Full text: Archiv für öffentliches Recht. Band 21 (21)

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das Erfordernis der Nachprüfung wird das Enteignungsurteil 
ebenso zu einem Akte der Rechtsprechung wie das Urteil, welches 
eine Eihescheidung auf Grund gegenseitiger Einwilligung für zu- 
lässig erklärt (art. 290 ©. c.). Die Enteignung ist daher der Justiz 
erhalten geblieben, und es hat das Gebiet der Justiz in Elsass- 
Lothringen durch das Gerichtsverfassungsgesetz weder eine Er- 
weiterung erlangt noch eine Einschränkung erfahren. 
2. Die Bedeutung des $ 4 E.G.z. C.P.O. 
I. In der Kommission hatte der Abgeordnete v. Puttkamer, 
der spätere Staatssekretär von Elsass-Lothringen, es für geboten 
erklärt, „in Elsass-Lothringen in der Entziehung von Streitsachen 
von den Gerichten vorsichtig zu sein und sich nicht in Wider- 
spruch mit dem zu setzen, was in Deutschland gewissermassen 
gemeinen Rechts sei.“ Zu diesem Zwecke hatte er die Aufnahme 
einer besonderen, auf die elsass-lothringischen Verhältnisse ge- 
münzten Bestimmung beantragt, welche als $ 4 des Einführungs- 
gesetzes zur Zivilprozessordnung Recht geworden ist: 
„Für bürgerliche Rechtsstreitigkeiten, für welche nach dem 
Gegenstand oder der Art des Anspruchs der Rechtsweg zu- 
lässig ist, darf aus dem Grunde, weil als Partei der Fiskus, 
eine Gemeinde oder eine andere öffentliche Korporation be- 
teiligt ist, der Rechtsweg durch die Landesgesetzgebung nicht 
ausgeschlossen werden“. 
Durch diese Anordnung sollte nach der Absicht ihres Ver- 
fassers dem Staate die Möglichkeit genommen werden, Prozesse, 
„bei denen er beteiligt sei, einer besonderen Gerichtsbarkeit ledig- 
lich aus diesem Grunde zu überweisen, während Prozesse über 
den gleichen Rechtsstoff zwischen Privaten vor die Gerichte ge- 
hörten (z. B. Streitigkeiten aus Verdingungen öffentlicher Arbeiten 
oder aus Öffentlichen Lieferungen)“ °. Die Bestimmung des $ 4 
65 Hann, Materialien I S. 677.
	        
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