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stehende Behörde die Tagsatzung, bisher ein Gesandtenkongress,
in Funktion trat. Sie bekleidete den Verfassungsentwurf mit
verbindlicher Kraft für die ganze Schweiz und leitete die Ge-
winnung der von der Verfassung vorgeschriebenen Organe in die
Wege. Ein Vergleich mit der Tätigkeit Wilhelms I in der ersten
Zeit nach dem Inslebentreten des Norddeutschen Bundes liegt
nahe!., Die Tagsatzungsmehrheit hat die staatgründende Tat
vollzogen, und zwar gegen das Wünschen und Wollen mehrerer
Kantone, deren Opposition durch Waffengewalt gebrochen ist.
Sie unterwarfen sich den Massnahmen. der Stärkeren, sie be-
ruhigten sich angesichts der vollendeten Tatsache, nicht weil sie
sich hierzu vorher rechtlich verpflichtet hatten, sondern der eher-
nen Notwendigkeit sich beugend, einer über sie tretenden Staats-
gewalt gehorchend.
ı Vgl. meine oben angeführte Studie S. 28 £., 52 £.