Metadaten : Staatslexikon. Dritter Band: Kaperei bis Paßwesen. (3)

9  Kapital  usw.

wendung  zu  Produktionszwecken  zu,  dagegen  ist
sie  in  der  Hand  des  Maschinenfabrikanten,  der  sie
verkauft,  umlaufendes  Kapital,  ebenso  wie  das
Geld  in  der  Hand  des  Kaufmanns  (Böhm-Bawerk
a.  a.  O.  22).

Wenn  man  ferner  als  Eigentümlichkeit  des
stehenden  Kapitals  bezeichnet,  daß  es  seine  Bestimmung
  ungleich  schwerer  wechseln  könne  als  das
umlaufende,  so  ist  das  nicht  im  buchstäblichen
Sinne  zu  verstehen.  Denn  auch  die  umlaufenden
Kapitalien  können,  streng  genommen,  ihre  Bestimmung
  nicht  mehr  wechseln.  Die  einmal  zur
Tuchfabrikation  verwendete  Wolle  läßt  keinen  andern
  Gebrauch  mehr  zu.  Aber  weil  sich  die  umlaufenden
  Kapitalien  in  einem  einzigen  Produktionsprozeß
  verzehren,  hat  man  gerade  deswegen
sehr  bald  die  Wahl,  ob  man  den  aus  der  produktiven
  Verwendung  erzielten  Erlös  abermals  in
derselben  Produktionsart  investieren  oder  andern
Produktionszwecken  zuführen  will.  Also  nur  das
Geld,  als  Ersatzmittel  der  Kapitalsgüter,  hat  diese
Leichtigkeit,  von  einem  Zweig  der  Produktion  zu
einem  andern  überzugehen.  Eine  solche  Wahlfreiheit
  lassen  natürlich  die  stehenden  Kapitalien,
die  sich  erst  in  einer  längeren  Reihe  von  Produktionsperioden
  allmählich  abnutzen,  wie  Maschinen,
Fabrikanlagen,  viel  seltener  und  nur  nach  längeren
Zwischenräumen  zu.

Eine  weitere,  aber  weit  weniger  berechtigte
Unterscheidung  ist  die  in  produktives  und
Gebrauchskapital.  Unter  ersterem  versteht
man  dann  eben  das  eigentliche  Kapital,  d.  i.  das
der  Produktion  beziehentlich  dem  Erwerbe  dienende
Vermögen,  unter  dem  letzteren  hingegen  jene  Güter,
die,  wie  das  Wohnhaus,  das  Wohnungsmobiliar
  usw.,  eine  längere  persönliche  Benutzung  gestatten.
  Es  bedarf  jedoch  keines  Beweises,  daß
der  Ausdruck  „Gebrauchskapital“  unzulässig  ist,
wenn  man  das  Kapital  als  das  der  Produktion
beziehentlich  dem  Erwerb  dienende  Vermögen
definiert,  weil  jenes  angebliche  Gebrauchskapital
weder  der  Produktion  noch  dem  Erwerbe,  sondern
lediglich  dem  persönlichen  Gebrauche  oder  Genusse
dient,  also  überhaupt  kein  Kapital  im  eigentlichen
Sinne,  sondern  sog.  Genußvermögen  ist.  Im  gewöhnlichen
  Leben  nennt  man  freilich  die  dem  persönlichen
  Gebrauche  dienenden  Güter  Gebrauchskapitalien,
  weil  man  sich  die  Summe  vergegenwärtigt,
  welche  die  fraglichen  Güter  gekostet  haben,
und  dann  an  die  Möglichkeit  denkt,  diese  Summe
zum  Erwerbe  zu  verwenden  (Kleinwächter  a.  a.  O.
209).

Zugleich  aber  wird  klar,  daß  ein  und  derselbe
Gegenstand  als  bloßes  Gebrauchskapital,  also
Kapital  im  uneigentlichen  Sinne,  oder  als  Produltivkapital,
  Kapital  im  strengen  Sinne,  gebraucht
werden  kann.  Das  Reitpferd,  das  sich  der  reiche
Rentner  aus  Freude  am  Sport  hält,  ist  Genußobjekt;
  steht  das  nämliche  Pferd  im  Stalle  des
Rennstallbesitzers  oder  Pferdeverleihers,  so  wird
es  durch  Verleihen  Erwerbsmittel,  Kapital  im

 

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eigentlichen  Sinne.  Das  gleiche  gilt  von  dem
Wohnhause,  das  ich  selbst  bewohne  bzw.  an  andere
vermiete.

