Full text: Archiv für öffentliches Recht. Band 21 (21)

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Wirkung gehabt, als sei eine Rüge erteilt worden. Es ist richtig, 
dass sich die englische Tagespresse zum Teil damit begnügt hat, 
dem Richter den Rat zu erteilen, sich in Zukunft von Wahl- 
prüfungen fern zu halten. Die „Times“ ist indessen weiter ge- 
gangen und hat die Einreichung des Entlassungsgesuches gefordert. 
„Seine Autorität als Richter, fügt die Law Times hinzu, hat ohne 
Zweifel ernstlich gelitten ; sollte der Richter sich entschliessen, 
sein Ruhegehalt zu acceptieren, nachdem seine Ehre vindiziert 
ist, so würde er nach der Auffassung des Standes einen weisen 
Entschluss fassen.“
	        
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