Full text: Archiv für öffentliches Recht.Sechzehnter Band. (16)

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In beiden Fällen müssen die Normen, welche hierbei die Hand- 
lungsweise bestimmen, zu einer andern Ordnung gehören als die 
Normen des Völkerrechts. Das können aber nur Imperative des 
inneren Rechts sein. 
In der Litteratur wird der Unterschied zwischen den ge- 
nannten beiden Arten zwischenstaatlicher Verhältnisse nur sehr 
undeutlich empfunden. So unterscheiden z. B. FuUnKk-BRENTANO 
und SOREL „droit des gens“ und „droit des gens public“, wobei 
sie in das erstere die gesamten Rechte verlegen, welche jede 
Nation den Ausländern, ihrer Person und ihrer Habe gewähr- 
leistet2°. In letzter Zeit hat auch der italienische Gelehrte 
CımBALL1?‘ vorgeschlagen, das private Völkerrecht in eine be- 
sondere Disziplin auszuscheiden und alle Normen, welche die 
privaten zwischenstaatlichen Verhältnisse bestimmen, in diese 
Kategorie zu verlegen. Dabei muss nach CımBALr’s Ansicht ein 
solches diritto internazionale privato streng von dem unter- 
schieden werden, was gewöhnlich diesen Namen trägt, nämlich 
der Lehre von der Kolision der Gesetze; anderseits hat es 
nichts mit dem diritto internazionale publico gemein, welches die 
öffentlichen Rechtsverhältnisse der Staaten normiert. Diese 
Theorie wurde in Italien und auch in Deutschland einer sehr 
scharfen Kritik unterzogen. Es wurde sehr richtig darauf hin- 
gewiesen, dass ein solches System völkerrechtlicher Normen, für 
das CIMBALI einen eigenen Namen vindiziert, gar nicht existiert, 
und dass diejenigen (privaten) Verhältnisse, welche er im Auge 
hat, von dem inneren Recht geregelt werden?’. Eine richtige 
und vollkommen bestimmte Stellungnahme zu dieser Frage finden 
wir bei Fr. v. Liszt. Im $ 19 seines „Völkerrechts“, welcher von 
25 Precis du droit des gens 1887 p. 24. 
2° Di una nuova denominazione del cosi detto diritto internazionale 
privato e dei suoi effetti fondamentali, Roma 1893 (cit. bei Kann, Ueber 
Inhalt, Natur und Methode des internationalen Privatrechts 1899 S. 4). 
27 Kann, loc. cit.
	        
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