570 Felsien. (Februar 14.—März 3.)
Im Bewußtsein ihrer vaterländischen Pflicht, einzutreten für das Recht
Flanderns, ihrer Mutter, fordern die am 4. Febr. 1917 in Brüfsel auf
der national-flämischen Landestagung versammelten Flamen alle Bürgschaften,
die Flandern die vollständige nationale Entwicklung und Wohlfahrt
mit eigener Sprache und nach eigenem Wesen sichern. Sie ernennen
aus ihrer Mitte einen Rat für Flandern und beauftragen ihn, zunächst
folgendes auszuführen: 1. Diese Kundgebung im flämischen Volke zu verbreiten.
2. Die flämischen Forderungen den neutralen und kriegführenden
Mächten bekanntzugeben. 3. Die nötigen Schritte zu tun, damit bei den
kommenden Friedensverhandlungen die Vertreter des flämischen Volkes gehört
und die Rechte des flämischen Volkes anerkannt werden. In Einigkei
stark, werde Flandern groß mit Gottes Hilfe.
Der Rat zählt anfangs 45 Mitglieder. An seine Spitze setzt der Rat
eine zehngliedrige Vorstandschaft. For zunächst steht eine ausführende
Kommission für auswärtige Angelegenheiten, welcher das Aufstellen der
politischen Richtlinien anvertraut ist. Der Rat tritt alle 14 Tage zu einer
Vollsitzung zusammen. Außerdem zerfällt er in sechs Unterausschüsse, die
besonders tagen, nämlich die Ausschüsse für Unterrichtswesen, innere Angelegenheiten
und Rechtswesen, Arbeit und soziale Fürsorge, Handel und
Geldwesen, Landbau, Gewerbe und Verkehrswesen. Jede der Kommissionen
besitzt das Recht, dem breiten, d. h. dem Gesamtrate, neue Mitglieder zur
Zuwahl in Vorschlag zu bringen; auf die Weise steigt die Zahl der Ratsmitglieder
allmählich auf 80 Köpfe.
14. Febr. Weitere Teilung des Unterrichtsministeriums.
Durch Verfügung des Generalgouverneurs wird die Ministerialabt.
Schöne Künste in eine fläm. und eine wallon. Abt. geschieden. Damit ist
die Verwaltungstrennung im Ministerium für Wissenschaft und Kunst vollständig
durchgeführt.
15. Febr. Fortsetzung des amerik. Hilfswerkes.
Entgegen einem „Reuter“-Bericht vom 13., wonach der amerik. Hilfsausschuß
in Belgien öffentlich bekanntgab, daß die Amerikaner amtlich
von dem Unterstützungswerk zurückträten und Belgien und Frankreich sofom
verlassen würden, da durch Verfügung der deutschen Behörden ihnen die
Ausübung des Hilfswerkes nicht länger gestattet würde, teilt die deutsche
Gesandtschaft im Haag mit, daß von deutscher Seite den amerik. Vertretern
die Fortsetzung ihrer Tätigkeit in Belgien und Nordfrankreich gestattet
worden sei. Eine entsprechend abgefaßte amtliche Note sei schon am
10. Febr. dem diplomatischen Förderer des Ernährungswerkes zugestellt
worden. Ferner sei dem amerik. Gesandten in Brüssel der Beitritt zu der
Zentralleitung des Werks freigestellt worden. Im übrigen hätten die
deutschen Behörden erklärt, daß sie in der Folge wie bisher dem Unterstützungsausschuß
in Belgien jede Förderung angedeihen lassen würden.
3. März. Der deutsche Reichskanzler empfängt eine Abordnung
des Rates von Flandern (s. Tl. 1 S. 239 f.).
Zu diesem Vorgang nimmt die belg. Regierung in folgender halbamtlicher
Kundgebung (am 8.) Stellung: Der deutsche Bericht über den
Empfang der Abordnung verschweigt die Namen der sog. flämischen Abgeordneten.
Das ist kennzeichnend. Wenn irgend jemand von Ansehen unter
diesen Flamen gewesen wäre, so würde die deutsche Regierung nicht verfehlt
haben, seinen Namen zu veröffentlichen. Man hat es hier mit einem
plumpen Manöver der deutschen Regierung zu tun, die sich bemüht, aus