572 Belsien. (März 24.)
hinsichtlich der Organisation der Verwaltung beider Gebiete und hinsicht#lich
des Ueberganges der Geschäfte, werden vorbehalten. (S. auch S. 576.)
24. März. Die amerik. Regierung kündigt formell die Abberufung
des „Hilfsausschusses in Belgien“ an.
Er wird durch einen vereinigten neutralen Ausschuß ersetzt werden
(s. u.). Der amerik. Gesandte in Brüssel Whitlock geht als Vertreter der
Ver. Staaten nach Havre.
Das „WiB.“ teilt dazu am 30. mit: Nach Meldungen amerik.
Nachrichtenagenturen hat die amerik. Regierung die Abberufung ihres Gesandten
in Brüssel und der Mitglieder des amerik. Hilfskomitees mit schweren
Vorwürfen gegen die deutsche Regierung begründet. Die amerik. Regierung
hat sich augenscheinlich bei ihrer Beschlußfassung über die Richtigkeit der
ihr übermittelten und die Grundlage für ihre Entschließung bildenden
Nachrichten in einem Irrtum befunden. Die amerik. Regierung behauptet,
daß man ihrem Gesandten nach Abbruch der diplom. Beziehungen die
diplom. Vorrechte und die Immunität genommen und ihm das Recht, min
seiner Regierung zu verkehren, versagt habe. Sein aus dem Haag kommender
Kurier sei verhaftet worden. Wir sind in der Lage festzustellen, daß
die Behauptung von der Verhaftung des amerik. Kuriers nicht den Tatsachen
entspricht. Einen besonderen Kurier der amerik. Gesandtschaft in
Brüssel hat es nie gegeben. Diese bediente sich vielmehr ausschließlich des
Kuriers der holländ. Gesandtschaft, dessen Dienst selbstverständlich durch
den Abbruch der diplom. Beziehungen zwischen Deutschland und den Ver.
St. in keiner Weise berührt wurde. Der amerik. Gesandte Whitlock hat
nach Abbruch der Beziehungen die Geschäfte der Gesandtschaft im Auftrage
seiner Regierung dem span. Gesandten übergeben. Infolgedessen erledigte
dieser fortan alle amerik. Angelegenheiten, so daß ein direkter Telegrammverkehr
des amerik. Gesandten mit seiner Regierung nicht mehr erforderlich
war. Durch diese Regelung wurde Herr Whitlock nach dem Abbruch der
diplom. Beziehungen ebenso gestellt, wie der Kais. Botschafter in Washington,
dem nach Abbruch der Beziehungen die amerik. Regierung jeden Telegrammverkehr
mit Berlin unterband. Im übrigen sind dem amerik. Gesandten
in Brüssel auch nach Abbruch der Beziehungen sämtliche für ihn eingegangenen
Telegramme, auch solche in verabredeter Sprache, ausgehändigt worden.
Er wurde zudem ausdrücklich ermächtigt, sich in wichtigen Angelegenheiten
der Vermittlung seines span. Kollegen zu bedienen. Herr Whitlock hat von
dieser Ermächtigung wiederholt Gebrauch gemacht. Die Immunität ist dem
amerik. Gesandten in keiner Hinsicht jie genommen worden und bis zur
Ueberschreitung der Grenze wird er weiterhin für seine Person als Gesandter
behandelt werden. Entgegen der Behauptung von amerik. Seite,
daß die deutschen Behörden den eingegangenen Verpflichtungen zuwider die
Mitglieder des Hilfskomitees an ihrer Tätigkeit verhindert hätten, ist festzustellen,
daß die amerikanischen Mitglieder seit Abbruch der Beziehungen
ihre Tätigkeit unbehindert fortgesetzt haben. Alle Verpflichtungen hinsichtlich
des Ernährungswerkes sind von deutscher Seite voll eingehalten worden.
Was die Versenkung der Kommissionsschiffe anbelangt, so sind die Ermittelungen
darüber, ob tatsächlich eine Torpedierung durch deutsche U.Boote
vorliegt, noch nicht abgeschlossen. Eine dahingehende Anfrage des span.
Gesandten in Brüssel, die erst vor wenigen Tagen erfolgte, konnte daher
noch nicht beantwortet werden. Es steht lediglich sest, daß der Dampfer
„Storstad“, trotz der ihm auf den Cap Verdischen Inseln zugegangenen
Warnungen, das Sperrgebiet nicht zu befahren, dies doch getan hat, bis
er in der irischen See, also im Sperrgebiet, torpediert wurde.