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Standpunkt eingenommen und ausgeführt, das Verhältnis zwischen
dem Staate und seinen Beamten lasse sich nicht nach zivilrecht-
lichen Grundsätzen beurteilen °°. Aber sofort erkannte das Reichs-
gericht dagegen, die Frage, ob eine dritte Person für die Ver-
bindlichkeit einer andern aus Delikten hafte, sei privatrechtlicher
Natur, und somit stehe nichts im Wege, den art. 1384 C.c. auf
die Haftung des Staats, der nur in seiner vermögensrechtlichen
Seite in Betracht komme, anzuwenden ®°,
Dass die Auffassung des Kassationshofs und der ihm folgen-
den elsass-lothringischen Gerichte auf falschen Voraussetzungen
beruht, ist bereits nachgewiesen.
2. Wenn die Klage weder auf ein Verschulden eines be-
stimmten Beamten noch auf eine Pflichtwidrigkeit der Verwaltung,
sondern auf die gesetzlich zulässige Beeinträchtigung eines Privat-
rechts durch den staatlichen Betrieb gegründet wurde, leiteten
die reichsländischen Gerichte ihre Zuständigkeit daraus her, dass
die für ihre Tätigkeit nach dem französischen Recht gezogenen
Grenzen durch & 4 E.G. z. C.P.O. erweitert worden seien. Es
Jur. Zeitschr. f. E.L. XXI 529 — Tötung eines Fuhrnanns infolge Scheuwerdens
seiner Pferde vor einer von dem Wegemeister bestinnmungswidrig stehen
gelassenen Dampfwalze. — O.LG. Colmar v. 22. 6. 83, Jur. Zeitschr. f. E.L.
IX 154. R.G. v. 26.2 84, Jur. Zeitschr. f. E.L. IX 154. — Ertrinken eines an
einer Schiff’brücke beschäftigten Arbeiters infolge der von dem Wasserbau-
beamten versäumten Anbringung von Rettungsgerät. — O.L.G. Colmar v.
1.4. 84, Jur. Zeitschr. f. E.L. IX 273 — Verletzung eines beim Neubau einer
Besserungsanstalt beschäftigten Arbeiters infolge der unter Aufsicht eines
Gefängnisaufsehers erfolgenden Verwendung der unzureichenden Kräfte von
Anstaltszöglingen und ungeeigneter Werkzeuge. — O.L.G. Colmar v. 22. 12. 86,
Jur. Zeitschr. f. E.L. XIL 818. R.G. v. 29. 4. 87, Jur. Zeitschr. f. E.L. XII 318 —
Verletzung eines in Aussenarbeit beschäftigten Strafgefangenen durch Ver-
säumung der Sicherungsmassregeln, deren Anwendung dem Aufseher oblag.
— O.L.G. Colmar v. 3. 1. 96 Jur. Zeitschr. f. E.L. XXI 308 — Scheuwerden von
Pferden bei einer Uebung mit Platzpatronen. — O.L.G. Colmar v. 9. 1. 88
Jur. Zeitschr. f. &.L. XIII 123 — Tötung eines Unbeteiligten durch eine von
Unteroffizieren requirierte Patrouille.
2 Urt. v.8.5. 82, Jur. Zeitschr. f. E.L. XII 89.
®& Urt. v. 8. 12. 82, Jur. Zeitschr. f. E.L. XII 92.