Full text : Archiv für öffentliches Recht.Vierzehnter Band. (14)

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weil  die  Aufstellung  der  Forderung  auf  jener  Seite  hauptsächlich,
wenn  nicht  ausschliesslich,  ein  agitatorisches  Kampfmittel  bildet  und
desshalb  der  Sache  mehr  schadet  als  nützt.  Beachtlicher  dagegen
erscheint,  dass  alle  diejenigen,  welche  sich  beruflich  mit  dem
Bergrechte  beschäftigen  und  dasselbe  zu  ihrem  Fachstudium  gemacht
  haben,  für  dieses  Begehren  eintreten,  Seit  30  Jahren  hat
jeder  deutsche  Bergjurist,  der  sich  öffentlich  über  diese  Frage
ausgesprochen  hat,  —  die  österreichischen  Bergrechtslehrer  nicht
ausgeschlossen  —  den  Erlass  eines  deutschen  Berggesetzes  für
wünschenswerth  erklärt!®.  Nicht  ein  einziger  unter  diesen  Fachmännern
  hat  sich  gefunden,  der  dagegen  Widerspruch  erhoben
hätte.  Das  Nämliche  gilt  von  Rechtsanwälten,  welche  durch  ihre
geschäftliche  Thätigkeit  mit  dem  Bergbau  in  Berührung  gekommen
sind  und  sich  über  diese  Frage  geäussert  haben!!.  Sowohl  in
Gutachten  als  auch  auf  Anwaltstagen  ist  scharf  hervorgehoben
worden,  dass  die  Rechtsverhältnisse  des  deutschen  Bergbaues
einer  einheitlichen  Regelung  bedürfen.  Weiter  ist  dieser  Wunsch
auf  dem  I.  und  IV.  Allgemeinen  deutschen  Bergmannstage  zu
Kassel  1880  bezw.  in  Halle  a.  S.  1889  —  im  letzteren  Falle  schon
unter  Vorlegung  einer  bestimmt  formulirten  Fassung'*  —  sehr

®  v.  HingEnau,  FRANKL,  TUSKanY.

10  7.  B.  AcHEenBacH,  Das  gemeine  deutsche  Bergrecht  Bd.  IS.  63.
Bonn,  Adolf  Markus,  1871;  KıostErmann,  Das  Allgem.  Bergges.  f.  d.  preuss.
Staaten.  4.  Aufl.  Berl.  u.  Leipz.,  J.  Guttentag  (D.  Collin),  1887,  Vorwort
S.  V;  Waute,  Der  Begriff  Bergrecht  im  objekt.  Sinne  $S.  87.  Freiberg  i.  S.,
Craz  &  Gerlach  (Joh.  Stettner),  1887;  vor  allen  Dingen  aber  BRASSERT,
der  namentlich  den  nationalen,  und  ARNDT,  der  den  juristischen  Standpunkt
vertritt,  in  fast  allen  ihren  zahlreichen  bergrechtlichen  Publikationen  (vgl.
z.  B.  Zeitschrift  für  Bergrecht  XVIII.  Jahrg.  1877  8.  16,  XXII.  Jahrg.  1881
S.  82  u.  187,  XXIX.  Jahrg.  18888.  142,  XXX.  Jahrg.  1889  S.39,  XXXT.  Jahrg.
1890  S.  114,  122,  138,  319,  8375,  422  u.  471,  XXXVIL  Jahrg.  1896  S,  176,
XXXVIIL  Jahrg.  1897  S.  212  u.  XXXIX.  Jahrg.  1898  S.  123  u.  431).

ıı  2,B.  FuLp,  Mecke£  (Zeitschrift  für  Bergrecht  XXXI.  Jahrg.  1890  S.  875
u.  422).  Verhandl.  des  XIV.  deutschen  Anwaltstages  in  Mainz  am  8.  Sept.  1899.

12  Eintwurf  eines  deutschen  Berggesetzes  nebst  Begründung  von  Dr.  AnoLF
Aznpt,  Oberbergrath.  Halle  a.  S.,  C.E.  M.  Pfeffer  (Robert  Stricker),  1889.