zugleich brauchbares Rüst= und Handwerks-
zeug liefern jedem, der im öffentlichen Leben steht und zur Prüfung
und Entscheidung verfassungs= und verwaltungsrechtlicher Fragen be-
rufen ist.
In einem zweiten Band soll demnächst in ähnlicher Weise das
gegenwärtige Verfassungs= und Verwaltungsrecht speziell Preußens zur
Darstellung gebracht werden. Dahierfür die Vorarbeiten bereits zum größten
Teil fertig gestellt sind, kann das Erscheinen dieses Teiles, welcher in
sich abgeschlossen und selbständig sein soll, in baldige Aussicht gestellt
werden.
Westend bei Charlottenburg, im September 1906.
P. Altmann.