Full text: Archiv für öffentliches Recht. Band 21 (21)

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Zuständigkeit des Präfekturrats in den die Veräusserung von Staats- 
gut betreffenden Streitigkeiten nicht unangefochten geblieben ist. 
Ob diese Rechtsprechung richtig oder falsch war, braucht nicht 
erörtert zu werden, denn sie lässt sich jedenfalls $4 E.G.z.C.P.O. 
gegenüber nicht aufrecht erhalten. Die Beurteilung der Ver- 
äusserung von domaines nationaux, der eingezogenen Güter der 
Emigranten, welche den Präfekturräten zugewiesen worden war, 
hatte allerdings eine hohe politische Bedeutung gehabt. Bei der 
Veräusserung von anderem Staatsgut trat der Staat dagegen als 
simple particulier auf, und die Rechtsprechung des Staatsrats 
begründete, da Veräusserungen von Emigrantengut nicht mehr 
zur Sprache kommen konnten, ein privilegium fisci, welches mit 
8 4 E.G.z. C.P.O. nicht vereinbar ist ?”. 
Die Verschiebung der zwischen Justiz und Verwaltung be- 
stehenden Grenzen, welche durch die Reichsjustizgesetzgebung in 
813 G.V.G. abgelehnt und auch durch $4 E.G.z. O.P.O. nicht 
herbeigeführt worden war, konnte durch die Landesgesetzgebung 
erfolgen. 
Die elsass-lothringische Regierung erklärte in der Begründung 
einer Vorlage, es sei nicht Aufgabe der Landesgesetzgebung, den 
Sinn des $ 4 E.G.z. ©.P.O. festzulegen, es müsse vielmehr der 
Rechtsprechung überlassen werden, dessen Einfluss auf die in 
Elsass-Lothringen über die Zuständigkeit der Verwaltung gelten- 
den Regeln zu bestimmen 5. Der Entwurf der Regierung, der 
als 8 8 A.G. z. G.V.G. Gesetz geworden ist, sollte nur in gewissen 
„praktisch wichtigen“ Angelegenheiten eine Erweiterung der ge- 
richtlichen Zuständigkeit auf Kosten des Bezirksrats herbeiführen. 
Durch Absatz 1 des $ 8 A.G.z.G.V.G. wurden die gesetzlichen 
Bestimmungen aufgehoben, durch welche die Zuständigkeit von 
Verwaltungsgerichten und Verwaltungsbehörden in den Rechts- 
  
  
67 LEonI, Verfassungsrecht v. E.L. $ 44 S. 121. O. MAYER in STENGEN. 
Wörterbuch: Verwaltungsgerichtsbarkeit in E.L. II S. 750752. 
68 Vorlage No. 4 zur V. Session des Landesausschusses (1878) zu $ ®.
	        
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