Full text : Ergänzungsband zum Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1838. (15a)

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des  Recurses  auf  die,  von  den  Oberämtern,  den  standesherrlichen  Aemtern,  den
Gemeinde=  und  Seiftungsräthen  angesetzten  Geldstrafen.  237.

Recurs-Instonz.  Zuläßigkeit  neuer  Beweise  in  der  Recurs-Instanz  in  Criminalsachen.  8.  Thesis,
daß  der  Recursrichter  nicht  bloß  über  diejenigen  Theile  eines  Stras-Erkennkuisses,  wogegen
  der  Angeschuldigte  recurrirt  hat,  sondern  über  den  ganzen  Compler  desselden  zu
erkennen  hat.  19.

Recusation.  Recht  der  Partey,  den  Vorstand  des  Bezirksgerichts  zu  recufiren,  wenn  derselbe
Bater  des  Anwalts  der  Gegen-Partey  ist.  61.

Religions=  Aenderungen.  Vorschriften  über  das  Verfahren  hiebei.  310.

Repszehuten,  s.  Zehuten.

Ritterschaftliche  Gutsbesitzer,  s.  Adel.

Ruggericht.  Entscheidung  der  Frage:  wem  das  Erkenntniß  und  der  Bezug  von  Strafen  wegen
Vergehen,  welche  bei  den  Ruggerichten  zur  Anzeige  kommen,  zustehe.  183.

S.

Salz.  Regal.  Besiimmungen  über  die  Anbring-Gebühren  von  Salz  Einschwärzungen.  471.  Ucberlassung
  der  Hälfte  der  Strafen  für  unerlaubte  Sälzbereitung,  so  wie  des  Erldses  aus
solchem  confiscirten  Salze  an  die  Anbringer.  471.  Ueber  die  fernere  Verbindlichkeit  der
Gemeinden  zur  Aufstellung  von  Salzverschleußern,  deren  Befugniß  zum  Koch=  und
Sceinsalz-Verkauf  und  die  Preise  des  Salzes.  472.

Schlacht-Accise,  s.  Accise.

Schnee.  Verbindlichkeit  zu  Abräumung  des  ehnen  von  den  böffentlichen  Straßen.  266.

Schulden-Verweisungen.  Bestimmungen  über  die  Belohnung  der  Gemeinderäthe  für  außergerichtlich
  vorgenommene  Schulden-Verweisungen.  63.

Schul-Oiarien,  deren  Einrichtung.  590.

Schulfonds-Rechnungen,  deren  Abhdr.  347.

Schul-Gebäude.  Baulast  an  solchen,  s.  Baulast.

Schullehrer.  Deren  Geböhren  von  Aemter-Ersetzungen.  250.  251.  Entschädigung  der  Schullebrer
und  Provisoren  für  das  Anwohnen  bei  den  Schul-Conferenzen.  321.  M##pflichtung  der
Schullehrer  und  Provisoren,  um  Urlaub  nachzusuchen.  391.  Verfügung  des  katholischen
Kirchenraths,  wornach  Schullehrer  von  abzuschließenden  Verträgen  über  Dienstbesoldungen
Anzeige  zu  erstatten  haben.  594.

Schullehrer-Conferenzen.  Bestimmungen  über  die  Verwendung  der,  zur  Velohnung  der  katbolischen
  Schul  Confereng-Vorsteher  bewilligten  Summen.  327.

Schul-Provisoren.  Verfögung  des  K.  evangelischen  Consistorium  wegen  Erstattung  von  Anzeigen
von  dem  Austritte  der,  von  der  Aushebung  frei  gebliebenen  Provisoren  aus  dieser  Lausbahn,
  vor  zurückgelegtem  25sten  Lebensjahre,  3091.  S.  auch  Schullehrer.