Full text: Archiv des öffentlichen Rechts. 37. Band. (37)

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Aufsätze. 
Die Haftbarkeit des Fürstlich-Lippeschen 
Dömänen-Fiskus als Rechtsnachfolger des 
säkularisierten, zum früheren Fürstbistum 
Paderborn gehörigen Jesuitenklosters 
Falkenhagen '‘. 
Ein rechtsgeschichtlicher Beitrag zum deutschen Eigenkirchen- 
recht. 
Von 
Konsistorialrat, Universitätsprofessor Dr. JOS. FREISEN in Würzburg. 
  
Die Entwicklung der heute in dem lippeschen Dorfe Falken- 
hagen bestehenden katholischen Pfarrei hängt eng zusammen 
mit den Schicksalen des ehemals dort bestandenen Klosters und 
seiner Güter. Die vielfachen Streitigkeiten um die beiden letzteren 
stellen fast ein kleines Stück Weltgeschichte dar, haben von 
Gründung des Klosters an gedauert und sind auch ‚heute noch 
ı Vorstehendes Rechtsgutachten habe ich im Auftrage des derzeitigen 
Falkenhagener Pfarrers Anton Brachetti erstattet am 2. Dezember 1914 in 
der Streitsache der katholischen Pfarrei Falkenhagen mit dem Fürstlich 
Lippeschen Domänen-Fiskus. Die Falkenhagener Pfarrgemeinde vertritt 
die Ansicht, daß der gt. Domänen-Fiskus die gesamten Unterhaltungskosten 
des Falkenhagener katholischen Kirchensystems wie der katholischen Schule 
dortselbst zu bestreiten habe. . 
Archiv des öffentlichen Rechts. XXXVIIT. 4. 25
	        
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