Es  fragt  sich  nunmehr,  ob  als  Kapital  lediglich
körperliche,  materielle,  zum  Erwerbe  verwendete
Güter  zu  fassen  seien,  oder  ob  auch  immaterielle
Güter,  die  sich  zu  Erwerbs=  oder  Produktionszwecken
  sehr  nützlich  erweisen  können,  zu  demselben
zu  rechnen  seien.  Ein  Teil  der  volkswirtschaftlichen
  Schriftsteller  versteht  unter  Kapital  nur  die
materiellen  Produktions  (Erwerbs-MMittel.  Andere
  dagegen  wollen  auch  die  immateriellen  Produktions=
  beziehentlich  Erwerbsmittel,  wie  die
menschliche  Arbeitskraft,  Talente,  Fähigkeiten,
Kundschaft,  Erfindungsprivilegien,  den  Staat
u.  dgl.,  als  Kapitalien  betrachtet  wissen.  So  meint
Roscher,  es  gebe  auch  unkörperliche  Kapitalien,
  die  aus  einer  Produktion  hervorgegangen
seien,  zu  einer  Produktion  benutzt  werden,  wie  jedes
andere  Kapital,  meist  aber  durch  den  Gebrauch
keine  Abnutzung  erleiden,  ja  wohl  gerade  erhalten
werden.  Viele  von  ihnen  seien  übertragbar,  z.  B.
die  Kundschaft  einer  angesehenen  Firma,  „andere
wieder  mit  der  menschlichen  Arbeitskraft  ebenso
untrennbar  verbunden,  wie  die  Bodenmeliorationen
mit  ihrem  Grundstücke,  z.  B.  die  höhere  Fertigkeit,
  welche  sich  ein  Arbeiter  durch  wissenschaftliche
Studien,  das  größere  Vertrauen,  welches  er  durch
lange  Bewährung  erworben  hat.  Das  bedeutendste
unkörperliche  Kapital  ist  wohl  bei  jedem  Volke  der
Staat  selber,  dessen  wenigstens  mittelbare  Unentbehrlichkeit
  zu  jeder  bedeutenderen  wirtschaftlichen
  Produktion  klar  genug  einleuchtet“  (Roscher
a.  a.  O.  100).

Nun  ist  gewiß  nicht  zu  verkennen,  daß  solche
immaterielle  Güter  die  Produktion  und  den  Erwerb
  wesentlich  beeinflussen  und  fördern  können,
z.  B.  die  technischen  Kenntnisse,  die  zu  Erfindungen
  führen,  das  Renommee  einer  Geschäftsfirma,
  ja  daß  solche  Güter,  wie  Erfindungspatente
oder  das  Recht,  eine  Firma  zu  führen,  oft  Gegenstand
  eines  Rechtsgeschäftes  sind  und  mitunter
um  hohe  Summen  verkauft  werden.  Erinnert  sei
in  dieser  Beziehung  —  ein  markantes  Beispiel  —
an  den  bekannten  Streit,  den  mehrere  Münchener
Großbrauerfirmen  miteinander  wegen  der  Warenbezeichnung
  „Salvator“  führten.  Es  handelte  sich
in  diesem  Rechtsstreite  um  eine  bloße  Benennung,
und  doch  fühlt  sich  die  Firma,  die  allein  das  Anrecht
  auf  diese  Bezeichnung  zu  besitzen  glaubt,  in
ihrem  Erwerbe  beeinträchtigt,  wenn  auch  andere
Betriebe  diesen  Titel  für  die  Reklame  sich  aneignen.
Man  sieht,  wie  ein  so  eigentlich  immaterielles  Ding
wie  ein  Name  von  großer  Bedeutung  für  das  Erwerbsleben
  ist.  Aber  das  berechtigt  noch  keineswegs,
  persönliche  Güter,  wie  Kenntnisse  und  Fähigkeiten
  eines  Menschen,  zu  den  Kapitalien  zu  rechnen,
  weil  sie  ein  unausscheidbarer  Teil  des  Menschen
  selbst,  also  kein  eigentliches  selbständiges
Produktionsmittel  sind,  und  weil  es  überdies  der
Menschenwürde  widerstreitet,  den  Menschen  selbst