Full text : Europäischer Geschichtskalender. Neue Folge. Dreiunddreißigster Jahrgang. 1917. Zweiter Teil. (58b)

570  Felsien.  (Februar  14.—März  3.)

Im  Bewußtsein  ihrer  vaterländischen  Pflicht,  einzutreten  für  das  Recht
Flanderns,  ihrer  Mutter,  fordern  die  am  4.  Febr.  1917  in  Brüfsel  auf
der  national-flämischen  Landestagung  versammelten  Flamen  alle  Bürgschaften,
  die  Flandern  die  vollständige  nationale  Entwicklung  und  Wohlfahrt
  mit  eigener  Sprache  und  nach  eigenem  Wesen  sichern.  Sie  ernennen
aus  ihrer  Mitte  einen  Rat  für  Flandern  und  beauftragen  ihn,  zunächst
folgendes  auszuführen:  1.  Diese  Kundgebung  im  flämischen  Volke  zu  verbreiten.
  2.  Die  flämischen  Forderungen  den  neutralen  und  kriegführenden
Mächten  bekanntzugeben.  3.  Die  nötigen  Schritte  zu  tun,  damit  bei  den
kommenden  Friedensverhandlungen  die  Vertreter  des  flämischen  Volkes  gehört
  und  die  Rechte  des  flämischen  Volkes  anerkannt  werden.  In  Einigkei
stark,  werde  Flandern  groß  mit  Gottes  Hilfe.

Der  Rat  zählt  anfangs  45  Mitglieder.  An  seine  Spitze  setzt  der  Rat
eine  zehngliedrige  Vorstandschaft.  For  zunächst  steht  eine  ausführende
Kommission  für  auswärtige  Angelegenheiten,  welcher  das  Aufstellen  der
politischen  Richtlinien  anvertraut  ist.  Der  Rat  tritt  alle  14  Tage  zu  einer
Vollsitzung  zusammen.  Außerdem  zerfällt  er  in  sechs  Unterausschüsse,  die
besonders  tagen,  nämlich  die  Ausschüsse  für  Unterrichtswesen,  innere  Angelegenheiten
  und  Rechtswesen,  Arbeit  und  soziale  Fürsorge,  Handel  und
Geldwesen,  Landbau,  Gewerbe  und  Verkehrswesen.  Jede  der  Kommissionen
besitzt  das  Recht,  dem  breiten,  d.  h.  dem  Gesamtrate,  neue  Mitglieder  zur
Zuwahl  in  Vorschlag  zu  bringen;  auf  die  Weise  steigt  die  Zahl  der  Ratsmitglieder
  allmählich  auf  80  Köpfe.

14.  Febr.  Weitere  Teilung  des  Unterrichtsministeriums.

Durch  Verfügung  des  Generalgouverneurs  wird  die  Ministerialabt.
Schöne  Künste  in  eine  fläm.  und  eine  wallon.  Abt.  geschieden.  Damit  ist
die  Verwaltungstrennung  im  Ministerium  für  Wissenschaft  und  Kunst  vollständig
  durchgeführt.

15.  Febr.  Fortsetzung  des  amerik.  Hilfswerkes.

Entgegen  einem  „Reuter“-Bericht  vom  13.,  wonach  der  amerik.  Hilfsausschuß
  in  Belgien  öffentlich  bekanntgab,  daß  die  Amerikaner  amtlich
von  dem  Unterstützungswerk  zurückträten  und  Belgien  und  Frankreich  sofom
verlassen  würden,  da  durch  Verfügung  der  deutschen  Behörden  ihnen  die
Ausübung  des  Hilfswerkes  nicht  länger  gestattet  würde,  teilt  die  deutsche
Gesandtschaft  im  Haag  mit,  daß  von  deutscher  Seite  den  amerik.  Vertretern
  die  Fortsetzung  ihrer  Tätigkeit  in  Belgien  und  Nordfrankreich  gestattet
  worden  sei.  Eine  entsprechend  abgefaßte  amtliche  Note  sei  schon  am
10.  Febr.  dem  diplomatischen  Förderer  des  Ernährungswerkes  zugestellt
worden.  Ferner  sei  dem  amerik.  Gesandten  in  Brüssel  der  Beitritt  zu  der
Zentralleitung  des  Werks  freigestellt  worden.  Im  übrigen  hätten  die
deutschen  Behörden  erklärt,  daß  sie  in  der  Folge  wie  bisher  dem  Unterstützungsausschuß
  in  Belgien  jede  Förderung  angedeihen  lassen  würden.

3.  März.  Der  deutsche  Reichskanzler  empfängt  eine  Abordnung
des  Rates  von  Flandern  (s.  Tl.  1  S.  239  f.).

Zu  diesem  Vorgang  nimmt  die  belg.  Regierung  in  folgender  halbamtlicher
  Kundgebung  (am  8.)  Stellung:  Der  deutsche  Bericht  über  den
Empfang  der  Abordnung  verschweigt  die  Namen  der  sog.  flämischen  Abgeordneten.
  Das  ist  kennzeichnend.  Wenn  irgend  jemand  von  Ansehen  unter
diesen  Flamen  gewesen  wäre,  so  würde  die  deutsche  Regierung  nicht  verfehlt
  haben,  seinen  Namen  zu  veröffentlichen.  Man  hat  es  hier  mit  einem
plumpen  Manöver  der  deutschen  Regierung  zu  tun,  die  sich  bemüht,  aus