Full text : Hausaufgaben und höhere Schulen.

—_  3  —

fen,  welche  schriftlichen  und  mündlichen  „Ferienaufgaben“
von  seiten  der  in  den  betreffenden  Klassen  unterrichtenden
Lehrer  in  Aussicht  genommen  sind,  und  nötigenfalls  durch
Rücksprache  mit  den  letzteren  die  betreffenden  Aufgaben
auf  das  geeignete  Maß  zu  reduzieren.  Die  von  dem  Ordinarius
  sodann  im  Klassenbuche  übersichtlich  verzeichneten
Ferienaufgaben  sind  dem  Direktor  rechtzeitig  zur  Genehmigung
  vorzulegen.  Teilweise  oder  gänzliche  Dispensation
von  der  Anfertigung  der  „Ferienaufgaben“  aus  (Gresundheitsrücksichten
  oder  wegen  dauernder  Abwesenheit  kann  den
unter  Vorlegung  einer  bezüglichen  elterlichen  Bescheinigung
darum  nachsuchenden  Schülern  der  betreffende  Ordinarius
nach  Einholung  der  Genehmigung  des  Direktors  gewähren.
Es  empfiehlt  sich,  die  Schüler  namentlich  der  oberen  Klassen,
statt  besondere  Ferienaufgaben  denselben  zu  geben,  vornehmlich
  für  die  Zeit  der  Ferien  zu  einer  wohlgeordneten  Privatlektüre
  anzuweisen  und  anzuhalten.  Gleich  nach  dem  Wiederbeginn
  des  Unterrichts  hat  eine  Kontrolle  der  Ferienarbeiten
durch  die  betreffenden  Lehrer  stattzufinden.?)

Strafarbeiten.  Zu  denjenigen  Strafmitteln  der  Schule,
von  denen  nicht  selten,  namentlich  von  seiten  jüngerer  Lehrer,
ein  vorschneller  und  infolge  dessen  allzu  ausgedehnter  Gebrauch
  gemacht  wird,  gehören...  die  schriftlichen  resp.
mündlichen  „Strafarbeiten“!).....  Bezüglich  der  vorgenannten
  Strafarbeiten  fügen  wir  hinzu,  daß  dieselben,  abgesehen
  von  den  Fällen  der  Anfertigung  einer  solchen  Arbeit,
  bei  Erledigung  einer  wegen  eines  anderweitigen  Vergehens
  auferlegten  Arreststrafe,  nur  für  Fälle  wiederholt
zutage  getretener  Faulheit  sich  eignen.  Aber  auch  in
diesen  Fällen  ist  die  betreffende  Strafarbeit  so  abzumessen,
daß  nicht  durch  Auferlegung  derselben  neben  den  laufenden
  Arbeiten  die  Gefahr  einer  der  Gesundheit  des  betreffenden
  Schülers  nachteiligen  Überbürdung  entsteht.  In
dieser  Richtung  empfiehlt  es  sich,  daß  auch  sämtliche  „Strafarbeiten‘
  unter  genauer  Bezeichnung  derselben  —  neben  den
regelmäßigen  häuslichen  Aufgaben  —  zur  Erleichterung  einer

1)  Krüger  S.  324.