Full text: Archiv für öffentliches Recht. Band 21 (21)

Aufsätze. 
Zur Lehre von der materiellen Rechtskraft 
in Verwaltungssachen. 
Von 
OTTO MAYER. 
1. 
Die ganze Verwaltungsrechtspflege beruht auf der Ueber- 
tragung einer Reihe von Begriffen und Einrichtungen des Zivil- 
prozessrechtes auf die Tätigkeit der als Verwaltungsgerichte be- 
zeichneten Verwaltungsbehörden. So ist sie denn auch mit einem 
Problem belastet worden, das der Wissenschaft des Zivilprozesses 
schon viel zu schaffen gemacht hat, mit dem Problem der Rechts- 
kraft. Es ist für sie von vornherein nicht leichter und einfacher; 
im Gegenteil: die Notwendigkeit der Anpassung an die neuen 
und eigenartigen Verhältnisse, die hier gegeben sind, bedeutet 
zunächst eine Vermehrung der Fragen und Schwierigkeiten. Das 
gilt von dem herübergenommenen Prozessrecht überhaupt. Aber 
für die wissenschaftliche Erkenntnis kann ja nichts erwünschter 
und förderlicher sein als derartige Verpflanzungen auf fremden 
Boden. In der neuen Umgebung erhält das Gewohnte neues 
Licht; was wesentlich daran ist, tritt schärfer hervor und das 
Archiv für öffentliches Recht. XXI. 1. 1
	        
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