— 158 —
Weise allen Ehen ‘mit nicht hochadligen Freien Standesmässig-
keit absprachen. Sie waren wirtschaftlich gezwungen,
Ehen mit Mitgliedern des niedern Adels Vollwirksamkeit beizu-
legen“ 8, Somit liegt nach seiner Meinung die Sache’ so, dass
nur die altfürstlichen Familien das Ebenburtsrecht durchsetzen
konnten, dass aber bei den neufürstlichen, altgräflichen und
reichsfreiherrlichen Geschlechtern der auch bei ihnen vorhandene
Wunsch, es einzuführen, an ihrem geringeren Länderbesitz und
somit an der Beschränktheit ihrer Mittel gescheitert sei.
Hiermit widerspricht REHM vollständig dem, was er vorher
gesagt hat. Vorher behauptet er, dass erst die Virilstimme
mit ihrem wichtigen politischen Einfluss es den Reichsständen
möglich gemacht habe, das Ebenburtsrecht durchzu-
führen, und hier hören wir, dass es den Neufürsten trotz der
Virilstimme nicht möglich gewesen sei, es durch-
zuführen — dass hier die Virilstimme das Ebenburtsrecht nicht
habe ermöglichen können. Also auch hier gibt er zu, dass die
Virilstimmen den Einfluss nicht hatten, den
er ihnen anfänglich zuschrieb, dass seine Theorie
falsch ist.
7. Auch die Virilstimme versagt also nach
seiner Theorie, wenn die nötige wirtschaft-
liche Lage nicht vorhanden ist. Ist das der Fall,
ist wirklich in letzter Linie die wirtschaftliche Lage
für die Frage massgebend, ob ein Haus das Ebenburtsrecht
durchführen konnte oder nicht, dann wäre es doch viel richtiger,
gar nicht erst lange von alt- und neufürstlich, von Fürsten und
Grafen, von Viril- und Kuriatstimmen und allen möglichen an-
dern Dingen, die doch keinen Einfluss darauf haben, zu sprechen,
sondern nur von dem, worauf es schliesslich an-
kommt, nämlich von der wirtschaftlichen Lage.
8 S. 161.