Metadata: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) vom 18. August 1896 nebst dem Einführungsgesetze vom 18. August 1896.

540 Zweites Buch. Recht der Schuldverhältnisse. 
3. Es, genügt, daß objektiv durch die Leistung ein der sittlichen 
Pflicht oder dem Anstand entsprechender Zustand hergestellt ist. Vgl. 
E. R. 63". (Ausschluß der Rückforderung gezahlter Unterhaltsgelder 
gegen die schuldige Ehefrau.) Die bloße Annahme, das Kind sei von 
dem seine Unterhaltspflicht Anerkennenden erzeugt, genügt nicht zu dem 
Nachweise, daß die Anerkennung einer sittlichen Piche entsprach, 4. 
JW. 10 75%6. Über Ausschluß der Rückforderung des von einem Hinter- 
manne gezahlten Wechselbetrags von dem vom Wechselregresse befreiten 
Vormanne, E. R. 48 ¼3, ferner nach abgeschlossenem Zwangsvergleiche 
zur vollen Befriedigung des Gläubigers Geleisteten E. R. 42 1185, Gr. 
53 1000, § 241 A. 5; dagegen unterliegt ein vor Abschluß des Zwangs- 
vergleichs vom Gemeinschuldner einem Gläubiger in Höhe der Ausfalls- 
quote gegebenes Wechselakzept der condictio E. Sachs. 127°4. Darunter 
fällt nicht die Erfüllung einer wegen Formmangels nichtigen Verbind- 
lichkeit (Z. JW. 02 232), desgl. in der Regel nicht die Erfüllung von ver- 
botenen börsenmäßigen Termingeschäften E. JW. 04 39-107, 0867. 
4. Besondere Ausschlußgründe 88 2222, 6561, 7621, 763, 764, 
ogl. auch §§ 3431 Satz 32, 655 Satz 2. 
  
b) bei Nichteintritt d. Erfolges §. 815. 
Die Rückforderung wegen Nichteintritts des mit einer 
Leistung bezweckten Erfolges!: ist ausgeschlossen, wenn der Ein- 
tritt des Erfolges von Anfang an unmöglich war? und der 
Leistende dies gewußt hats oder wenn der Leistende den Ein- 
tritt des Erfolges wider Treu und Glauben verhindert hat.“ 
1 743 Nr. 2, 3, IIA 740, IIb 800, 111 799. M. II, 844. Prot. II, 690 
bis 702. — 88 305 ff. 
1. 8 8121 Satz 2. E. Gr. 51977. 
2. Die Unmöglichkeit kann eine tatsächliche oder juristische sein. 
Vorübergehende Unmöglichkeit gehört nicht hierher. 
3. Denn dann hat der beistende den Erfolg nicht ernstlich zum 
Geschäftsbestandteile gemacht. · 
4.Analog§1621.Liegtnichtvor,wenneinKontrahent,der 
einen wegen Formmangel nichtigen Vertrag abgeschlossen hat, sich weigert, 
der Formvorschrift zu genügen 4. R. 72 33, JW. 10 17. 88 1298, 1301. 
A. 3. 
JP0c) Verfügung e.Nichtberechtigten 
und Leistung an einen solchen S. 816. 
Trifft ein Nichtberechtigter! über einen Gegenstand? eine 
Verfügung 3, die dem Berechtigten gegenüber wirksam ist“, so ist 
er dem Berechtigten zur Herausgabe des durch die Verfügung 
Erlangten? verpflichtet. Erfolgt die Verfügung unentgeltlich, so 
trifft die gleiche Verpflichtung denjenigen, welcher auf Grund 
der Verfügung unmittelbar“ einen rechtlichen Vortheil erlangt.7
	        
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