Neuere oberstrichterliche Erlenntnisse. 101
Meinung verleiten könnte, als müsse damit die Absicht
verbunden sein, für immer an dem Orte zu
bleiben, wodurch der Unterschied zwischen dem Aufenthalte
und dem Wohnsitze verwischt würde.
(Forts. folgt.)
“ Ktecat
über die neueren Ergebnisse der Rechtsprechung des
obersten Gerichtshofes in Gegenständen des Tivilrechtes
und Civilprozesses
8. — 20. Februar
mit 3 Nachträgen vom 4., 6. u. 7. Febr.
Bemerkung: Das Urtheil vom 19. Februar H###r.
1589 wird nachgetragen.
I. Zur Proz.-Ordn. vom 29. April 1869.
Art. 33 Abs. 1 u. 3, Art. 119 Abs. 1. Wie
Art. 33 Abs. 1, so setzt auch Art. 119 Abs. 1 voraus,
daß die konnexe Sache, beziehungswelse die Vollstreckung,
welche die Zuständigkeit für die neu anzubringende
Sache begründen soll, noch anhängig sei.
Ein Rückersatzanspruch wegen Zuvielzahlung aus Anlaß
einer auf Grund eines vorausgegangenen Prozesses
eingeleiteten Vollstreckung erscheint nicht als
Nebensache im Sinne des Art. 33 Abs. 3. Urtheil
v. 13 Febr. HVNr. 1468.
Art. 180. S. unten Obligat.-Recht,
Einrede des nicht erfüllten Vertrages.
II. Civilrechtliche Entscheidungen.
Allgemeine Lehren. Geltung der oberpfälzer
Lokalstatuten, insbes. der Amberger Bauordnung
von 1552. Die Amberger Bauordnung